Drucksache - 0339/6  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.11.2022 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt

1. Mündliche Anfrage Anja Kraus

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Hilfen für Alleinerziehende

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Was unternimmt der Bezirk, damit das Projekt „Netzwerk Alleinerziehende“ auch in Charlottenburg-Wilmersdorf um- resp. fortgesetzt wird?
     
  2. Welche weiteren Maßnahmen gibt es vom Bezirksamt, um die besonders von Armut betroffene Gruppe der Alleinerziehenden möglichst niedrigschwellig und umfassend beratend zu unterstützen?

 

 

2. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener

 SPD-Fraktion

 (Soziale) Wärme in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt geplant und beim Senat beantragt, um sich am Netzwerk der sozialen Wärme mit den Bibliotheken (Halemweg, Heinrich-Schulz-Bibliothek,  Ingeborg-Bachmann-Bibliothek, Johanna-Moosdorf-Bibliothek, Dietrich-Bonhoeffer-Bibliothek, Eberhard-Alexander-Burgh-Bibliothek, Adolf-Reichwein-Bibliothek) zu beteiligen?

 

  1. Wie wird die Öffentlichkeit über diese Angebote des Bezirks sowie darüber, dass Jugend-, Familienzentren und andere Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden ebenfalls nicht von der Temperaturabsenkung betroffen sind, informiert?

 

 

3. Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske

 CDU-Fraktion

 Fake News zum Auerbachtunnel?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Planungen sind dem Bezirksamt bekannt, bei denen die Radschnellverbindung Königsweg-Kronprinzessinnenweg bezüglich der Teilung am Auerbachtunnel beabsichtigt ist, insbesondere bezüglich einer angedachten Schließung desselben für den PKW-Verkehr?

 

  1. Welche Reaktionen sind dem Bezirksamt aufgrund der Postkartenaktion in der angrenzenden Siedlung Eichkamp bekannt und wie hat es darauf reagiert?

 

 

 

 

 

4. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

Versäumnis der Zulassung des Bürgerbegehrens Parkraumbewirtschaftung

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt es versäumt, innerhalb der gesetzlichen Frist über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung zu befinden?

 

  1. Hält das Bezirksamt gesetzliche Fristen nur für Empfehlungen?

 

 

 

5. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE.

Sehen die Mieter:innen in der Kantstraße bald wieder das Tageslicht?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurde das Großplakat in der Kantstraße, welches die Wohnungen der Mieter:innen seit 12 Monaten illegal verdunkelt, aber laut Bauordnung nur 6 Monate angebracht werden darf, bisher nicht vom Bezirksamt abgenommen?

 

  1. Welche Maßnahmen zur unmittelbaren Unterbindung der illegalen kommerziellen Werbung unternimmt das Bezirksamt ähnlich der Neuköllner Bezirksstadträtin, die ein ebenfalls illegal angebrachtes Großplakat umgehend entfernen ließ?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Straßen- und Grünflächenamt vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat schon am 10. Oktober 2022 eine Beseitigungsanordnung erlassen. Die Werbefirma hat dagegen gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch genommen, wodurch sich das Verfahren in die Länge gezogen hat.

Das Gericht hat letzte Woche die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung und deren sofortige Vollziehbarkeit bestätigt. Trotzdem widersetzt sich die Werbefirma weiterhin der behördlichen Anordnung. Das Bezirksamt wird daher nun in die Vollstreckung gehen.

 

Zu 2.:

Neben der Beseitigungsanordnung hat das Straßen- und Grünflächenamt vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Werbefirma wegen unerlaubter Nutzung des öffentlichen Straßenlands eingeleitet. Es wird erwogen, die Höhe des Bußgeldes unter dem Gesichtspunkt der Gewinnabschöpfung festzusetzen, um den Werbefirmen den wirtschaftlichen Nutzen und damit den Anreiz eines illegal montierten Werbeplakates zu nehmen.

Dass die illegal aufgehängte Werbung in Neukölln schneller entfernt wurde, dürfte in erster Linie daran liegen, dass sich die dortige Werbefirma – zumindest unter dem Eindruck einer Beseitigungsanordnung – an die geltenden Gesetze und die behördliche Anordnung gehalten und daher die Demontage der Werbeplane selbst veranlasst hat.

