Drucksache - 2080/5
1. Mündliche Anfrage Alexander Sempf SPD-Fraktion Bebauung der (Mieter:innen-)Gärten in der Westendallee
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche Anfrage Christoph Brzezinski CDU-Fraktion Busspuren ohne Anordnung
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
3. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunft der Menschen in der Unterkunft Brandenburgische Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzStR Wagner.
4. Mündliche Anfrage Stefanie Fest FDP-Fraktion Wie geht es weiter mit der Zentralbibliothek in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
5. Mündliche Anfrage Dr. Michael Seyfert AfD-Fraktion Reaktion des Bezirksamts angesichts von Islamistischen Attacken im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung Herr BzBm Naumann.
6. Mündliche Anfrage Evelyn Andres SPD-Fraktion Ausweitung der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße
Ich frage das Bezirksamt:
Wann erfolgt endlich die Ausweitung der Fußgängerzone in der Wilmersdorfer Straße (BVV-Beschluss 1288/5)? Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Nach der Voruntersuchung zu Wilmersdorfer Straße hat das Bezirksamt für den gesamten Karl-August-Kiez (zwischen Bismarckstraße, Leibnizstraße, Kantstraße und Kaiser-Friedrich-Straße) ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben, das in diesem Herbst (voraussichtlich im Oktober) vorgestellt wird.
Das Planungsbüro soll zusätzlich noch eine Ausführungsplanung für die Verlängerung der Fußgängerzone erstellen, die im nächsten Jahr umgesetzt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
7. Mündliche Anfrage Simon Hertel CDU-Fraktion Polnische Schule der polnischen Botschaft
Ich frage das Bezirksamt:
sehr geehrter Herr Hertel,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Entscheidung über die Wiedernutzung von Räumen in Schulen durch Externe ist lange in der Vorbereitung gewesen. Die Entscheidung oblag mir.
Grundlage dieser Entscheidung war nicht die spontane Anfrage der BVV, sondern die Betrachtung der pandemischen Entwicklung. Insbesondere die steigende Impfquote sowie die Gesamtlage lässt erste Öffnungsschritte der schulischen Räume für externe Nutzung zu.
Für das Nutzerkonto der polnischen Schule wurde bis zur abschließenden Klärung der in 2021 zu zahlenden Nutzungsentgelte eine Mahnsperre bis zunächst 31.10.2021 eingerichtet.
Bis dahin sollten alle Beteiligten einen Überblick haben, wann eine Nutzung stattfinden konnte und welches Entgelt dafür zu zahlen ist / war.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
8. Mündliche Anfrage Alexander Kaas Elias Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zukunft des „Hauses der Nachbarschafft“ und der „Ulme 35“
Ich frage das Bezirksamt:
Welche Vorsorge hat das Bezirksamt getroffen, um das „Haus der Nachbarschafft“ und die „Ulme 35“ dauerhaft zu finanzieren?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Kaas Elias,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Welche Vorsorge hat das Bezirksamt getroffen, um das „Haus der Nachbarschafft“ und die „Ulme 35“ dauerhaft zu finanzieren?
Die Ulme 35 und das Haus der Nachbarschafft sind in den letzten Jahren zu wichtigen Orten der Begegnung und des Austauschs im Bezirk geworden. Das vielfältige Engagement der beiden Häuser für die neue und alte Nachbarschaft in den jeweiligen Sozialräumen unterstützt das Bezirksamt über Integrationsbüro jährlich mit Zuwendungen aus dem Integrationsfonds. Der Integrationsfonds garantiert jedoch keine langfristige Finanzierung dieser beiden Einrichtungen. Deshalb unterstützt das Integrationsbüro seit Beginn der Finanzierung aus dem Integrationsfonds beide Träger bei der Erschließung weiterer Finanzierungsquellen.
Für die Ulme 35 konnte das Integrationsbüro in diesem Jahr aus der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative des Senats zur Stärkung der sozialen Infrastruktur sozial benachteiligter Quartiere ca. 1.000.000 € für die Renovierung und den Ausbau der Ulme 35 als unverzichtbarem Teil des künftigen „Campus Esche“ akquirieren. Mit den dadurch entstehenden neuen Räumlichkeiten soll der Träger der Ulme 35 die Möglichkeit bekommen, durch Vermietungen und dem Betrieb eines Cafés zumindest teilweise finanziell eigenständig zu werden. Die Baumaßnahmen in der Ulme 35 sollen noch in diesem Jahr beginnen. Darüber hinaus unterstützt das Integrationsbüro die Ulme 35 bei der Akquise von weiteren Drittmitteln und projektbezogenen Zuwendungen.
