Drucksache - 0004/6  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnete 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2021 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen
MA Beantwortung

1. Mündliche Anfrage Corinna Balkow

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Kita Olbersstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wer ist für die Unterhaltung des Gebäudes zuständig?
     
  2. Wie lässt sich das Problem des undichten Daches lösen?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

2. Mündliche Anfrage Dr. Ann-Kathrin Biewener

 SPD-Fraktion

 Covid-19 Infektionen in Charlottenburg-

 Wilmersdorf

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch sind die derzeitigen Zahlen von Covid-19 Infizierten im Bezirk, mit besonderem Fokus auf Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen?

 

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt auf den kommenden Winter und die erneute Corona-Pandemie vorbereitet?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.
 

 

3. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Eislaufen ohne Stadion oder Winterzeit

 ohne Eisstadion Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wieso ist der Sportausschuss nicht über die Schließung des Eisstadions Wilmersdorf informiert worden?
     
  2. Wie werden die Vereine und die Eisläufer in diesem Winter ihren Sport ausüben können?

 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

4. Mündliche Anfrage Johannes Heyne

 FDP-Fraktion

 Urteil zur Berliner Vorkaufspraxis

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Folgen resultieren für den Bezirk aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Berliner Vorkaufspraxis, bezogen auf die bereits vollzogenen Vorkäufe?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die Auswirkungen des genannten Urteils auf Liegenschaften und Flächen, welche sich außerhalb sog. Milieuschutzgebiete, z. B. die Westkreuzbrache, liegen?

 

Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

5. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner 

 Fraktion DIE LINKE

 Bestätigter Legionellenbefall in der 

 Angerburger Allee 39

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat das Bezirksamt, bzw. das Gesundheitsamt Kenntnis über die durch die Hauseigentümerin ADLER Group in Auftrag gegebene Gefährdungsanalyse in der Angerburger Allee 35-55 (ungerade Hausnummern) und falls ja, wann wurden dem Bezirksamt/Gesundheitsamt die Ergebnisse vorgelegt und zu welchem Ergebnis kommt die Gefährdungsanalyse?
     
  2. Wie bewertet das Bezirksamt die bei der Trinkwasseruntersuchung festgestellte Überschreitung des technischen Maßnahmewertes in der Angerburger Allee 39, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bewohnerschaft zu schützen und zu welchem Ergebnis kommt die Anfang November durchgeführte Nachuntersuchung?

 

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

6. Mündliche Anfrage Sascha Taschenberger

 Fraktion B‘90/Die Grünen

 Allgemeiner Ordnungsdienst

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie viele Stellen sind beim Allgemeinen Ordnungsdienst unbesetzt und wie hoch ist der Krankenstand?
     
  2. Wie ist das Ordnungsamt aufgestellt, um die 2 G-Regelung zu überprüfen?
     

Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

7. Mündliche Anfrage Dr. Felicitas Tesch

 SPD-Fraktion

 Wechselunterricht 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie und nach welchen Maßstäben entscheidet das Bezirksamt, welche Schule in den Wechselunterricht kommt?
 

Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

8. Mündliche Anfrage  Karsten Sell

  CDU-Fraktion

  Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk

  Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie viele Plätze für Flüchtlinge stehen zurzeit zur Verfügung und wie hoch ist die Auslastung der entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten?
     
  2. Wie viele Plätze werden im Augenblick wieder reaktiviert?
     

Beantwortung Herr BzStR Wagner.

 

9. Mündliche Anfrage Felix Recke

 FDP-Fraktion

 1,5 Jahre nach Beginn der Pandemie

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie wird im Bezirksamt mit der Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht umgegangen, insbesondere wie viele Beschäftigte können mittlerweile zeitgleich ins Homeoffice und sind entsprechend technisch ausgestattet?
     
  2. Gibt es im Bezirksamt Planungen, die Kapazitäten mancher Bürgerdienste aufgrund der gegenwärtigen Situation (erneut) einzuschränken?

 

Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

10. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE

 Bekämpfung der Zweckentfremdung

 von Wohnraum in Charlottenburg-

 Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Wohnungen werden nach Zählung resp. Schätzung des Bezirksamts in Charlottenburg-Wilmersdorf zweckentfremdet?
     
  2. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt zur Bekämpfung von wiederholtem und mutmaßlich vorsätzlichen Verstößen durch Wohnungseigentümer:innen gegen das Zweckentfremdungsverbotsgesetz?

 

 

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Es wurden seit Einführung des Zweckentfremdungsrechts bisher 5.624 Verfahren wegen des Verdachts auf zweckfremde Nutzung eingeleitet (Stand: 30.06.2021).

 

Davon wurden bisher 1.212 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt, bei 1.618 Wohnungen konnte keine Zweckentfremdung festgestellt werden, für 1.119 Wohnungen wurden Anträge auf zweckfremde Nutzung, Leerstand, Abriss sowie Erteilung eines Negativattestes gestellt, so dass in ca. 1.500 Verfahren eine zweckfremde Nutzung festgestellt werden konnte.

 

zu 2.

Die Verfügungs-/Nutzungsberechtigten werden unter Androhung und ggf. späterer Festsetzung von Zwangsgeld aufgefordert, die Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Des Weiteren werden Bußgelder verhängt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

11. Mündliche Anfrage Corinna Balkow

 Fraktion B‘90/Die Grünen

 Corona-Warnstufe für Schulen

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Auf welcher Grundlage werden die Schulen in bestimmte Corona-Warnstufen eingeordnet?
     
  2. Wie sind die Schulen auf digital gestützten Fernunterricht vorbereitet, wenn vermehrt Kinder in Quarantäne sind?

 

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

err AlterspräHerrsehr geehrte Frau Balkow,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Die Einstufung der Schulen in die Corona Warnstufen grün, gelb oder rot basiert auf die Entscheidung des Hygienebeirates, der jeden Donnerstag das Infektionsgeschehen jeder Schule einzeln betrachtet. Der Hygienebeirat setzt sich aus dem bezirklichen Gesundheitsamt, der regionalen Schulaufsicht und dem Schulamt zusammen.

