Drucksache - 0203/6
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Selbstverpflichtung für alle Baumaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und in der Grüngestaltung in ihrem Umkreis zu beschließen. Dabei ist auf Brutplätze und Lebensräume von Vögeln, von Insekten wie Wildbienen und Hummeln und von Bodentieren zu achten. Bei Baumaßnahmen ist neben der Vermeidung von Verlusten für den Artenschutz zugleich darauf zu achten, dass neue „Angebote“ geschaffen werden.
Der BVV ist bis zum 30. April 2023 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Dass bei Baumaßnahmen auf Brutplätze und Lebensräume von Vögeln und weiteren naturschutzrechtlich besonders geschützten Arten zu achten ist, sollte bereits jetzt selbstverständlich sein. Bestimmte Arten und deren Lebensstätten, die durch das Naturschutzrecht besonders geschützt sind, dürfen durch Baumaßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Dieser rechtliche Schutz bezieht sich allerdings nur auf aktuelle Vorkommen. Ein besonderes Augenmerk sollte sich daher auf die Neuschaffung von Lebensräumen richten und auf Arten, die nicht besonders geschützt sind. Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt gibt hier Hinweise darauf, welche Arten im Fokus von Schutzbemühungen stehen sollten. Das Themenfeld „Urbane Vielfalt“ der Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt legt mit dem Ziel Nr. 18 einen Schwerpunkt auf den Schutz typisch urbaner Arten. Darüber hinaus werden in Ziel 23 Empfehlungen zum Naturschutz auf Firmengelände gegeben. Das Bezirksamt ist zwar keine Firma, sie sollte sich die entsprechenden Vorgaben aber gleichermaßen zu eigen machen. Hier sollte auf eine Mindestbiotopausstattung geachtet werden, die wild lebende Arten in ihrer Gesamtheit unterstützt. Zu unterscheiden sind hier verschiedene Lebensräume.
1) Freiflächen: Anforderungen sind hier: Vermeidung von Versiegelung nichtbebauter Flächen, Baumpflanzungen, extensive Pflege und Nutzung von Flächen (z. B. zweischürige Mahd von Wiese), Begrünung mit gebietseigenem Saat- und Pflanzgut; Schaffung von kleineren Bereichen mit Brachestadien; Entwicklung naturnaher Elemente, z. B. Kleingewässer oder Feuchtbiotope
2) Fassade und Dachstühle: Schaffung von Niststätten für Gebäudebrüter z. B. durch Integration von Nistkästen für Mauersegler, Haussperling oder Fledermäuse in die Fassade statt nachträglichem Anbringen von Kästen
3) Dachbegrünung: vorteilhaft sind hier intensive und halbintensive Dachbegrünung; es besteht hier besonderes Potenzial zur Förderung von Arten von Trockenrasen, das derzeit nicht ausgeschöpft ist; Auch Strukturen in Anlehnung an das „animal-aided-design-Konzept“ (z. B. Totholzstapel, Steinhaufen) können hier geschaffen werden. Sinnvoll wäre möglicherweise die Zertifizierung der Gestaltung von bezirklichen Gebäuden und Freiflächen mit einem Qualitätslabel (vgl. Ziel 23 der Berliner Naturschutzstrategie). Hierdurch könnte auch ein entsprechendes Qualitätsmanagement greifen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
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