Für das Haus der Nachbarschafft ist es seit längerem angedacht, in das Infrastrukturprogramm Stadtteilzentren des Senats aufgenommen zu werden. Dies wäre für den gesamten Sozialraum wichtig. Mit der großen Expertise des Vereins im Bereich der integrativen und interkulturellen Arbeit sowie der starken Verankerung in der Nachbarschaft ist das Haus dafür prädestiniert, um in Zukunft als interkulturelles Stadtteilzentrum in Wilmersdorf zu fungieren. Hierzu laufen bereits Gespräche mit der zuständigen Senatssozialverwaltung.
Im Hinblick auf eine dauerhafte Sicherung in Form einer institutionellen Förderung beider so wichtigen Einrichtungen an ihren jeweiligen Standorten in Westend und in Wilmersdorf bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten von Träger, Bezirk und Senat, um dies bereits im kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
9. Mündliche Anfrage Klaus-Jürgen Hintz FDP-Fraktion Eine würdige Begräbnisstelle für KATE KÜHL
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1. Die Grabstätte von Kate Kühl (beigesetzt am 12.02.1970 in der Grabstätte in Abteilung 8 C – 65 - EW), deren Ruhefrist am 11.02.1995 abgelaufen ist, existiert nicht mehr und wurde bereits zweimal neu vergeben. Lediglich der Grabstein wurde zur Erinnerung an Kate Kühl von dem ehemaligen Friedhofsleiter auf eine sich in der Nähe befindlichen Erdwahlgrabstätte (Abteilung 8 C – 68 – EW) gelegt.
zu 2. Bei einer Ehrengrabstätte des Landes Berlins übernimmt das Bezirksamt die Kosten für die Grabpflege, für die Instandhaltung der Ehrengrabstätte und des Grabmals sofern diese Kosten nicht von Angehörigen oder Dritten getragen werden. Die Ernennung zur Ehrengrabstätte für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten erfolgt durch Senatsbeschluss frühestens fünf Jahre nach dem Tod für einen Zeitraum von zunächst 20 Jahren. Der Senat kann anschließend die Fortdauer der Anerkennung als Ehrengrabstätte beschließen. Für Kate Kühl wurde nach Kenntnis des Bezirksamts nie ein Antrag auf Anerkennung eines Ehrengrabes des Landes Berlin gestellt. Da die Grabstätte von Kate Kühl wie unter 1. beschrieben nicht mehr existiert, sieht hier das Bezirksamt bedauerlicherweise keine Möglichkeiten mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage Koray Özbagci Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auswirkungen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf die Arbeit des Gesundheitsamtes
Ich frage das Bezirksamt
Wie wirkt sich die letzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes, nach der nicht nur die Inzidenzen eine Rolle zur Einschätzung des Infektionsgeschehens dienen, auf die Arbeit des Gesundheitsamtes aus, beispielsweise beim möglichen Erlass von Allgemeinverfügungen oder ähnlichem?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Aufnahme der Inzidenz in Bezug auf die Hospitalisierungsrate hat das Gesundheitsamt fachlich begrüßt, da diese Angaben eine bessere Differenzierung der Infektionszahlen im Hinblick auf die wirkliche Krankheitslast in der stationären Versorgung erlauben und damit die wirkliche Belastung des stationären Gesundheitssystems durch Covid-19 Patienten beschrieben wird.
Im Rahmen der Meldepflicht gemäß des Infektionsschutzgesetzes wurde durch die Gesundheitsämter der stationäre Aufenthalt eines positiv auf Covid19 getesteten Patienten ohnehin bei Kontaktaufnahme zum Patienten abgefragt und erfasst. Die Meldung eines positiven Falls an die Gesundheitsämter erfolgt primär über die Labore. Die nunmehr festgelegte Verpflichtung der Krankenhäuser, den Krankenhausaufenthalt zusätzlich an die Gesundheitsämter zu melden, bedeutet für die Gesundheitsämter zwar einen Mehraufwand, weil die vorhandenen Daten abgeglichen werden müssen, ist aber, bedingt durch die geringe Anzahl an stationären Aufenthalten von Covid-19 Patienten eher gering einzustufen.
Auf den Erlass von Allgemeinverfügungen hat diese Information ggf. einen Einfluss, wenn sich die Anzahl an stationär zu behandelnden Patienten erheblich vergrößern würde.
Mit freundlichen Grüßen
D. Wagner
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |