Drucksache - 0236/6
Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Recke, sehr geehrter Herr Heyne,
die Schriftliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Es ist bisher dem Bereich Hochbau gelungen, dass keine der in den Sommerferien geplanten Baumaßnahmen zurückgestellt werden musste.
Nach aktueller Kenntnissen kommt es ab dem Jahr 2024 zu deutlichen Verschiebungen der Raten um 1 - 7 Jahre. Der Bezirk hat die Kürzungen gegenüber der Senatsfinanzverwaltung moniert und auf die Notwendigkeit der Baumaßnahmen hingewiesen, um benötigte Schulplätze schaffen zu können. Weiterhin bestehen erhebliche Bedenken über das Schieben der Maßnahmen über das Jahr 2026 hinaus, da sie dann nicht mehr Teil der 10jährigen BSO wären und es zu befürchten ist, dass diese Maßnahmen dann ggf. gestrichen werden.
Zum jetzigem Zeitpunkt mussten keine geplanten kapazitätserweiternden Maßnahmen zurückgestellt werden. In der Zukunft betrifft es allerdings bei den Erweiterungsbauten im Grundschulbereich 360 zusätzliche Plätze. Für den Bereich der Integrierten Sekundarschule betrifft die Verschiebung insgesamt 350 Schulplätze in der Sek I und 300 Schulplätze in der Sek II und zwei Lerngruppen für geistig behinderte Kinder. Abschließend ist noch zu ergänzen, dass im Grundschulbereich durch die Errichtung von MEBs (Modulare Ergänzungsbauten) insgesamt bis zu 864 Schulplätze zusätzlich geschaffen werden sollen. Diese Maßnahmen sind nicht in der Investitionsplanung des Bezirks etatisiert, da diese durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen errichtet werden. Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kann hier nur feststellen, dass sich aktuell - trotz der bereits seit Jahren vorliegenden Bedarfsfeststellung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - nur die erste von insgesamt fünf Maßnahmen in der Umsetzung befindet. Wenn diese Schulplätze nicht so wie geplant geschaffen werden können, betrifft dies alle Kinder gleichermaßen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hatte im Oktober 2020 das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) damit beauftragt, drei Rahmenverträge für die Leistungsfelder:
• Breitbandanschlüsse, • passive Infrastrukturverkabelung (LAN) und • WLAN für die Berliner Schulen bereitzustellen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Verfahren, wurde das ITDZ Berlin durch die Senatsverwaltung mit dem Aufbau und der Durchführung einer entsprechenden Programmorganisation beauftragt. D. h. das Programm „Breitband- und WLAN-Ausbau Schulen“ ist eine Maßnahme, die federführend vom ITDZ Berlin, natürlich in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern (Schulamt und FM), durchgeführt wird.
Angaben zum organisatorischen Ablauf (Termine, Kosten, Finanzierung etc.) können nur durch das ITDZ Berlin beantworten werden. Dort liegen gegenwärtig unserem Hause noch keine Informationen vor.
Ich würde dies nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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