Drucksache - 0313/6
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Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert die Genehmigungsverfahren für die öffentlichen Trinkbrunnen zu beschleunigen. Hierzu soll sich das Bezirksamt eng mit den Berliner Wasserbetrieben abstimmen und der BVV regelmäßig die neuen Brunnenstandorte mitteilen.
Der BVV ist bis zum 28.02.2023 zu berichten.
Begründung: Die Sommer werden künftig auch in Berlin heißer werden. Öffentliche Trinkbrunnen und somit der einfache Zugang zu Trinkwasser in der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Hitzeschäden. Derzeit liegt ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Bundestag zur Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden Bürgern und Bürgerinnen im öffentlichen Raum Zugang zu Trinkwasser zu ermöglichen. Da diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollte nicht erst auf den Beschluss des Bundestages gewartet werden, um mit der Prüfung für neue Trinkbrunnenstandorte zu beginnen. Hier gilt es Tempo zu machen – der nächste Sommer steht vor der Tür. |
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