 

Grundlage der Entscheidung ist das Infektionsgeschehen der Schule quantitativ als auch qualitativ:

 

Als quantitative Basis werden die Infektionszahlen sowie die Quarantäneanordnungen der Schülerschaft und des Personals zugrunde gelegt. Übersteigt ein Wert prozentual den Schwellenwert entweder zur gesamten Schülerschaft oder des Personals (3 % bei Infizierten/5 % in Quarantäne) wird eine qualitative Betrachtung des Infektionsgeschehen durchgeführt.

 

Die qualitative Betrachtung des Infektionsgeschehen unterscheidet, ob ein Infektionsgeschehen noch nachzuvollziehen ist oder ob es sich um ein diffuses Infektionsgeschehen handelt, also mögliche Infektionsketten nicht mehr darstellbar sind.

 

Wenn eine Schule sowohl den Schwellenwert überschreitet und ein diffuses Infektionsgeschehen vorhanden ist, wird die Schule auf Stufe gelb eingestuft. Dieses hat dann zur Folge, dass der Wechselunterricht für die Schule bzw. nur für einzelne Lerngruppen (Klassen) durchzuführen ist.

 

Die Stufe rot wird nur durch Entscheidungen der Landes- bzw. Bundesebene angeordnet.

 

zu 2.

Die Schulen sind mittlerweile auf diese Situation gut vorbereitet, da der Wechselunterricht bzw. das SalzH (Schulisch angeleitete lernen zu Hause) bereits im letzten Schuljahr durchgeführt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

12. Mündliche Anfrage  Ann-Kathrin Biewener

  SPD-Fraktion

  Kältehilfe Winter 2021/2022 in

  Charlottenburg-Wilmersdorf

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Einrichtungen der Kältehilfe sind mit wie vielen Plätzen in die Saison gestartet?

 

  1. Mit welchem Verbesserungspotential bringt sich das Bezirksamt im Bereich der Kältehilfe ein?

 

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Wie auch in den Vorjahren gibt es sieben Angebote der Kältehilfe, dabei handelt es sich um drei Nachtcafés:

 

 

 

Darüber hinaus gibt es noch zwei Wärmestuben. Die Caritas in der Tübinger Str. bietet vom 01.12.21 - 31.03.22 an fünf Tagen in der Woche eine warme Mahlzeit, die Teestube im Westend an zwei Tagen in der Woche, dienstags und donnerstags ganzjährig außer im Oktober, so auch in der Kältehilfesaison.

Zwei Suppenküchen (Katholische Kirchengemeinde St. Marien und Ev. Kirchengemeinde am Lietzensee) bieten ganzjährig eine warme Mahlzeit und beide Projekte werden in der Kältehilfeperiode gefördert.  Darüber hinaus sind ärztliche Angebote, muttersprachliche Beratungen, Kleiderspenden etc. vorgesehen. Außerdem unterstützen die ganzjährig geförderten Angebote der Wohnungslosentagesstätten Seelingtreff und City-Station die Angebote.

 

zu 2.

Das Bezirksamt und die Einrichtungen im Bezirk bieten ein konstantes und seit 25 Jahren zuverlässiges Angebot an. Im letzten Jahr war pandemiebedingt in der Citystation nur eine Suppenküche plus möglich, jedoch keine Übernachtungen. Dafür stand uns bei der AWO am Kaiserdamm 3 für einige Monate eine Immobilie zur Verfügung, die nun wieder anderweitig genutzt wird.

Gleichwohl hat das Bezirksamt die Finanzierung von pandemiebedingten Mehrkosten wie Masken, Tests, Schutzausrüstung und Desinfektionsmaterial übernommen. Pandemiebedingt können leider nur weniger Plätze angeboten werden, als in den Jahren vor der Pandemie, weil die Abstände zwischen den Schlafplätzen nur so eingehalten werden konnten. Jedoch gibt es sichere Hygienekonzepte, die für die Mitarbeitenden und Gäste gleichermaßen ein sicheres Angebot bieten. Weiterhin ist es unser Bestreben, sowohl über die Kältehilfeangebote und die Beratungen dort und auch durch Streetwork und aufsuchende Angebote sowie für alle in der Sozialen Wohnhilfe Vorsprechenden ohne Leistungsanspruch im Rahmen des ASOG, einen Platz in einem Wohnheim vermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen

 

D. Wagner

 

 

13. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek

  CDU-Fraktion

  Sitzbänke im öffentlichen Raum

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Trifft es zu, dass defekte Sitzbänke im öffentlichen Raum nicht ersetzt werden, sondern die Bürgerinnen und Bürger auf eine irgendwann einmal tagende Kommission verwiesen werden?
     
  2. Welche Planungen verfolgt das Bezirksamt für die Gestaltung des urbanen Raums mit Sitzbänken und sonstigem Stadtmobiliar, um die Lebensqualität in den Quartieren in Charlottenburg-Wilmersdorf zu steigern?

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Nachdem der Fachbereich Grünflächen aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen jahrelang kaputte Bänke in Grünanlagen nicht mehr reparieren oder ersetzen konnte und diese einfach nur abgebaut wurden, konnte jetzt der Umschwung geschafft werden.

 

Im Bezirk wurden in den letzten 18 Monaten insgesamt 130 Bänke in Grünanlagen erneuert.

Weitere 23 Bänke werden bis Jahresende folgen. Ab dem nächsten Jahr wird dann auch im öffentlichen Straßenland mit der Erneuerung und Bestandsergänzung von Bänken begonnen. Mit der nunmehr erfolgten Schwerpunktsetzung im Straßen- und Grünflächenamt wurde ein seit zehn Jahren andauernder Abbauprozess umgekehrt.

Es ist vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen nicht auszuschließen, dass Bürger*innen auch noch vor kurzem aus der Verwaltung heraus „vertröstende“ Auskünfte erhalten haben. Was es mit Sicherheit nicht braucht ist ein weiteres, neues Gremium, das sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt.

 

zu 2.

In den letzten Jahrzehnten wurde die Ausstattung des öffentlichen Raums mancherorts auf Verschleiß gefahren. Das zeigt sich beispielhaft an einem Rückgang von Sitzbänken, aber auch beim Sanierungsbedarf bei den Wasserpumpen. Auch wenn in den letzten Jahren der finanzielle Handlungsspielraum der Bezirke teilweise erhöht wurde (z.B. Grünpflege, Straßenbäume), ist der Rückstau noch lange nicht behoben. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt, dass es kontinuierlich personelle und materielle Ressourcen und den Einsatz langlebiger Materialien braucht, um ein „Ausstattungsniveau“ im öffentlichen Raum zu halten.

 

Wie unter 1. beschrieben ist der (Wieder-)Aufbau des Bestands an Sitzbänken in Grünanlagen und im Straßenland dabei die vorrangige Maßnahme. Bei den öffentlichen Grünanlagen besteht generell und weiterhin ein hoher Sanierungsbedarf. Eine weitere wichtige Aufgabe für die nächsten Jahre ist aus Sicht des Bezirksamts der Abbau des Instandhaltungsrückstaus bei Notwasserbrunnen (bei den sog. „Landesbrunnen“ findet hier eine Zuständigkeitsverlagerung auf die Landesebene statt) und Zierbrunnen.

 

Nicht zu vergessen, aber auch in finanziell schwierigeren Zeiten noch vergleichsweise zufriedenstellend verfolgt, ist die Instandhaltung der Kinderspielplätze. Eine weitere Aufgabe ist die Begleitung der Modernisierung bzw. des Ausbaus des Stadtmobiliars, das von der Landesebene verantwortet wird (Touristisches Wegeleitsystem, Trinkwasserbrunnen, Toilettenanlagen).

 

Für eine weitere Verbesserung von Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren ist aber ein noch nicht genannter Faktor entscheidend: Flächen.

 

Im Berliner Mobilitätsgesetz schlägt sich dies in Paragraph 4 Absatz 5 nieder:

 

„Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden geeignete Straßen und Plätze nach Zweckbestimmung und Ausgestaltung als Orte der Begegnung, des Verweilens, der Erholung, der Kommunikation und des Spielens nutzbar gemacht. Insbesondere soll bei Neuanlage und grundlegender Umgestaltung von Straßen und Plätzen geprüft werden, ob und inwieweit dieses Ziel umgesetzt werden kann.“

 

Ein laufendes Projekt hierzu ist die Umgestaltung der Kreuzung Horstweg/Wundtstraße zu einem Stadtplatz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

14. Mündliche Anfrage  Tobias Bergmann

  FDP-Fraktion

  Linksabbiegen Berkaer-/Breite Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

Wie möchte das Bezirksamt der schlechten Sicht auf den Gegenverkehr beim Linksabbiegen von der Berkaer Straße in die Breite Straße Abhilfe schaffen?

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Für eine präzise Beantwortung der Anfrage wäre eine genauere Beschreibung der Problematik hilfreich. Nach einer ersten Einschätzung stellt sich die Situation aus Sicht des Bezirksamts folgendermaßen dar. An der Kreuzung kommt der Gegenverkehr zur Berkaer Straße aus der Warnemünder Straße, die einen breiten, mit Bäumen bewachsenen Mittelstreifen aufweist und (aus Sicht einer von der Berkaer Straße nach links in die Breite Straße fahrenden Person) nach rechts abknickt. Linksabbiegende Fahrzeugführende haben hier ihre Fahrweise den Sichtverhältnissen anzupassen. Gemäß StVO ist voreinander abzubiegen (§ 9 (4) StVO).

Wird dies hier nicht praktiziert, werden aus der Warnemünder Straße kommende Fahrzeuge erst sehr spät gesehen. Gemäß Unfallatlas waren an den Unfällen in den letzten drei Jahren mit mindestens leichtverletzten Personen fast immer zu Fuß Gehende beteiligt. Hierfür können die genannten Sichtbeziehungen nicht ursächlich sein. Daten über andere Unfälle können kurzfristig nicht abgefragt werden. Daher bitte ich gegebenenfalls um eine präzisere Schilderung des Problems, um bei der Polizei bzw. der Senatsverwaltung zielgerichtet nach einer genaueren Beurteilung fragen zu können.

 

In jedem Fall kann der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgeschlagen werden, aufgrund der oben beschriebenen Problematik Fahrbahnmarkierungen „voreinander abbiegen“ anzuordnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

15. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE

 Unbrauchbare Diagonalsperre Fahr-

 radstraße Prinzregentenstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt zum Diebstahl von bereits drei Pollern der Diagonalsperre in der Fahrradstraße Prinzregentenstraße und wie bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit der Anlage im aktuellen Zustand im Bezug zu ihrer Aufgabe, die Durchfahrt an dieser Stelle für den motorisierten Verkehr zu verhindern?
     
  2. Welche Maßnahmen gedenkt das BA in welchem Zeitraum zu ergreifen, um die Diagonalsperre vor der erneuten illegalen Entfernung durch Unbekannte zu schützen und vor allem, die Durchfahrt von motorisiertem Verkehr an dieser Stelle endlich dauerhaft und wirksam zu unterbinden?

 

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Am Wochenende vom 6./7. November wurden zwei Poller entwendet. Am Dienstag, den 9. November, wurden sie ersetzt und ein weiterer entnommener Poller, der noch vor Ort auffindbar war, wieder eingesetzt. Die Diagonalsperre erfüllt damit wieder ihre Funktion.