Erwähnt sei in diesem Zusammenhang noch, dass wir Mitte Oktober 2022 einen entsprechenden „Erfolg“ auch hier in Charlottenburg-Wilmersdorf bei einem anderen Objekt (Hohenzollerndamm/Ecke Uhlandstraße) verzeichnen konnten. Nachdem dort erneut eine illegal montierte Werbeplane festgestellt worden ist, hat das Straßen- und Grünflächenamt die Werbefirma umgehend zum Zwecke des Erlasses einer Beseitigungsanordnung angehört. Daraufhin hat die Werbefirma das Werbeplakat binnen weniger Tage wieder demontiert. Gleichwohl wurde auch gegen diese Werbefirma ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

Zudem wird die Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Sondernutzungsanträgen insgesamt deutlich verschärft.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

6. Mündliche Anfrage Martin Kohler

 AfD-Fraktion

 Maskenpflicht im Kinder- und Jugendparlament

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht die Pflicht der Teilnehmer der Sitzung des Kinder- und Jugendparlaments am 16. November 2022 von 9.00 Uhr bis 14.00 (laut Einladung) eine FFP2-Maske zu tragen?

 

  1. Welches sind die rechtlichen Grundlagen dafür, daß Kinder dort gezwungen werden, fünf Stunden lang eine FFP2-Maske zu tragen?

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Der Fragesteller bezieht sich auf eine Sitzung des Kinder-und Jugendparlaments vom 16.11.2022.

Ich kann versichern, dass zu diesem Anlass nur von einigen wenigen Teilnehmenden eine Maske getragen wurde und das im Rahmen eigenverantwortlichen Handelns.

 

Mit freundlichen Grüßen

D. Wagner

 

 

 

 

7. Mündliche Anfrage Jakob Zimmer

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Durchfahrt für Autos gesperrt?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand des Teilentziehungsverfahrens zur dauerhaften Sperrung der Krumme Straße für den KfZ-Durchgangsverkehr?

 

  1. Welche weiteren Durchfahrtssperren setzt das Bezirksamt dieses Jahr zur Verhinderung von KfZ-Durchgangsverkehr in Wohn- und Fahrradstraßen um?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Am 14. Oktober wurde die Absicht des Bezirksamts, die Nutzung des Teilstückes der Krummen Straße in Höhe der Gehwegvorstreckungen am Karl-August-Platz auf Fußgänger/-innen und Fahrradfahrer/-innen, sowie für Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Polizei zu beschränken, im Amtsblatt veröffentlicht. Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes lautet: „Die Absicht, die Straße einzuziehen oder teileinzuziehen, ist mindestens einen Monat vorher im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.“ Es gab binnen Monatsfrist keine Einwendungen.

Die Teileinziehungsverfügung mit Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde daher an die Amtsblattredaktion übermittelt und wird am 25.11.2022 veröffentlicht.

 

Zu 2.:

Noch in diesem Monat wird die Absicht der Teileinziehung eines Teilstücks der Wilmersdorfer Straße zwischen Schillerstraße und Bismarckstraße veröffentlicht. Dies ist Teil der zweistufigen Erweiterung der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße.

Außerdem wird der Mittelstreifen der Berliner Straße in Höhe der Prinzregentenstraße geschlossen, was eine Reduzierung des KfZ Durchgangsverkehrs auf der Prinzregentenstraße erwarten lässt. Hierzu fehlt nur noch die verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelleneinrichtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

8. Mündliche Anfrage Kai Bodensiek

 SPD-Fraktion

 Verwaiste Baustellen im Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Es gibt sehr viele Baustellen im Bezirk, auf denen Monate oder Jahre hinweg nicht gearbeitet wird. Gibt es die Möglichkeit für BürgerInnen dies dem Bezirksamt zu melden, damit diese ggf. reagieren kann?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, auf wie vielen der 200 Mini-Baustellen auf Gehwegen im Bezirk tatsächlich gearbeitet wird und seit wann diese Baustellen bereits bestehen?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Viele der Baustellen sind auf Telekommunikationsschächte zurückzuführen. Das Bezirksamt hat hierzu auf Drucksache 1795/5 berichtet. Wann die tatsächlichen Arbeiten dann stattfinden, entscheidet das Leitungsunternehmen im Rahmen seiner eigenen Kapazitäten dann selbst. Dies erfolgt berlinweit einheitlich und ist letztlich durch die Privilegierung der Leitungsunternehmen durch Konzessionsverträge und Straßengesetz legitimiert. Das Bezirksamt mahnt hier regelmäßig einen Vollzug der notwendigen Sanierung an. In letzter Zeit hat sich die Zahl dieser durch einsturzgefährdete Schächte bedingte Arbeitsstellen durch Sanierung bzw. Verfüllung reduziert.

