Drucksache - 0341/6
1. Mündliche Anfrage Jakob Zimmer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abschleppen im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage Annegret Hansen SPD-Fraktion City Station Joachim-Friedrich-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Wann schützt der Senat endlich den Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg!?!
Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage Felix Recke-Friedrich FDP-Fraktion Vorbereitungen für die Nachwahl am 12. Februar 2023 Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage Dr. Anne Zetsche Fraktion DIE LINKE. Maßnahmen gegen Antisemitismus im Sport?
Ich frage das Bezirksamt:
6. Mündliche Anfrage Martin Kohler AfD-Fraktion OSZE Wahlbeobachter
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1.: Das OSZE hat sich bis jetzt nicht mit uns in Verbindung gesetzt. Dies wäre allerdings auch eher gegenüber dem Senat bzw. dem Landeswahlleiter zu erfragen.
Zu 2.: Es ist nicht auszuschließen, dass allgemein gesprochen identische Wahlvorstände in den gleichen Wahllokalen eingesetzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit wurden entsprechende Wahlvorsteher*innen bei der derzeitigen Auswahl im Vorfeld nicht berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
7. Mündliche Anfrage Heike Hüneke Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einbürgerung und Wahlen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1.: Sobald die Entscheidung getroffen wurde, erhalten die Betreffenden unverzüglich die Einladung und den Gebührenbescheid.
In der Regel wird ein Terminvorschlag mit einer Vorlaufzeit von 2 bis 4 Wochen angeboten, damit die Eingeladenen entsprechend disponieren können. In dringenden Fällen, wenn diese wegen des herbeigeführten Verlustes ihrer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Ausweisdokumente sind, wird auch ein schnellstmöglicher Termin in wenigen Tagen abgesprochen.
Zu 2.: Sollten die Betreffenden bis zum Stichtag der Erstellung des Wahlverzeichnisses als Deutsche geführt werden, sind sie im Wahlverzeichnis enthalten. Sofern die Einbürgerung einen Tag vor der Wahl erfolgt, ist die Teilnahme möglich, wenn die Person beim Wahlamt vorspricht und sich in das Wahlverzeichnis nachtragen lässt.
Mit freundlichen Grüßen Arne Herz
8. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Schulwegsicherheit - jetzt!
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die aktuell in einem Brief erhobenen Forderungen der Schulgemeinschaft beziehen sich auf die Bundesallee im übergeordneten Straßennetz, die von vielen der Schulkinder überquert werden muss. Zuständig für Anordnungen ist ausschließlich die Abteilung Verkehrsmanagement von SenUMVK. Ich werde dort um eine wohlwollende Prüfung bitten. Wie Sie aber wissen, wird auch die Senatsverwaltung nur im restriktiven Rahmen der Straßenverkehrsordnung handeln können, was den Forderungen der Schulgemeinde leider nicht entgegenkommt. Dazu gab es einen Brief der Berliner Verkehrsstadträtinnen und Verkehrsstadträte an den Bundesverkehrsminister. Die bisherige Reaktion darauf würde ich als verhalten bezeichnen.
Zu 2.: Hier vermute ich, dass die Situation in der Loschmidtstraße im Zusammenhang mit dem dortigen Wohnungsneubau gemeint ist. Andernfalls bitte ich um Nachfragen. Zur ursprünglich im Juni 2022 genehmigten Baustelleneinrichtung wurde kurzfristig zur Verbesserung der Situation ab dem 26. September ein provisorischer FGÜ angeordnet. Die zunächst ausgebliebene Anrampung erfolgte in der KW 48. Die Genehmigung läuft bis Ende April 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Sicherheit für die Sehbehinderten und Blinden in der Auerbachstraße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Eine auszuführende Straßenbaufirma ist bereits mit dem Vorhaben Fußgängerüberweg beauftragt worden. Die Planung erfolgt nach der neuen AV-Geh- und Radweg, d.h. Nullbordstein. Im nächsten Jahr wird die Planung umgesetzt. Es wird der bestehende Fußgängerübergang umgebaut, im rechten Winkel zur Bordkante Auerbachstraße. Ein neuer Fußgängerübergang wird am Einmündungsbereich Fontanestraße zur Auerbachstraße eingebaut. Die Finanzierung erfolgt über SenUMVK.
Zu 2.: Wann zuletzt eine Verkehrszählung durchgeführt wurde und die dazugehörigen aktuellen Zahlen können wir nicht beantworten, da es nicht im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Ladesäule Krumme Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Im Zuge der Opernroute Nord (Anordnung einer Fahrradstraße in der Krummen Straße zwischen Bismarckstraße und Zillestraße) wird eine E-Ladesäule verlegt.
Die Firma E.ON Drive Infrastructure GmbH ist derzeit im Austausch mit der Firma GB infraVelo GmbH und der Firma Stromnetz Berlin und wird dann zeitnah einen neuen Antrag nach § 11 BerlStrG beim Bezirksamt einreichen. Laut Betreiber kann dann eine Umsetzung zum neuen Standort voraussichtlich im ersten Quartal 2023 ggf. vorgenommen bzw. eingeplant werden.
Zu 2.: Im diesem Jahr wurden bisher keine weiteren Ladepunkte abgebaut.
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH hat im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Übernahme und den Betrieb der Ladepunkte der Firma Allego GmbH Mitte des Jahres übernommen. Weiterhin wurden zwei Standorte der Firma Vattenfall Smarter Living GmbH übernommen (Nürnberger Straße 13 und Uhlandstraße/Kurfürstendamm 31). Laut Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz werden die beiden Standorte zu Beginn des nächsten Jahres voraussichtlich durch neue Ladeeinrichtungen ausgetauscht und dann wieder durch die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH in Betrieb genommen.
Im letzten Jahr wurde die Ladesäule im Bereich der Reichsstraße 13 widerrufen. Der Widerruf lag auch im öffentlichen Interesse, da hier ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) mit Gehwegvorstreckung angeordnet und umgesetzt wurde. Die bauliche Veränderung führt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmern. Ein Aufbau der Ladesäule mit zwei Stellplätzen an der genannten Örtlichkeit konnte durch die geplante bauliche Veränderung nicht mehr erfolgen, da sich die vorhandene Stellplatzlänge auf unter eine Wagenlänge zwischen der Gehwegvorstreckung und der vorhandenen Einfahrt minimiert hatte.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Mündliche Anfrage Martin Kohler AfD-Fraktion Kosten der Prozesse gegen den Betreiber des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Kohler,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Zwischen dem Betreiber des Weihnachtsmarktes und dem Bezirksamt waren/sind seit dem Jahr 2014 bis jetzt folgende Gerichtsverfahren anhängig, zu denen die dem Bezirksamt entstandenen Kosten, soweit bereits festgesetzt und gezahlt, jeweils dargestellt sind (über die als offen bzw. beantragt deklarierten Positionen ist dem Grunde nach bzw. der Höhe nach [Kostenfestsetzungsverfahren] noch nicht entschieden, sie sind demzufolge noch nicht angefallen):
Die Kosten, die dem Bezirk im Zusammenhang mit sämtlichen Gerichtsverfahren gegen den Betreiber des Weihnachtsmarktes seit 2014 bis heute insgesamt angefallen sind (zwölf Klageverfahren, vier Berufungsverfahren, vier einstweilige Rechtsschutzverfahren, zwei Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz) betragen in der Summe 10.923,26 €, davon Gerichtskosten in Höhe von 4.407,50 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 6.515,76 €. Da noch nicht sämtliche Verfahren entschieden sind, ferner noch nicht in sämtlichen Verfahren die Kostenfestsetzungen durch die Gerichte abgeschlossen sind, können die Angaben nur vorläufig sein.
Zu 2.:
Die Erfolgschancen wurden in den Verfahren im Voraus in der Regel als überwiegend aussichtsreich, teilweise auch als offen eingeschätzt.
Mit freundlichen Grüßen
Kirstin Bauch
12. Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreuungssituation in dieser Krankheitswelle
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.: Die Krankheitswelle hat auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege erreicht. In einigen Kitas des Kindertagesstätten-Eigenbetrieb Nordwest sowie in Kitas in freier Trägerschaft kommt es zwar zu Einschränkung von Öffnungszeiten und Zusammenlegungen von Gruppen. Insgesamt ist auch nach Einschätzung der Kita-Aufsicht bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Betreuungssituation im Bezirk Charlottenbug-Wilmersdorf stabil.
Die Abteilung Bildung, Sport, Kultur, Liegenschaften und IT teilt auf Nachfrage mit, dass die Krankheitswelle derzeit alle Schulen unterschiedlich trifft, betroffen sind Kinder und Erzieher*innen. Dem Bezirksamt liegt lediglich ein Antrag der G26 zur Verkürzung des Betreuungsangebots aufgrund erhöhter, nicht abzudeckender Krankheitsfälle bei den Erzieher*innen von 7-17 Uhr vor, den wir genehmigt haben.
Zu 2.: Aktuell sind im Kita-Eigenbetrieb in 5 Kitas die Öffnungszeiten verkürzt; eine sechste Kita ist wieder zu den regulären Öffnungszeiten zurückgekehrt. Für die Kitas in freier Trägerschaft teilt die Kita-Aufsicht der Senatsverwaltung zwei Kita-Schließungen mit. In der Regel versorgen die Kitaträger die Kinder in anderen Gruppen oder auch in anderen Einrichtungen in der Nähe. Vielfach belassen die Eltern Kinder auch zu Hause oder sie verfügen die Eltern über soziale Netzwerke, also andere Eltern der Kita sowie Verwandte, zumeist die Großeltern, die die Kinder betreuen. Maßgeblich sind hierbei eine gute Kommunikation mit den Eltern, um gemeinsam Lösungen zu finden. Es ist in diesem Zusammenhang aber kein Anstieg der Elternbeschwerden zu verzeichnen.
Die Abteilung Bildung, Sport, Kultur, Liegenschaften und IT teilt auf Nachfrage mit, dass in der ergänzenden Förderung und Betreuung die Zuordnung zu „Betreuungsgruppen“ eher nicht vorherrschend ist – hier gibt es offene Angebote, die die Kinder nach Bedarf/ Interesse nutzen können. Bei Krankheit von Erzieherinnen wird die der Kollegin zugeordnete Gruppe vertreten oder die Schüler*innen aufgrund von Krankheitsfällen von Schüler*innen auf andere Gruppe aufgeteilt. Somit kann bisher immer eine alternative Betreuung angeboten werden.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
13. Mündliche Anfrage Kai Bodensiek SPD-Fraktion Einbürgerung funktioniert weiterhin nicht
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1.: Es kann nur eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer angegeben werden, die je nach Prüfungsaufwand zwischen 6 und 15 Monaten liegt.
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Zuarbeit anderer Behörden, Mitwirkung des Betreffenden, vorgeschriebener Prüfungsaufwand etc..
Angemerkt sei, dass mit 1.210 Einbürgerungen für 2022 der bisher höchste Wert an Einbürgerungen erreicht wurde.
Zu 2.: In diesem Fall bestand inhaltlich größerer Prüfungsaufwand, dieser ist daher in seiner Dauer nicht repräsentativ. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport war zu beteiligen. Dass die Entscheidung über Monate nicht weitergegeben wurde, trifft nicht zu. Inwieweit hier zwischen dem Betroffenen und dem Bevollmächtigten kommuniziert wurde, ist nicht bekannt.
Aus Gründen des Datenschutzes können keine weiteren Angaben gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
14. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek CDU-Fraktion Schulwegsicherung Cecilienschule
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Alle konkret von der Schulgemeinde aufgeführten Anliegen betreffen die Zuständigkeit der Senatsmobilitätsverwaltung. Das Bezirksamt wendet sich an die zuständige Senatsverwaltung und bittet um Prüfung der Anliegen und soweit möglich deren Anordnung. Sofern das Bezirksamt in diesem Rahmen angeordnete Maßnahmen ausführen muss, wird es dies selbstverständlich und als dringlich behandeln.
Zu 2.: Behörden des Landes Berlin führen keine „Verhandlungen“ miteinander.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Mündliche Anfrage Martin Kohler AfD-Fraktion Kostenpflichtige Parkplätze für Mitarbeiter des Bezirksamtes
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Kohler,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1.: Die Rechtsgrundlage stellt die mit Rundschreiben Nr. 11/1996 veröffentlichte Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatzanweisung) vom 08. August 1995 (DBl. I S.203), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Allgemeinen Anweisung über die Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Stellplatzanweisung) vom 04.03.1997 (DBl. I S. 114), umgesetzt durch BA-Beschluss Nr. 34 vom 01.07.2002 mit der Regelung der Vergabe, Entgelte und Rabatte für die Nutzung von Stellplätzen auf Grundstücken des Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf, zuletzt angepasst mit BA-Beschluss Nr. 4 vom 21.03.2017, dar.
Zu 2.: Sämtliche Stellplätze auf den Grundstücken der Dienstgebäude (bis auf Handwerker- und Schwerbehindertenstellplätze) sind vermietet und den einzelnen Mietern vertraglich fest zugeordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
16. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek CDU-Fraktion ÖPNV in der Forckenbeckstraße
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Die BVG zeigt Bereitschaft und beabsichtigt die Einführung einer neuen Buslinie 215 mit der Linienführung vom S- und U-Bf. Heidelberger Platz über Forckenbeckstraße – Hohenzollerndamm – Berkaer Str. und weiter im Zuge der Linie 249 zum Bf. Zoo. Mit dieser Linie wird eine ÖPNV-Anbindung der in der Forckenbeckstraße neu entstandenen bzw. entstehenden Baugebiete (Maximiliansquartier) erzielt. Eine Haltestelle soll im Bereich der Cunostraße eingerichtet werden. Als Voraussetzung für diese neue Linie bzw. zur Einrichtung der Haltestellen sind noch bauliche Maßnahmen im Straßenraum erforderlich (z.B. Entfall von Parkständen etc.). Im Fachbereich Tiefbau erfolgt derzeit die Entwurfsplanung, die inkl. Kostenschätzung erst im Januar abgeschlossen sein wird/soll. Sie ist Voraussetzung, um bei der Senatsverwaltung entsprechende Mittel für den Umbau zu erhalten. Mit Mittelfreigabe kann dann die Ausschreibung und Beauftragung zur baulichen Umsetzung erfolgen.
Zu 2. Die Haltestelleinrichtung erfolgt im Laufe des Jahres 2023.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
17. Mündliche Anfrage Christine Schmidt-Statzkowski CDU-Fraktion Standortsicherung vom Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Flächeneigentümerin ist die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Das Bezirksamt hat hier keine Entscheidungskompetenz über die Zurverfügungstellung von Flächen und kann auch nicht fundiert einschätzen, welche Flächennutzung in welchem Zeitraum für einen Weihnachtsmarkt mit den avisierten Baumaßnahmen vereinbar wäre. Zurzeit finden Gespräche statt, ob zumindest in den nächsten 1-2 Jahren eine weitere Nutzung der Flächen für einen Weihnachtsmarkt möglich ist.
Zu 2.: Es wurde dem Betreiber eine Reihe von Standorten genannt, die überhaupt theoretisch als Ersatzstandort denkbar wären und um Mitteilung gebeten, ob davon überhaupt eine Variante für vorstellbar wäre, um in eine vertiefte Prüfung einsteigen zu können. Eine Genehmigungsfähigkeit kann damit nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Rückmeldung zu den Standorten erfolgte bislang nicht. Es handelt sich um folgende Flächen:
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
18. Mündliche Anfrage Christine Schmidt-Statzkowski CDU-Fraktion Vergabeverfahren nach Windhundprinzip?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu welchen Zeitpunkten haben die Betreiber des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz in den letzten fünf Jahren Anträge zur Durchführung des Weihnachtsmarktes gestellt und liegen dem Bezirksamt bereits zum jetzigen Zeitpunkt wie viele Anträge zur Durchführung des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz für das kommende Jahr vor?
Die AG City e.V./ Roden haben die Durchführung des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz in den letzten 5 Jahren wie folgt beantragt:
Es liegen Anträge der Arbeitsgemeinschaft City vom 20.06.2019 und der WeBe Veranstaltungsmanagement GmbH & Co.KG vom 02.12.2022 für die Durchführung des Weihnachtsmarktes am Breitscheidplatz im Jahre 2023 vor.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
19. Mündliche Anfrage Karsten Sell CDU-Fraktion Laubhaufen am Straßenrand – Parken in der kalten Jahreszeit!
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Die BSR ist auch für den Abtransport des zusammengeschobenen Laubs zuständig und ist dem bisher auch immer nachgekommen. Die BSR wird im Zweifelsfall auf leigengebliebenes Laub hingewiesen und um Beseitigung gebeten. Erfahrungsgemäß kommt es bei Kälteeinbrüchen zu Verzögerungen in der Laubbeseitigung, weil dann der Winterdienst Vorrang hat.
Zu 2.: Die Inanspruchnahme von Parkplätzen stellt aus sich des Bezirksamts in der Abwägung die bessere Standortwahl dar. Alternativen wie Kreuzungsbereiche oder andere sichtbehindernde „Aufschüttungen“ sowie Hindernisse im fließenden Kfz- Fahrrad- oder Fußverkehr scheiden aus guten Gründen aus.
Mit freundlichen Grüßen Schruoffeneger |
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