Drucksache - 0334/6
die BVV möge beschließen:
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird beauftragt, den Beschluss „Informationsveranstaltung zum Haushaltsplan 2022/2023“ (Drucksache 1360/5) bei jeder Beratung des bezirklichen Doppelhaushalts umzusetzen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Bürger:innen im Bezirk im Sinne des § 40 (2) BezVwG auf Informationsveranstaltungen rechtzeitig über die Planung zum Bezirksdoppelhaushalt, seine Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten und die Planungen öffentlich mit Bürger:innen zu diskutieren.
Die Informationsveranstaltungen sind zwischen dem Eckwertebeschluss des Bezirksamts und den Haushaltsberatungen durchzuführen. Bei der Vorbereitung der Veranstaltung sind folgende Vorgaben vom Bezirksamt zu beachten:
- auf der Internetseite des Bezirks (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über Informationsflyer und/oder Plakate an den Standorten des Bezirksamts mit Kund:innenverkehr, in Stadtteilzentren, Jugendzentren, Bibliotheken und weiteren bezirklichen Einrichtungen in allen Ortsteilen oder Prognoseräumen (mindestens vier Wochen vor dem Termin) - über die Lokalpresse
Der BVV ist bis zum 30.06.2023 zu berichten.
Begründung: Die Information und Mitwirkung der Bürger:innen ist von unveränderter Bedeutung. Ihre Beteiligung ist grundsätzlich zu gewährleisten. |
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