Drucksache - 0249/6
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 Folgendes beschlossen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Angerburger Allee 35-55 (ungerade Hausnum- mern) unverzüglich zu kontrollieren, ob und welche Maßnahmen der Hauseigentümer Adler Group durchführt, um den bereits seit dem 22. Juli bekannten Legionellenbefall zu beseitigen. Sollte der Hauseigentümer keine bzw. unzureichende Maßnahmen ergrei- fen, soll das Gesundheitsamt diese anordnen und bei Nichtbefolgen der Anordnung mit einer Ersatzvornahme die Maßnahmen selbst vornehmen. Mit den Bewohner:innen ist ein dichtes Kommunikationsnetz zu entwickeln, über das sie regelmäßig und zeitnah über die geplanten Maßnahmen und erfolgten Schritte zur Be- seitigung der gesundheitsbedrohlichen Situation informiert werden. Die zuständigen Fachausschüsse Gesundheit und Stadtentwicklung sind in jeder Sitzung über die Um- setzung dieses BVV-Beschlusses zu informieren, bis das Problem beseitigt wurde.
Der BVV ist zum 31.05.2022 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
In der Angerburger Allee 35-55 in 14055 Berlin befindet sich ein Gebäudekomplex (insbesondere mit 800 Wohneinheiten aber auch mit einem Gewerbebereich in der Angerburger Allee 45), welcher ca. 1968 erbaut wurde. Die Warmwasseraufbereitung des gesamten Häuserkomplexes Angerburger Allee 35-55 erfolgt aus einer Kombination von zentralem Trinkwasserdurchflusserwärmer, Fernwärme und einer Gas-Zentralanlage. Im Laufe der Jahre sind durch verschiedene Umbaumaßnahmen unter anderem Totleitungen entstanden bzw. teilweise nicht den aktuellen Regelwerken entsprechende Bypässe oder ähnliches installiert worden. Bei den gesetzlich erforderlichen Beprobungen wurden, wie in vielen anderen Gebäuden in der Stadt, in den Häusern der Angerburger Allee 35-55 Legionellen festgestellt. Dabei lagen Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes der Trinkwasserverordnung vor, die von mittlerer bis extrem hoher Kontamination reichen. Eine Aussage bezüglich der gesundheitlichen Gefährdung kann anhand des technischen Maßnahmewertes nicht abgeleitet werden, da dieser lediglich als mikrobiologischer Indikator den technischen Zustand einer Anlage beschreibt. Eine Legionellenerkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. In den letzten 5 Jahren ist keine Legionelleninfektion von Mieterinnen und Mietern aus dem Gebäudekomplex gemeldet wurden.
Derzeitiger technischer Stand (01.06.2023):
Die zuständigen Hausverwaltungen haben in den Jahren 2017/2018 und 2022 die durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Gefährdungsanalyse (GfA) beauftragt und uns das Ergebnis zukommen lassen. In der Gefährdungsanalsyse (GfA) wurden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen empfohlen. Die momentan zuständige Hausverwaltung (Adler-Group) ist seitdem dabei, die Maßnahmen entsprechend der jeweiligen GfA abzuarbeiten. Entsprechende Belege dazu wurden uns vorgelegt. In den letzten Nachbeprobungen 2022/2023 ist eine Tendenz zur Verringerung der Kontaminationen zu erkennen. Die uns aktuell vorliegenden Trinkwasserbefunde zu Legionellen in der Angerburger Allee 35- 55 weisen nach der Durchführung verschiedener baulicher Maßnahmen zahlenmäßig weniger und auch in der Höhe weniger Überschreitungen auf, als die Befunde aus den vorherigen Jahren (55 mittlere Kontamination, 53 mittlere Kontamination, 51 keine Überschreitung, 49 keine Überschreitung, 47 mittlere (Niederdruckanlage) und mittlere Kontamination (Hochdruckanlage) Dennoch gibt es vereinzelt auch weiterhin hohe bzw. extrem hohe Werte an einzelnen Zapfstellen, so dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. So besteht bei den Temperaturen der Warmwasserinstallation weiterhin Verbesserungsbedarf. Die Adler Group wurde vom Gesundheitsamt aufgefordert, diesbezüglich weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Anlagen, der Größe des Gebäudekomplexes und der damit verbundenen Vielzahl an Rohrleitungssystemen wird eine vollständige Legionellenfreiheit nicht zu erwarten ein und ist auch vom Gesetzgeber nicht gefordert. Vielmehr muss aufgrund der Größe des Gebäudekomplexes immer wieder mit Überschreitungen des technischen Maßnahmewertes gerechnet werden. Insbesondere tritt dies bei Stagnation des Wassers auf, z. B. beim Vorhandensein von Totleitungen oder wenig genutzten Strängen, also ggf. auch bei Leerstand von Wohnungen. Im Rahmen seiner Aufgaben aufgrund der Trinkwasserverordnung und des Infektionsschutzgesetzes begleitet das Gesundheitsamt die Umsetzung der Maßnahmen sowohl in der Angerburger Allee als auch bei allen anderen Gebäuden im Bezirk mit entsprechender Legionellenproblematik.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch D. Wagner Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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