Meldungen können beispielsweise über das Formular „Mängelmelder für öffentliches Straßenland“ auf der Homepage des Bezirks gemacht werden (Link: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/tiefbau/formular.201493.php)

 

Es fehlt dem Bezirksamt, das als Verwaltung in diesem Bereich mit begrenzten zeitlichen bzw. personellen Kapazitäten bei einem hohen Aufkommen an zu bearbeitenden Anträgen und gleichzeitig wachsenden Anforderungen an die Genehmigungsverfahren umzugehen hat, an effektiven Durchgriffsmöglichkeiten gegenüber den Verursachern.

 

Daher stehen Aufwand und Nutzen bei einer Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden bei diesen Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland in keinem guten Verhältnis, da dadurch wiederum die knappen Kapazitäten gebunden werden.

 

Zu 2.:

Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland bedürfen einer verkehrsrechtlichen Genehmigung, sodass diese „Mini-Baustellen“ grundsätzlich erfasst sind. Über tatsächliche Bauaktivitäten kann sich das Bezirksamt jedoch nur von den Anordnungsempfängern/Auftraggebern berichten lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

 

9. Mündliche Anfrage Reinhold Hartmann

 CDU-Fraktion

Eintauchen in die Welt der Augmented Reality (AR)

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Für wie viele und welche Monate in 2023 sind die Kiezspaziergänge thematisch und/oder regional insbesondere mit Einsatz des für den Kiezspaziergang Nr. 234 am 13.08.2022 vom Studio D. entwickelte und mit Brutto € 3117,80 bezahlten Konzepts geplant?

 

  1. Wie oft wurden die vom Studio D. erstellten XR Inhalte - in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 26.08.2022 am 16.09.22 mitgeteilt - kostenfrei für die Schulen und sozial benachteiligte Gruppen zur Verfügung gestellt und wie viele Nachfragen der beiden potentiellen Abnehmer gab es überhaupt seit September 2022 bis November 2022?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

sehr geehrter Herr Hartmann,

 

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Kiezspaziergänge für 2023 sind noch nicht geplant.

Zu den Kosten:

Die Kosten unterteilen sich bei einer APP in die die Erstellungs- und Bereitstellungskosten.

Für den Laien muss man die sich Bereitstellungskosten so vorstellen, wie man z.B. für eine Website Speicherplatz im Netz bei einem Provider mietet, der meist monatlich bezahlt wird, werden die Inhalte einer APP auch in einem gemieteten Datenraum zur Verfügung gestellt.

Die APP ist so angelegt, dass die XR-Inhalte über mehrere Jahre den Nutzer:innen zur Verfügung stehen.

Die Kosten hierfür sind in dem erwähnen Realisierungspreis mit enthalten. Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass nur wenige Entwicklungsfirmen die Befähigung und Berechtigung haben, APPs in den Systemen Android UND IOS zu entwickeln und hochladen zu dürfen. Hier waren wir auf Fachfirmen angewiesen.

 

Zu 2.:

Die XR-Inhalte stehen über die APP durchgängig 24 Stunden, 7 Tage in der Woche allen potentiellen und interessierten Nutzer:innen zur Verfügung. Es gibt hier keine zeitliche Einschränkung.

Ein Usertracking der Nutzer:innen  war  in der APP nicht vorgesehen. Hierzu hätte zum Schutz der Nutzer:innen die Richtlinien der DSGVO eigehalten werden müssen. Dies wäre in der APP ein zusätzlicher, nicht unerheblicher Programmier- und Kostenaufwand gewesen. Aus diesem Grunde haben wir darauf verzichtet.

Die Veranstaltung am 13. August war als Auftakt zur Einführung in die XR-Technik ein voller Erfolg und wir freuen uns darauf, was wir gemeinsam mit anderen Fachabteilungen des Bezirksamtes nun mit der vorhandenen Technik für die Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirks in Zukunft realisieren können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Kirstin Bauch

 

 

 

10. Mündliche Anfrage Felix Recke-Friedrich

 FDP-Fraktion

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht – warum macht man es den Freiwilligen in Charlottenburg-Wilmersdorf so schwer?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum ist es erforderlich, dass sich Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die sich bereits online über das Portal des Landes Berlin (Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende unter berlin.de) registriert haben, erneut vom Bezirksamt händisch per E-Mail angeschrieben werden, um ein PDF auszufüllen, welches dieselben personenbezogenen Daten wie das Land abfragt; warum nutzt das Bezirksamt hier nicht die Daten des Landes?

 

  1. Mit welchen Maßnahmen, beispielsweise Werbekampagnen, will das Bezirksamt gezielt Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewinnen, insbesondere auch aus den Reihen der eigenen Beschäftigten und wie will das Bezirksamt diesmal sicherstellen, dass die Freiwilligen hinreichend geschult werden?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1.:

Anfangs wurden einige wenige freiwillige Wahlhelfende, die sich über das Portal des Landes Berlin registriert haben und unvollständige Angaben machten, nochmals vom Bezirksamt angeschrieben. Mittlerweile ist die Nutzung eines vereinfachten digitalen Verfahrenswegs möglich.

 

Zu 2.:

Das Bezirksamt wirbt sowohl über Pressemitteilungen als auch über persönliche Anschreiben vergangener Wahlhelfender für eine erneute Unterstützung bei den Neuwahlen. Auch intern wird bei den Beschäftigten durch Ansprache und Anschreiben um Unterstützung zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen geworben. Weitere Maßnahmen zur Gewinnung von Wahlhelfenden sind derzeit in der Planung.

 

Die Schulung der Wahlhelfenden wird laut Aussagen der Landeswahlleitung zentral organisiert. Wie bei vergangenen Wahlen wird davon ausgegangen, dass es frühzeitig Schulungsunterlagen sowie digitale Schulungsformate und die Möglichkeit zu Präsenzschulungen geben wird. Das Bezirkswahlamt wird des Weiteren Wahlhelfenden schon mit Zusendung der Verpflichtungserklärung Schulungsunterlagen zukommen lassen. Auch bereitet sich das Wahlamt parallel auf eigene zusätzliche Schulungsformate in Präsenz vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

 

11. Mündliche Anfrage Martin Kohler

 AfD-Fraktion

 Glücksspiel im sogenannten Thai-Park

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und in welchem Umfang es im sogenannten Thai-Park zu Glücksspielaktivitäten kommt?

 

  1. Liegen hierzu Genehmigungen vor und was tut das Bezirksamt gegen illegales Glücksspiel im sogenannten Thai-Park?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1. und 2.

 

Vereinzelte Beschwerden über illegale Glücksspielaktivitäten im Preußenpark sind bekannt. Allerdings handelt es sich dabei um einen Straftatbestand gemäß § 284 StGB, womit die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden gegeben ist.

 

Konkrete Feststellungen liegen dem Ordnungsamt diesbezüglich demzufolge nicht vor, zumal sich die Kontrollen der Außendienstkräfte im Preußenpark auf die Rechtsgebiete in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes erstrecken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

 

12. Mündliche Anfrage Hans-Joachim Fenske

 CDU-Fraktion

 Wilhelmsaue 17

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was passiert mit dem Falkenstein’schen Milchhof nach der Aufnahme in die Denkmalliste von Berlin?

 

  1. Gibt es Gespräche mit dem/den Eigentümer(n) bzgl. der Sanierung und/oder Neuvermietung der Immobilie?

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2.

Der Bauherr hatte ursprünglich eine Planung eingereicht, die den Abbruch des denkmalgeschützten Vorderhauses umfasste. Den Abbruchantrag hat das Bezirksamt 2020 versagt. Im Jahr 2021 ist eine geänderte Planung für den Neubau eines Hinterhauses unter Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes eingereicht worden. Die Baugenehmigung ist im Einvernehmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in 2021 erteilt worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fabian Schmitz-Grethlein

 

 

 

13. Mündliche Anfrage Tobias Bergmann

 FDP-Fraktion

Fahrradbügel statt Parkplätze am Gierkeplatz und in der Gierkezeile

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie begründet das Bezirksamt die Aufstellung von Fahrradbügeln auf dem Straßenland parallel zu Fahrradbügeln auf dem Gehweg?

 

  1. Wie möchte das Bezirksamt sicherstellen, dass die Anwohner und Geschäftsinhaber weiterhin beliefert werden können, ohne dass die Lieferfahrzeuge die ohnehin schon schmale Straße für den Parkplatzsuchverkehr „sperren“?

 

 

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Um den Fließverkehr der zu Fuß Gehenden nicht weiter zu beeinträchtigen, werden grundsätzlich Abstellanlagen für Fahrräder auch auf der Fahrbahn installiert, sofern die Gesamtsituation es zulässt.

 

Im Fall des Gierkeplatzes, wurden in der Vergangenheit die Einmündungsbereiche durch rechtswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge „zugeparkt“. Um ein sicheres und barrierefreies Queren der Kreuzungen in diesem Bereich gewährleisten zu können, werden auf der Fahrbahn Sperrzonen und Querungshilfen eingerichtet, die auch zum Teil mit Fahrradbügeln versehen sind.

 

Zu 2.:

Da es sich um generell freizuhaltende – bzw. in der Vergangenheit regelwidrig zugeparkte Bereiche handelt, entsteht hier prinzipiell keine neue Situation für den Lieferverkehr, sondern in erster Linie ein Sicherheitsgewinn für den Fußverkehr und eine Verbesserug der Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im Kiez.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 
 

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