Drucksache - 1915/5  

 
 
Betreff: Bezirkliche Kontrolle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Burth 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.04.2021 
56. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
21.09.2021 
55. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen vertagt   
19.10.2021 
56. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.11.2021 
2. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine wirksame Kontrolle bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 2022 sicherzustellen. Dazu sind dem zuständigen BVV-Ausschuss die bisherigen Aktivitäten des Bezirksamts zur Kontrolle und Umsetzung des GEG im Bezirk zu erläutern und im Bezirkshaushalt 2022/23 entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen für eine Weiterentwicklung dieser Maßnahmen vorzulegen. 

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2022 zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Da die Inhalte des GEG mit der EnEV vergleichbar sind gilt die aufgrund des Energieeinsparungsgesetzes erlassene EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln) bis zum Erlass einer Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes bzw. bis zu ihrer förmlichen Aufhebung weiter.  Gemäß der Durchführungsverordnung wird die Kontrolle durch anerkannte Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung (PSVeGP) durchgeführt Die Nachweise nach der EnEV sind in Berlin unabhängig von bauordnungsrechtlichen Verfahren zu führen.

 

Die Bau- und Wohnungsaufsicht wird in Einzelfällen im Rahmen der Prioritätensetzung ordnungsbehördlich tätig. Zudem ist sie zuständig für die Beurteilung der Befreiungsanträge gem. GEG. Bei der Bearbeitung dieser Anträge unterstützt ein Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamts die fachliche Prüfung. Eine personelle oder finanzielle Untersetzung der Aufgabe liegt jedoch weder in der Bau- und Wohnungsaufsicht noch im Umwelt- und Naturschutzamt vor.

 

Aus Sicht des Bezirksamts wäre eine verstärkte Überwachungstätigkeit zu begrüßen, jedoch lässt sich die personelle Unterlegung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel im aktuellen Verfahren zur Aufstellung des Bezirkshaushalts nicht darstellen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch     Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksbürgermeisterin   Bezirksstadtrat

 

 
 

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