Drucksache - 2079/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Religionsgemeinschaften- und Sozialverbänden bei sogenannten Sozialbestattungen nach § 74 SGB XII und nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz Trauerfeiern unentgeltlich anzubieten und sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.
Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.
Begründung: In Charlottenburg-Wilmersdorf werden bei sogenannten Sozialbestattungen, sowohl bei der Kostenübernahme nach § 74 SGB XII, als auch bei den ordnungsbehördlichen Bestattungen nach § 16 Absatz 3 Bestattungsgesetz, keine Trauerfeiern durchgeführt oder übernommen. Da aber bereits der Bedarf einer Sozialbestattung in den meisten Fällen eine würdige Trauerfeier ausschließt, ist ein würdiges Abschiednehmen in diesen Fällen nicht möglich. Es darf nicht sein, dass der Geldbeutel darüber entscheidet, ob und wer sich von einer verstorbenen Person verabschieden kann. Armut darf keine Strafe sein und darf nicht verhindern, dass Menschen so aus dem Leben scheiden, wie sie es verdient haben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |