Drucksache - 0339/6
1. Mündliche Anfrage Anja Kraus Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hilfen für Alleinerziehende
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener SPD-Fraktion (Soziale) Wärme in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Fake News zum Auerbachtunnel?
Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Versäumnis der Zulassung des Bürgerbegehrens Parkraumbewirtschaftung
Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage Annetta Juckel Fraktion DIE LINKE. Sehen die Mieter:innen in der Kantstraße bald wieder das Tageslicht?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Das Straßen- und Grünflächenamt vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat schon am 10. Oktober 2022 eine Beseitigungsanordnung erlassen. Die Werbefirma hat dagegen gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch genommen, wodurch sich das Verfahren in die Länge gezogen hat. Das Gericht hat letzte Woche die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung und deren sofortige Vollziehbarkeit bestätigt. Trotzdem widersetzt sich die Werbefirma weiterhin der behördlichen Anordnung. Das Bezirksamt wird daher nun in die Vollstreckung gehen.
Zu 2.: Neben der Beseitigungsanordnung hat das Straßen- und Grünflächenamt vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Werbefirma wegen unerlaubter Nutzung des öffentlichen Straßenlands eingeleitet. Es wird erwogen, die Höhe des Bußgeldes unter dem Gesichtspunkt der Gewinnabschöpfung festzusetzen, um den Werbefirmen den wirtschaftlichen Nutzen und damit den Anreiz eines illegal montierten Werbeplakates zu nehmen. Dass die illegal aufgehängte Werbung in Neukölln schneller entfernt wurde, dürfte in erster Linie daran liegen, dass sich die dortige Werbefirma – zumindest unter dem Eindruck einer Beseitigungsanordnung – an die geltenden Gesetze und die behördliche Anordnung gehalten und daher die Demontage der Werbeplane selbst veranlasst hat. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang noch, dass wir Mitte Oktober 2022 einen entsprechenden „Erfolg“ auch hier in Charlottenburg-Wilmersdorf bei einem anderen Objekt (Hohenzollerndamm/Ecke Uhlandstraße) verzeichnen konnten. Nachdem dort erneut eine illegal montierte Werbeplane festgestellt worden ist, hat das Straßen- und Grünflächenamt die Werbefirma umgehend zum Zwecke des Erlasses einer Beseitigungsanordnung angehört. Daraufhin hat die Werbefirma das Werbeplakat binnen weniger Tage wieder demontiert. Gleichwohl wurde auch gegen diese Werbefirma ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Zudem wird die Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Sondernutzungsanträgen insgesamt deutlich verschärft.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
6. Mündliche Anfrage Martin Kohler AfD-Fraktion Maskenpflicht im Kinder- und Jugendparlament
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Der Fragesteller bezieht sich auf eine Sitzung des Kinder-und Jugendparlaments vom 16.11.2022. Ich kann versichern, dass zu diesem Anlass nur von einigen wenigen Teilnehmenden eine Maske getragen wurde und das im Rahmen eigenverantwortlichen Handelns.
Mit freundlichen Grüßen D. Wagner
7. Mündliche Anfrage Jakob Zimmer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Durchfahrt für Autos gesperrt?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Am 14. Oktober wurde die Absicht des Bezirksamts, die Nutzung des Teilstückes der Krummen Straße in Höhe der Gehwegvorstreckungen am Karl-August-Platz auf Fußgänger/-innen und Fahrradfahrer/-innen, sowie für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Polizei zu beschränken, im Amtsblatt veröffentlicht. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes lautet: „Die Absicht, die Straße einzuziehen oder teileinzuziehen, ist mindestens einen Monat vorher im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.“ Es gab binnen Monatsfrist keine Einwendungen. Die Teileinziehungsverfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde daher an die Amtsblattredaktion übermittelt und wird am 25.11.2022 veröffentlicht.