 

Seit Einbau der Poller ist der Autoverkehr auf der Prinzregentenstraße – insbesondere zwischen Durlacher Straße und Volkspark und im Berufsverkehr – extrem zurückgegangen. Der ganz überwiegende verbliebene Verkehr hält sich an die durch Verkehrszeichen und Sperrflächen angeordnete sowie durch Poller gesicherte Verkehrsführung.

 

zu 2.

Schäden und Manipulationen an der Diagonalsperre werden weiterhin kurzfristig beseitigt. Die „PKW-Durchbrüche“ sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Diagonalsperre eine sehr wirksame Maßnahme war und ist. Diese Durchbrüche finden nachvollziehbarerweise eine viel größere Aufmerksamkeit als andere Verkehrsverstöße an ungesicherten Stellen.

 

Es wird noch einmal geprüft, ob bei einem Umbau andere Befestigungen in Frage kommen (Sicherheitsschloss, Vorhängeschlösser). Dabei muss die Manipulationsanfälligkeit mit der Notwendigkeit abgewogen werden, dass Rettungsfahrzeuge im Notfall ohne großen Zeitverlust durchkommen können.

 

Nach der Einschätzung des Bezirksamts tragen aktuell andere Maßnahmen auf bzw. an der Prinzregentenstraße, wie zum Beispiel die Schließung des Mittelstreifens der Berliner Straße, deutlich mehr zur Sicherheit und Nutzbarkeit der Fahrradstraße bei, als eine bauliche Perfektionierung der Diagonalsperre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

16. Mündliche Anfrage Dagmar Kempf

 Fraktion B‘90/Grüne

 Jugendkunstschule

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um die von der SenBJF abgeordneten Lehrer*innenstunden für die Jugendkunstschule CW in Zukunft sicherzustellen?
     
  2. Wie geht der Übergang der Jugendkunstschule vom Schulamt zum Amt für Weiterbildung und Kultur organisatorisch und zeitlich voran und ist die Leitung der Jugendkunstschule in die bisherigen Überlegungen einbezogen worden?

 

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

sehr geehrte Frau Kempf,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

zu 1.

Zurzeit sind zwei Lehrkräfte in der Jugendkunstschule Charlottenburg-Wilmersdorf durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingesetzt. Die pädagogische Leitung mit 15 Stunden/Woche und eine weitere Lehrkraft mit 4 Stunden/Woche. Es besteht seitens des Bezirksamtes keine Veranlassung anzunehmen, dass sich an diesem Berliner Model etwas ändert, da bereits 6 Bezirke die Jugendkunstschulen schon immer dem Amt für Kultur und Weiterbildung zugeordnet waren. Zudem sind auch von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie keine Planungen bekannt, vom Berliner Modell abzuweichen.

zu 2.

Der Übergang der Jugendkunstschule vom Schul- und Sportamt zum Amt für Weiterbildung und Kultur ist zunächst ein rein formaler Vorgang der inneren Organisation des Bezirksamtes. Neben der formalen Zuordnung werden auch das Haushaltsbudget und die Personalstelle übertragen.

 

Des Weiteren sind noch Feinheiten zur Haushaltsstruktur, Bewirtschaftung und Kostenleistungsrechnung zu klären. Dies erfolgt auf Verwaltungsebene. Geplant ist der Übergang zum 01.01.2022, bzw. mit der Haushaltsaufstellung 2022/2023. Die Leitung der Jugendkunstschule sowie die regionale Schulaufsicht sind in den Prozess mit einbezogen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

17. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Baumdefizit 2021 in Charlottenburg-

 Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie viele Straßenbäume sind in 2021 gefällt worden und wie viele Straßenbäume sind in 2021 nachgepflanzt worden?
     
  2. Wie will das Bezirksamt das Defizit abbauen, um das Klima im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf nachhaltig positiv zu beeinflussen?

 

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Für die Statistik von SenUVK werden jährlich etwa Ende Januar mit Hilfe des Katasters „PIT Kommunal“ die Mengen der gefällten und gepflanzten Bäume vom vorangehenden Jahr erhoben. Es liegen daher noch keine aktuellen Zahlen für 2021 vor. Die letzte Erhebung fand am 01.02.2021 statt: 386 Fällungen und 234 Neupflanzungen.

 

zu 2.

Idealerweise haben Straßenbäume eine hohe Toleranz gegenüber den Standortbedingungen in der Stadt. So sollten sie zum Beispiel gut mit Trockenheit, Wind, geringem Wurzelraum, mechanischen Belastungen, Salzeinträgen und Hundeurin zurechtkommen. Förderlich ist auch eine ausgeprägte Widerstandsfähigkeit gegenüber Schadorganismen.

 

Von enormer Bedeutung ist es zudem, dem fortschreitenden Klimawandel Rechnung zu tragen. Denn die Bäume, die wir heute pflanzen, müssen auch mit den in mehreren Jahrzehnten vorherrschenden Klimabedingungen zurechtkommen!

 

Wichtig ist aber auch, dass die Bäume sich gut ins Straßenbild integrieren. Aus diesem Grund ist insbesondere die Wuchsform zu beachten. Zur Herstellung des sogenannten Lichtraumprofils – hindernisfreier Raum über der Straße – ist die Schnittverträglichkeit der Bäume wichtig. Weiterhin ist ein geringerer Pflegebedarf von Vorteil, weshalb robuste Arten besonders geeignet sind.

 

Insgesamt werden im Bezirk viele verschiedene Baumarten gepflanzt werden, um Lebensräume für wildlebende Insekten und Tiere zu schaffen bzw. zu erhalten sowie den Baumbestand insgesamt unempfindlicher gegen Krankheiten und Schädlinge zu machen. Gleichzeitig sorgt dies für Abwechslung und Vitalität im Stadtbild.

 

Es sind in der Regel jährlich eigene Pflanzungen im Bezirk zusätzlich zur Berliner Stadtbaumkampagne geplant, um den grünen Charakter des Bezirks zu erhalten. Voraussetzung für die Nachpflanzung ist grundsätzlich eine Eignungsprüfung vor Ort. Neben den Kosten für die Pflanzung muss die Pflege einschließlich Bewässerung für die nachfolgenden 5 Jahre gesichert sein. Hierfür sind ausreichend Personal und Finanzmittel nötig.

 

Da der Klimawandel auch für Bäume veränderte Rahmenbedingungen schafft, werden derzeit in verschiedenen Forschungsprojekten, wie etwa vom Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (kurz: GALK; Link: https://www.galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume), unterschiedliche Baumarten für den Extremstandort Straße getestet. Denn einige der gängigen Stadtbaumarten leiden recht stark unter den höheren Temperaturen und längeren Trockenphasen.

Die globale Erwärmung fördert zudem die Verbreitung von neuen Schädlingen und Krankheitserregern, die teilweise bereits jetzt eine große Belastung für die hiesigen Bäume darstellen. Beispiele hierfür sind die Kastanienminiermotte (die bei der weißblühenden Rosskastanie einen verfrühten Laubabwurf und einem Rückgang der Vitalität auslösen kann), die durch Schadpilze ausgelöste Massaria-Krankheit der Platanen (die eine verstärke Totholzbildung und Astabwürfe zur Folge hat) oder das durch Pilze ausgelöste Eschentriebsterben (welches zu einem Absterben der gesamten Pflanze führen kann).

 

Deshalb wird nach neuen Baumarten gesucht, die besser mit den veränderten klimatischen Bedingungen zurechtkommen. So werden neben den etablierten Stadtbäumen zunehmend hitze- und trockenheitstolerante Baumarten aus Südosteuropa oder Mittelamerika sowie selektierte Varianten und Kreuzungen der heimischen Baumarten gepflanzt. Die Zusammensetzung des Straßenbaumbestandes wird dadurch vielfältiger und somit stabiler gegenüber klimabedingten Veränderungen, wie beispielsweise längeren Dürreperioden.

 

Es muss jedoch bei allen positiven Eigenschaften von Straßenbäumen abschließend festgehalten werden, dass eine „nachhaltig positive“ Beeinflussung des „Klimas im Bezirk“ alleine durch Straßenbäume nicht zu erreichen ist oder eine zumindest missverständliche Formulierung wäre.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

18. Mündliche Anfrage Felix Recke

 FDP-Fraktion

 Weihnachtsmarkt vor dem

 Schloss Charlottenburg

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welcher Form hat sich das Bezirksamt dafür eingesetzt, dass der Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg hätte doch stattfinden können bzw. den Veranstalter aktiv, auch gegenüber dem Senat, bei seinem Vorhaben unterstützt?
     
  2. Wird in Absprache mit dem Veranstalter bereits nach einem Ausweichstandort gesucht, wo der Weihnachtsmarkt während der Bauphase vor dem Schloss Charlottenburg stattfinden kann?

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt hat von der Absage des Weihnachtsmarkts am 6.10.2021 zuerst aus der Presse erfahren und im Nachgang der Pressekonferenz die Rücknahme der Genehmigungsanträge übermittelt bekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Antrag aktiv bearbeitet. Die Erfolgsaussichten wurden seitens des Bezirksamts nicht in Frage gestellt. Das Bezirksamt wartete zu diesem Zeitpunkt eigentlich auf die Anpassungen seitens des Veranstalters auf die Stellungnahmen von Polizei und Feuerwehr und wurde somit von der Absage überrascht.

Die Rücknahme wurde gegenüber dem Bezirksamt und auch der Presse mit der Rechts- und Planungsunsicherheit in Bezug auf die im Veranstaltungszeitraum geltenden infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen für einen Markt begründet. In der Presse wurde unter anderem ein drohender hoher Kontrollaufwand bei Zugangsbeschränkungen angeführt. Hierzu sei in Erinnerung gerufen, dass der 7-Tage-Mittelwert von neu gemeldeten Coronafällen in Deutschland zum Zeitpunkt der Absage (40 Kalenderwoche) bei etwa 8.000 lag und in der 46. Kalenderwoche bei über 45.000 liegt. Die Zahlen zeigen sowohl die Notwendigkeit von Maßnahmen als auch die Dynamik des Infektionsgeschehens, die verlässliche Garantien Monate im Voraus faktisch ausschließen.

 

Die lediglich der Presseöffentlichkeit aber nicht dem Bezirksamt gegenüber angeführte Problematik des Alkoholverbots in Grünanlagen kann seitens des Bezirksamts nicht als Hinderungsgrund nachvollzogen werden. Sofern eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für den Weihnachtsmarkt vorgelegen hätte, wäre der Alkoholausschank möglich gewesen und die Sonderregelung eines Alkoholverbots in Grünanlagen nicht zum Tragen gekommen. Diesbezüglich gab es jedoch keine Voranfrage oder einen konkreten Antrag beim Bezirksamt.

 

zu 2.

Ich verweise auf die Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache 1949/5 zu dieser Frage: „Es befinden sich in der Umgebung des Schlosses keine Flächen im Landesgrundvermögen, die sich für die Durchführung eines Weihnachtsmarkts eignen, wie er bisher vor dem Schloss stattfindet. Am Fehlen einer solche Fläche kann auch das erklärte Interesse des Bezirks am einem ansprechenden Weihnachtsmarkt nichts ändern.“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

19. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE

 Fristüberschreitung bei Beantwortung

 Schriftlicher Anfragen und der Veröffent-

 lichung von Vorlagen zur Kenntnisnahme

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es mit der wiederholten Fristüberschreitung bei der Antwort auf Schriftliche Anfragen und bei der Veröffentlichung von Vorlagen zur Kenntnisnahme mehrfach gegen die bindende Vorgabe des § 1 Abs. 4 Satz 3 GO BVV, in Verbindung mit § 8 Abs. 1 BezVG, verstößt (bitte begründen) und wann ist mit einer Beantwortung bzw. Veröffentlichung der noch nicht bearbeiteten schriftlichen Anfragen bzw. VzK aus der letzten Legislatur zu rechnen?
     
  2. Wie lautet die Einschätzung der Bezirksaufsicht zu diesem Verstoß und welche Schlüsse zieht das Bezirksamt hieraus, um zukünftig die fristgerechte Beantwortung und Veröffentlichung zu gewährleisten und damit die Zusammenarbeit mit den Bezirksverordneten sicherzustellen?

 

 

Sehr geehrte Frau Gronde-Brunner,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Bezirksamt hat nicht, auch nicht gegenüber der Bezirksaufsicht, in Abrede gestellt, dass es in der Vergangenheit wegen andauernder Arbeitsüberlastung seiner Mitglieder teilweise nicht möglich war, Schriftliche Anfragen innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Der Soll-Regelung der Geschäftsordnung der BVV wurde damit nicht in jedem Fall entsprochen, wobei in der Regel – der Geschäftsordnung entsprechend – der Vorsteherin absehbare Fristüberschreitungen unter Angabe der Verzögerungsgründe mitgeteilt wurden.

 

Die jetzt noch amtierenden Mitglieder des Bezirksamtskollegiums arbeiten die noch ausstehenden Beantwortungen in ihrer Zuständigkeit sukzessive ab. Darum habe ich auf Grundlage eines Schreibens von Frau Vorsteherin Hansen nochmals mit Nachdruck kürzlich gebeten. Ggf. wird die abschließende Beantwortung durch das neu gewählte Bezirksamtskollegium erfolgen.

 

Zu 2.:

Die Bezirksaufsicht hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 27.09.2021 gebeten, § 1 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung der BVV zu beachten und im Übrigen keine Veranlassung für Bezirksaufsichtsmaßnahmen gesehen. Das Bezirksamt beabsichtigt, der Bitte der Bezirksaufsicht weiterhin zu entsprechen, im Falle von „Kleinen Anfragen“ nach Maßgabe der zum 04.11.2021 in Kraft getretenen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BezVG.

 

Abschließend sei ausdrücklich angemerkt, dass die Wahl von künftig sechs statt bisher fünf Mitgliedern des Bezirksamtskollegiums – voraussichtlich am 16. Dezember – definitiv zu einer Verringerung der bisherigen hohen Arbeitsbelastung führen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

20. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion B‘90/Die Grünen

 Runder Tisch Preußenpark

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Ergebnisse hat der Runde Tisch zum Preußenpark hervorgebracht?
     
  2. Konnten die problematischen Punkte (kein Wasseranschluss für die Marktanbieter*innen, Kosten für die Betreiber:innen) ausgeräumt werden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
     

Sehr geehrter Herr Vorsteher,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

 

zu 1.

Der Start in einen geregelten Marktbetrieb war insgesamt für alle Akteure herausfordernd. Die Arbeit und Begleitung der Anbieter*innen war intensiv, es gab viel Kommunikation im Vorfeld, Begleitung bei der Beantragung von benötigten Unterlagen, Organisation von Fortbildungen etc. Insbesondere die teilweise fehlende Infrastruktur (Strom- und Wasseranschlüsse) stellte ein Problem dat. Unterstützung durch das Bezirksamt erfolgte jederzeit, u.a. durch Herrichtung der Schotterfläche oder auch im direkten Kontakt mit dem Ordnungsamt.

Für 2022 werden Verbesserungen insbesondere bezüglich der Müllentsorgung angestrebt. Der Markt wird Stand heute unter Pandemiebedingungen

(Absperrungen, Maskenpflicht) ablaufen müssen. Es wird keinen Alkoholausschank geben und auch die Marktfläche wird nicht ausgedehnt. Der geregelte Marktbetrieb ist auf die Schotterfläche konzentriert. Dadurch ist das Rasenrondell spürbar entlastet worden

 

Die Parkläufer im Auftrag des Bezirksamts waren von Beginn an vor Ort und unterstützten den Marktbetrieb durch einen engen Austausch mit dem beteiligten Stellen des Bezirksamts. Das Parkläuferprogramm bleibt auch in 2022 als zentrale Schnittstelle zwischen dem Bezirksamt und den Parkbesucher*innen bestehen. Der zentrale Parktreff mit festen Sprechzeiten wird verstetigt. Außerdem werden Infotafeln und ein Briefkasten für die Wünsche, Beschwerden und weitere Beteiligung angebracht. Das Bezirksamt wird auch in 2022 sichtbar im Preußenpark sein und für Gespräche mit Bürger*innen zur Verfügung stehen.

 

zu 2.

Im Jahr 2022 wird der Markt auch im Interimsbetrieb durchgeführt, der mit der gleichen Infrastruktur im Park wie im letzten Jahr durchgeführt werden muss: temporären Lösungen für Starkstrom oder ein Wasserabfluss für das Spülmobil sind nicht möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

21. Mündliche Anfrage Cordula Kollotschek

 CDU-Fraktion

 Zustand der Sporthallen

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche Schäden in den Sporthallen des Bezirks sind dem Bezirksamt bekannt, die einen ordnungsgemäßen Sportbetrieb beeinträchtigen?
     
  2. Welche Sofortmaßnahmen sind beim Auftreten von Schäden z. B. durch Regeneinbruch vorgesehen, um schnelle Abhilfe zu schaffen?

 

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die in Zuständigkeit des Bezirksamts unterhaltenen Sport- und Schulsporthallen werden im Rahmen der baulichen Unterhaltung in einem betriebssicheren Zustand gehalten.

Die noch nicht sanierten Schulsporthallen weisen diverse bauzeitliche Gebrauchspuren auf, sind aber in einem betriebssicheren Zustand.

Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) werden entsprechend des Investitionsprogramm des Landes Berlin für die Jahre 2021 bis 2025 alle noch ausstehenden Schulsporthallen saniert.

Für Sport- und Schulsporthallen ohne bezirkliche Zuständigkeit, wie beispielsweise Schulsporthallen von zentral verwalteten Schulen (OSZ, Internationale Schulen) oder Schulen in freier Trägerschaft, können hier keine Angaben zu Schäden getätigt werden.

 

zu 2.

Die Frage kann nur für die in bezirklicher Zuständigkeit liegenden Sport- und Schulsporthallen beantwortet werden.

Für Havarien und Unwetterereignisse existieren Notfalllisten mit vertraglich gebunden Firmen der erforderlichen Gewerke, wie beispielsweise Dachabdichtungen, Elektro und Sanitär. Diese Listen liegen den Schulhausmeisterpersonal sowie dem Hallenwartpersonal zur Veranlassung von Sofortmaßnahmen vor. Die jeweils zuständige Sachbearbeitung des Fachbereich Hochbau begutachtet umgehend nach dem Schadensereignis durch Havarie oder Unwetter die Sport- oder Schulsporthalle und legt weitere Maßnahmen, wie auch die temporäre Sperrung von betroffenen Bereichen zur Instandsetzung fest. Das Schul- und Sportamt wird dabei über die getroffenen Sofortmaßnahmen umgehend informiert und organisiert die Information an die Schulen bzw. Vereine.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

22. Mündliche Anfrage Rüdiger Deißler

 Fraktion DIE LINKE

 Zweckentfremdung in der Kant-

 straße 72/73

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Liegt für die Wohnhäuser Leibnizstraße 72/73 sowie Kantstraße 41, 42, 43 mit preisgünstigem Wohnraum eine Abrissgenehmigung vor?
     
  2. Wenn ja, welche Pläne zur Neubebauung liegen dem Bezirksamt vor?
     

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1 und 2.

Im Fachbereich Wohnen wurde kein Abrissantrag gestellt.

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt hat mitgeteilt, dass für das Grundstück keine Genehmigung für den Abbruch vorliegt. Die Planungen der Vorhabensträgerin

sehen vor, dass die bestehenden Wohngebäude erhalten und im Hof drei zusätzlich Wohngebäude errichtet werden. Hierzu liegt ein Antrag auf Vorbescheid vor, der noch in Bearbeitung ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

23. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion B‘90/Die Grünen

 Flüchtlingsunterkunft Eschenallee

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Die Flüchtlingsunterkunft Eschenallee muss bis zum 26.11.21 geräumt werden. Momentan ist die Unterkunft nach Auskunft im letzten Integrationsausschuss mit Menschen aus Moldawien voll belegt. Wo sollen die Menschen nun untergebracht werden?
     
  2. Wie ist die Unterbringung der bisher dort Wohnenden statusgewandelten und nichtstatusgewandelten Menschen verlaufen und wo sind sie untergekommen?

 

Sehr geehrter Herr Alterspräsident,

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

zu 1.

Nach Kenntnis des Bezirksamts befinden sich die neu zugereisten Menschen aus Moldawien vor allem in der Erstaufnahmeeinrichtung in der Eschenallee. Diese ist weiterhin geöffnet. In der Gemeinschaftsunterkunft Eschenallee 3 befanden sich neben statusgewandelten Familien verschiedener Nationalitäten auch diverse Einzelpersonen. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF) wird alle geflüchteten Menschen, die noch im Leistungsbezug des LAF sind, am 18.11.21 in die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) Soorstr. 83, die GU in Spandau in der Spandauer Str. und in die GU Großbeerenstr. nach Tempelhof-Schöneberg umziehen. Am 19.11.21 schließt die Einrichtung dann komplett. Die Aufnahmeeinrichtung bleibt weiterhin mit 87 Plätzen im Gebäude der ehemaligen Tagesklinik bestehen.

 

zu 2.

Die nicht statusgewandelten sind wie bereits in Frage 1 beantwortet, untergebracht worden.

Bei dem Freizug der Gemeinschaftsunterkünfte, die seit Juli 2020 geschlossen wurden, konnten nahezu alle Familien und Einzelpersonen, die bereits einen Statuswandel vollzogen haben,  im Bezirk untergebracht werden, um die Bezüge zu Schule, Kita, Sportvereinen und nachbarschaftlichem Engagement zu erhalten. Bereits im August 2020 wurden fast alle damals  statusgewandelten Familien und Einzelpersonen aus der Eschenallee in sozialpädagogisch betreute Familienunterkünfte in der Heerstr. 5 und der Hubertusallee 20/21 untergebracht. Dieses hatte den Nebeneffekt, dass in der Eschenallee noch nicht  statusgewandelte Menschen in unmittelbarer Nähe der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft Heerstr. 16 umziehen konnten. Das Wohnheim in der Eschenallee 3 musste nun endgültig im November schließen.

 

Bereits frühzeitig im September diesen Jahres nahm die Soziale Wohnhilfe zunächst mit allen Familien in einer Gruppenveranstaltung mit muttersprachlichen Übersetzern Kontakt auf. Die Familien zogen alle in ein neues Wohnheim in der Emser Str. in Wilmersdorf ein, in dem auch bereits die Statusgewandelten aus der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft der Brandenburgischen Straße umgezogen waren. Dort gibt es sozialpädagogische Fachkräfte und einen Psychologen, Gruppenangebote, Hausaufgabenräume, Computerräume und noch weiter auszubauende Angebote. Mit den alleinreisenden Statusgewandelten führte die Soziale Wohnhilfe verschiedene Gespräche und machten jedem ein Angebot im Bezirk. Auch 10 alleinreisende Geflüchtete konnten in die Einrichtung in der Emserstr.  einziehen. Fünf weitere alleinreisende Männer mit Einzelzimmerbedarf konnten in eine Unterkunft in  der Nähe des Kurfürstendamms untergebracht werden.

 

Weitere Einzelpersonen mit einem größeren Betreuungsbedarf zogen in Einzelzimmer in die GU Soorstr. Diejenigen, die diese Angebote ausschlugen oder sich gegen alle Angebote entschieden, wurden vom LAF in eine Unterkunft in der Spandauer Str. untergebracht. Die Abstimmung bei den Umzügen erfolgt seit über einem Jahr stets in enger und guter kooperativer Zusammenarbeit mit dem LAF, so dass in der Regel den Wünschen der Bewohnenden und den Wünschen des Bezirksamtes nach Unterbringung im Bezirk bei Beibehaltung des Schul- bzw. Kitaplatzes nachgekommen wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

D. Wagner

 

 

24. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 BVV ohne Personal?

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche unterstützenden Maßnahmen zur Personalfindung hat das Bezirksamt unternommen, um das BVV-Büro arbeitsfähig zu halten?
     
  2. Wie gedenkt das Bezirksamt das BVV-Büro umgehend mit ausreichend Personal auszustatten?
     

Sehr geehrter Herr Sell,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu 1. und 2.:

Einleitend wird darauf hingewiesen, dass der/die Vorsteher/in als Vorgesetzte/r für das Personal des BVV-Büros verantwortlich ist. Sofern dies gewünscht wurde, hat das Bezirksamt, insbesondere durch den Personalbereich sowie das Rechtsamt, entsprechende Unterstützung geleistet.

 

Der Leiter des BVV-Büros wurde zum Vertrauensmann der schwerbehinderten Menschen gewählt. Dies hat zur Folge, dass er seine bisherige Stelle, auf die er einen Rückkehranspruch hat, vom 01.10.2019 - 17.10.2022 nicht mehr entsprechend wahrnehmen kann. Eine befristete Ausschreibung ist nicht erfolgt. Stattdessen konnte der Vorgänger als langjähriger Büroleiter vom 01.10.2020 an bis zur Konstituierung der neuen BVV im Rahmen eines Honorarvertrages zur Unterstützung des Büros gewonnen werden. Seit September bis Ende dieses Jahres erfolgte der Einsatz einer Nachwuchskraft (Trainee) aus einem anderen Arbeitsbereich das BVV-Büro mit 20 Wochenstunden.

 

Das Bezirksamt steht jederzeit für Gespräche mit dem/der neuen Vorsteher/in zur weiteren Sicherung der Arbeitsfähigkeit des BVV-Büros bereit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

25. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Fahrradgaragen im Schwarzbuch

 der Steuerzahler!

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Kritik vom Bund der Steuerzahler, dass die Kosten der neuen 50 Stellplätze in den Fahrradgaragen 130.000 € betrugen und, dass es diese Investition als Steuergeldverschwendung ansieht?
     
  2. Welche Kosten hat der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf getragen?

 

 

 

Sehr geehrter Herr Tillinger,

 

das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Das Bezirksamt hat die Aufgabe, den Radverkehr zu fördern – als Beitrag zur Umsetzung des Berliner Mobilitätsgesetzes. Dazu müssen geeignete infrastrukturelle Bedingungen geschaffen werden. Der Betrieb solcher Radgaragen fördert die Radnutzung, das zeigt sich am Nutzerverhalten der Mieterinnen und Mieter.

 

Das Bezirksamt hat vor Errichtung der Garagen die Zahlungsbereitschaft der Nutzenden abgefragt. Diese liegt zwischen 0 und maximal 10 €/Monat mit einer Mehrheit bei 5 €/Monat. Kosten von über 10 €/Monat finden keine relevante Akzeptanz mehr und sind auch bei vergleichbaren Angeboten in anderen Städten (Fietstrommel Rotterdamm 59,24 €/Jahr, Bikehangar London 72 Pfund/Jahr) nicht üblich – im Gegenteil.

 

Würden auch die Investitionskosten auf die Nutzerinnen und Nutzer umgelegt werden, müsste die monatliche Miete der Nutzerinnen und Nutzer um ca. 10 € als anteiligen Investitionskostenbeitrag erhöht werden und betrüge dann ca. 20 €/Monat. Dies würde dazu führen, dass die Garagen keine ausreichende Nutzung mehr erfahren und keinen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten würden.

 

Das Bezirksamt hat sich zur Erledigung der anfallenden Aufgaben des Betriebs eines geeigneten externen Unternehmens bedient, da dieses die Aufgaben effektiver als das Bezirksamt umsetzen kann. Mit dem Unternehmen wurde eine Vereinbarung getroffen, die eine Gewinnmaximierung ausschließt und zur Absicherung gegenseitiger Rechte und Pflichten ein Pachtvertrag zu einem symbolischen Preis geschlossen.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Bezirksamt auch Abstellmöglichkeiten für private PKW in Form zahlreicher Parkplätze bereitstellt. Lediglich Anwohnende in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung zahlen 20,40 € für 2 Jahre als reine Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises.

 

zu 2.

Die Errichtung der Garagen hat ca. 130.000 € gekostet, die vollständig durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz getragen wurden. Der alltägliche Betrieb der Radgaragen (Reinigung, Winterdienst, Vertragsmanagement, etc) erzeugt laufende Kosten von ca. 50 € pro Garage und Monat. Diese Betriebskosten werden derzeit vollständig auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Dem Bezirksamt entstehen bzw. entstanden also keine laufenden oder einmaligen Kosten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger


 

 
 

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