Drucksache - 0209/6  

 
 
Betreff: Naturschutz und Förderung Biologischer Vielfalt im Stadtraum:
Energetische Sanierung und Artenschutz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Kempf/Weise/Drews/CentgrafStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
01.09.2022 
11. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz Beratung
08.06.2023 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz      
Ausschuss für Liegenschaften und IT Beratung
20.09.2023 
10. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und IT      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2024 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die Bezirksverordnetenverwaltung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanierungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verloren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Koloniebrüter (wie Sperling,

Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.

 

Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2023 zu berichten.

 

 

 

 

Ursprungstext:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in der Beratung und Genehmigung von energetischen Sanie-rungen im Bezirk darauf zu dringen, dass die Gebote des Artenschutzes beachtet werden. Zum einen ist darauf zu achten, dass infolge der Maßnahmen, soweit möglich, keine Brutplätze verlo-ren gehen. Zum anderen ist die Gelegenheit zu nutzen, durch gleichzeitige Anbringung von Nisthilfen oder den Einbau von Niststeinen Angebote etwa für Mauersegler, Hausrotschwanz, Mehlschwalben, Haussperlinge und nicht zuletzt Fledermäuse zu schaffen. Insbesondere Kolo-niebrüter (wie Sperling, Mauersegler, Fledermäuse) brauchen besonders gestaltete Angebote in der Stadt.

 

Bei energetischen Sanierungen von öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung des Artenschutzes ohnehin verpflichtend. Es gilt dies bei der Umsetzung auch entsprechend zu beachten.

 

Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten

 

 

 

 
 

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