Zu 2.: Noch in diesem Monat wird die Absicht der Teileinziehung eines Teilstücks der Wilmersdorfer Straße zwischen Schillerstraße und Bismarckstraße veröffentlicht. Dies ist Teil der zweistufigen Erweiterung der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße. Außerdem wird der Mittelstreifen der Berliner Straße in Höhe der Prinzregentenstraße geschlossen, was eine Reduzierung des KfZ Durchgangsverkehrs auf der Prinzregentenstraße erwarten lässt. Hierzu fehlt nur noch die verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelleneinrichtung.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
8. Mündliche Anfrage Kai Bodensiek SPD-Fraktion Verwaiste Baustellen im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Viele der Baustellen sind auf Telekommunikationsschächte zurückzuführen. Das Bezirksamt hat hierzu auf Drucksache 1795/5 berichtet. Wann die tatsächlichen Arbeiten dann stattfinden, entscheidet das Leitungsunternehmen im Rahmen seiner eigenen Kapazitäten dann selbst. Dies erfolgt berlinweit einheitlich und ist letztlich durch die Privilegierung der Leitungsunternehmen durch Konzessionsverträge und Straßengesetz legitimiert. Das Bezirksamt mahnt hier regelmäßig einen Vollzug der notwendigen Sanierung an. In letzter Zeit hat sich die Zahl dieser durch einsturzgefährdete Schächte bedingte Arbeitsstellen durch Sanierung bzw. Verfüllung reduziert. Meldungen können beispielsweise über das Formular „Mängelmelder für öffentliches Straßenland“ auf der Homepage des Bezirks gemacht werden (Link: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/tiefbau/formular.201493.php)
Es fehlt dem Bezirksamt, das als Verwaltung in diesem Bereich mit begrenzten zeitlichen bzw. personellen Kapazitäten bei einem hohen Aufkommen an zu bearbeitenden Anträgen und gleichzeitig wachsenden Anforderungen an die Genehmigungsverfahren umzugehen hat, an effektiven Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Verursachern.
Daher stehen Aufwand und Nutzen bei einer Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden bei diesen Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland in keinem guten Verhältnis, da dadurch wiederum die knappen Kapazitäten gebunden werden.
Zu 2.: Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland bedürfen einer verkehrsrechtlichen Genehmigung, sodass diese „Mini-Baustellen“ grundsätzlich erfasst sind. Über tatsächliche Bauaktivitäten kann sich das Bezirksamt jedoch nur von den Anordnungsempfängern/Auftraggebern berichten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
9. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann CDU-Fraktion Eintauchen in die Welt der Augmented Reality (AR) Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Hartmann,
die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.: Die Kiezspaziergänge für 2023 sind noch nicht geplant. Zu den Kosten: Die Kosten unterteilen sich bei einer APP in die die Erstellungs- und Bereitstellungskosten. Für den Laien muss man die sich Bereitstellungskosten so vorstellen, wie man z.B. für eine Website Speicherplatz im Netz bei einem Provider mietet, der meist monatlich bezahlt wird, werden die Inhalte einer APP auch in einem gemieteten Datenraum zur Verfügung gestellt. Die APP ist so angelegt, dass die XR-Inhalte über mehrere Jahre den Nutzer:innen zur Verfügung stehen. Die Kosten hierfür sind in dem erwähnen Realisierungspreis mit enthalten. Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass nur wenige Entwicklungsfirmen die Befähigung und Berechtigung haben, APPs in den Systemen Android UND IOS zu entwickeln und hochladen zu dürfen. Hier waren wir auf Fachfirmen angewiesen.
Zu 2.: Die XR-Inhalte stehen über die APP durchgängig 24 Stunden, 7 Tage in der Woche allen potentiellen und interessierten Nutzer:innen zur Verfügung. Es gibt hier keine zeitliche Einschränkung. Ein Usertracking der Nutzer:innen war in der APP nicht vorgesehen. Hierzu hätte zum Schutz der Nutzer:innen die Richtlinien der DSGVO eigehalten werden müssen. Dies wäre in der APP ein zusätzlicher, nicht unerheblicher Programmier- und Kostenaufwand gewesen. Aus diesem Grunde haben wir darauf verzichtet. Die Veranstaltung am 13. August war als Auftakt zur Einführung in die XR-Technik ein voller Erfolg und wir freuen uns darauf, was wir gemeinsam mit anderen Fachabteilungen des Bezirksamtes nun mit der vorhandenen Technik für die Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirks in Zukunft realisieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Kirstin Bauch
10. Mündliche Anfrage Felix Recke-Friedrich FDP-Fraktion Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht – warum macht man es den Freiwilligen in Charlottenburg-Wilmersdorf so schwer?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Zu 1.: Anfangs wurden einige wenige freiwillige Wahlhelfende, die sich über das Portal des Landes Berlin registriert haben und unvollständige Angaben machten, nochmals vom Bezirksamt angeschrieben. Mittlerweile ist die Nutzung eines vereinfachten digitalen Verfahrenswegs möglich.
Zu 2.: Das Bezirksamt wirbt sowohl über Pressemitteilungen als auch über persönliche Anschreiben vergangener Wahlhelfender für eine erneute Unterstützung bei den Neuwahlen. Auch intern wird bei den Beschäftigten durch Ansprache und Anschreiben um Unterstützung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen geworben. Weitere Maßnahmen zur Gewinnung von Wahlhelfenden sind derzeit in der Planung.
Die Schulung der Wahlhelfenden wird laut Aussagen der Landeswahlleitung zentral organisiert. Wie bei vergangenen Wahlen wird davon ausgegangen, dass es frühzeitig Schulungsunterlagen sowie digitale Schulungsformate und die Möglichkeit zu Präsenzschulungen geben wird. Das Bezirkswahlamt wird des Weiteren Wahlhelfenden schon mit Zusendung der Verpflichtungserklärung Schulungsunterlagen zukommen lassen. Auch bereitet sich das Wahlamt parallel auf eigene zusätzliche Schulungsformate in Präsenz vor.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
11. Mündliche Anfrage Martin Kohler AfD-Fraktion Glücksspiel im sogenannten Thai-Park
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. und 2.
Vereinzelte Beschwerden über illegale Glücksspielaktivitäten im Preußenpark sind bekannt. Allerdings handelt es sich dabei um einen Straftatbestand gemäß § 284 StGB, womit die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegeben ist.
Konkrete Feststellungen liegen dem Ordnungsamt diesbezüglich demzufolge nicht vor, zumal sich die Kontrollen der Außendienstkräfte im Preußenpark auf die Rechtsgebiete in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes erstrecken.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske CDU-Fraktion Wilhelmsaue 17
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2. Der Bauherr hatte ursprünglich eine Planung eingereicht, die den Abbruch des denkmalgeschützten Vorderhauses umfasste. Den Abbruchantrag hat das Bezirksamt 2020 versagt. Im Jahr 2021 ist eine geänderte Planung für den Neubau eines Hinterhauses unter Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes eingereicht worden. Die Baugenehmigung ist im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in 2021 erteilt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
13. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann FDP-Fraktion Fahrradbügel statt Parkplätze am Gierkeplatz und in der Gierkezeile
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Um den Fließverkehr der zu Fuß Gehenden nicht weiter zu beeinträchtigen, werden grundsätzlich Abstellanlagen für Fahrräder auch auf der Fahrbahn installiert, sofern die Gesamtsituation es zulässt.
Im Fall des Gierkeplatzes, wurden in der Vergangenheit die Einmündungsbereiche durch rechtswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge „zugeparkt“. Um ein sicheres und barrierefreies Queren der Kreuzungen in diesem Bereich gewährleisten zu können, werden auf der Fahrbahn Sperrzonen und Querungshilfen eingerichtet, die auch zum Teil mit Fahrradbügeln versehen sind.
Zu 2.: Da es sich um generell freizuhaltende – bzw. in der Vergangenheit regelwidrig zugeparkte Bereiche handelt, entsteht hier prinzipiell keine neue Situation für den Lieferverkehr, sondern in erster Linie ein Sicherheitsgewinn für den Fußverkehr und eine Verbesserug der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Kiez.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger |
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