Drucksache - 2079/5  

 
 
Betreff: Abschied nehmen zulassen - Trauerfeiern bei Sozialbestattungen ermöglichen! - zurückgezogen -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Juckel/Schenker 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.09.2021 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales Beratung
24.02.2022 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales vertagt   
24.03.2022 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales- Zoom-Meeting - Die Zugangsdaten finden Sie auf der Tagesordnung. zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften- und Sozialverbänden bei sogenannten Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII und nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz Trauerfeiern unentgeltlich anzubieten und sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.

 

Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.

 

 

Begründung:

In Charlottenburg-Wilmersdorf werden bei sogenannten Sozialbestattungen, sowohl bei der Kostenübernahme nach § 74 SGB XII, als auch bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz, keine Trauerfeiern durchgeführt oder übernommen. Da aber bereits der Bedarf einer Sozialbestattung in den meisten Fällen eine würdige Trauerfeier ausschließt, ist ein würdiges Abschiednehmen in diesen Fällen nicht möglich. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel darüber entscheidet, ob und wer sich von einer verstorbenen Person verabschieden kann. Armut darf keine Strafe sein und darf nicht verhindern, dass Menschen so aus dem Leben scheiden, wie sie es verdient haben.

 

 
 

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