Drucksache - 1899/5
1. Mündliche Anfrage: Holger Wuttig SPD-Fraktion Sachstand Drogenkonsumraum am Stuttgarter Platz
Ich frage das Bezirksamt:
2. Mündliche Anfrage: Simon Hertel CDU-Fraktion Einzelhandelskonzept im Charlottenburger Norden
Ich frage das Bezirksamt:
3. Mündliche Anfrage: Ansgar Gusy Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Milieuschutz im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
4. Mündliche Anfrage: Stephanie Fest FDP-Fraktion Sanierung der defekten Straßenbrunnen
Ich frage das Bezirksamt:
5. Mündliche Anfrage: Markus Bolsch AfD-Fraktion Bauvorhaben Babelsberger Str. 5 / Prinzregentenstr. 76
Ich frage das Bezirksamt:
6. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Flüchtlingsbürgeramt in Charlottenburg-Wilmersdorf – Positivbeispiel für eine interkulturelle Öffnung der Verwaltung?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
zu1. Derartige Planungen sind dem Bezirksamt nicht bekannt und nach Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auch nicht beabsichtigt. Insofern erübrigen sich derartig unzutreffende Spekulationen. Sofern der Fragesteller eigene, andere Erkenntnisse hat, freut sich das Bezirksamt auf deren Übermittlung.
zu 2. Anders als im Flüchtlingsbürgeramt im Bezirksamt Mitte gibt es keinen bzw. sehr geringen direkten Kundenkontakt. Der Arbeitsschwerpunkt unseres Flüchtlingsbürgeramtes erstreckt sich auf die melderechtliche Ersterfassung von Flüchtlingen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Die notwendigen melderechtlichen Angaben, werden im Regelfall von Trägerorganisation durch listenmäßige Zusammenstellungen erbracht.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
7. Mündliche Anfrage: Holger Wuttig SPD-Fraktion Impfeinladung für berechtigte Personen der "hohen Priorität" gemäß § 3 Abs. 3 CoronaImpfV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Auf Grundlage welcher Daten erhalten Impfberechtigte der "hohen Priorität" gemäß § 3 Abs. 3 CoronaImpfV - als enge Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen oder schwangeren Person - eine Einladung zur Impfung?
2. Wie – wenn nicht auf Einladung – können Berechtigte gemäß § 3 Abs. 3 CoronaImpfV selbst ihren Anspruch auf eine Impfung wo nachweisen mit dem Ziel, einen persönlichen Code für die Vereinbarung eines Impftermins zu erhalten?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1 und 2: Die Einladungen an die zu Impfenden werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit verschickt. Das Gesundheitsamt ist an diesen Abläufen nicht beteiligt oder eingebunden. Welches System zur Auswahl der Adressen verwendet wird, ist den Gesundheitsämtern nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
D. Wagner
8. Mündliche Anfrage: Judith Stückler CDU-Fraktion Impfreihenfolge in Senioreneinrichtungen
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1 und 2: Die Grundlage für die Durchführung von Impfungen ergibt sich aus der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 8. Februar 2021. Dort wird die Priorisierung für die zu Impfenden beschrieben. Die Umsetzung dieser VO obliegt der Senatsverwaltung für Gesundheit, deren Vorgehen nicht mit den Gesundheitsämtern nicht besprochen oder abgestimmt wurde.
Ziel war es laut der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in den Pflegeheimen einen Höchstgrad an Immunität zu erreichen. Deshalb wurde dort jeder, manchmal auch von Anfang an zeitgleich das Pflegepersonal, geimpft. Der extreme Rückgang des Ausbruchsgeschehens in den Heimen gibt der Senatsverwaltung mit diesem Vorgehen recht.
Mit freundlichen Grüßen
D. Wagner
9. Mündliche Anfrage: Johannes Heyne FDP-Fraktion Bereichsentwicklungsplanung der City-West
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Der Bezirk beabsichtigt die Beauftragung zur Erarbeitung einer Bereichsentwicklungsplanung für den Bereich City-West (BEP City-West) entsprechend einer sonstigen städtebaulichen Planung (§ 1 Abs. 5 Nr. 10 BauGB) im 2. Quartal 2021. Das Bezirksamt geht einschließlich des Beteiligungsprozesses von einer Bearbeitungszeit von ca. 1,5 Jahren aus. Die Beschlussfassung für die BEP City-West ist nach jetziger Einschätzung somit voraussichtlich für das 4. Quartal 2022 vorgesehen.
Zu 2: Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für die BEP City-West werden auch die Ergebnisse des Werkstadtforums City-West thematisch aufbereitet und in die Zielsetzungen einfließen, um ganzheitliche integrierte Handlungsempfehlungen sowie eine mittel- bis langfristige Umsetzung ableiten zu können. Vor der öffentlichen Auslegung der Entwurfsfassung ist ein umfangreicher Beteiligungsprozess mit mehreren Bürgerinformationsveranstaltungen vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
10. Mündliche Anfrage: Niklas Schenker Fraktion DIE LINKE Bau von Sozialwohnungen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Die Statistiken zu Wohngebäuden können der Internetseite des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg entnommen werden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zur Anzahl der Baugenehmigungen und zur Anzahl der gebauten Wohnungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in den letzten Jahren.
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Im Bezirk wird keine Statistik geführt, bei der ersichtlich ist, bei welchen Bauvorhaben öffentlich geförderte Wohnungen errichtet wurden.
Standpunkt heute (Mitte 2022): Ein seriöser Ausblick auf die Genehmigungen in den nächsten 12 Monaten ist nicht möglich. Jedoch wurden kürzlich folgende Bebauungsplanverfahren abgeschlossen bzw. befinden sich derzeit folgende Bebauungsplanverfahren in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium. Es ist daher davon auszugehen, dass hier in den nächsten 12 Monaten Bauanträge/Genehmigungsfreistellungen eingehen bzw. abschließend bearbeitet werden können.
Zu 2. Neubauvorhaben im Bereich des Baunutzungsplanes sind häufiger mit Befreiungen verbunden. Dies ist insbesondere darin begründet da der Baunutzungsplan Nutzungsmaße festsetzt, die häufig deutlich unter denen der umliegenden Bestandsbebauung liegen. Bei der Beurteilung der Befreiungsvoraussetzungen wird in Analogie zu § 34 BauGB eine Betrachtung des Einfügens durchgeführt. Das Bezirksamt schätzt den Anteil der über Nachverdichtungen im Bestand entstehenden Wohneinheiten als bedeutend für die Schaffung von Wohnraum ein. Die konkrete Zahl der Befreiungen und die hiermit geschaffene Zahl der Wohneinheiten wird nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
11. Mündliche Anfrage: Dr. Claudia Buß SPD-Fraktion Überdachung des Weges zwischen S-Bahnhof Charlottenburg und U-Bahnhof Wilmersdorfer Straße
Ich frage das Bezirksamt:
12. Mündliche Anfrage: Karsten Sell CDU-Fraktion Pandemieschutz in den Pflegeheimen in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1: Die Impfquote in den Pflegeheimen im Bezirk ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt. Zahlen dazu wurden bislang von den Gesundheitsämtern bei der Senatsverwaltung für Gesundheit zwar angefragt, jedoch bisher von Seiten der SenGPG nicht bekannt gegeben.
Zu 2: Aus den Beobachtungen der letzten Wochen kann gesagt werden, dass die Anzahl an Ausbrüchen durch SARS CoV 2 seit den durchgeführten Impfungen in den Heimen deutlich zurückgegangen ist. Derzeit ist in keinem Pflegeheim ein Ausbruch zu verzeichnen (Stand 16.03.2021).
Mit freundlichen Grüßen
D. Wagner
13. Mündliche Anfrage: Dr. Claudia Buß SPD-Fraktion Dialog-Displays im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
14. Mündliche Anfrage: Simon Hertel CDU-Fraktion Gefährliche Natursteine in der Helene-Jacobs-Straße
Ich frage das Bezirksamt:
15. Mündliche Anfrage: Martin Burth SPD-Fraktion Projekt Verbesserung der Gewässerqualität im Lietzensee – Ergebnisse
Ich frage das Bezirksamt:
16. Mündliche Anfrage: Simon Hertel CDU-Fraktion Grüner Baumfäller in Schmargendorf
Ich frage das Bezirksamt:
17. Mündliche Anfrage: Dr. Felicitas Tesch SPD-Fraktion Bauliche Veränderung in Charlottenburg-Nord
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Vorsteher,
das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Für den Abriss der ehemaligen Poelchau-Schule ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) zuständig. Der Abriss ist nunmehr vollzogen. Der Grundsteinlegung für den Neubau des OSZ Anna-Freud-Schule erfolgte im Mai 2022 als Baumaßnahme der Berliner Schulbauoffensive, der Neubau wird ebenfalls von der zuständigen SenSBW ausgeführt. Die Fertigstellung ist für das Schuljahr 2025/2026 vorgesehen.
Zu 2. Das Schulgrundstück ist dem Sondervermögen Immobilien Land Berlin (SILB) zugeordnet und wird von der BIM (Berliner Immobilen Management) verwaltet. Ein Abrisstermin für das derzeitige Gebäude des OSZ Anna-Freud-Schule kann noch nicht benannt werden, da u.a. der Klärungsprozess über die zukünftigen Eigentumsverhältnisse in Abhängigkeit von der städtebaulichen Entwicklung dieses Gebietes noch andauert. Mit dem Beginn des Abrisses kann nicht vor 2025 gerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schmitz-Grethlein
18. Mündliche Anfrage: Martin Burth SPD-Fraktion Fahrradabstellanlagenkonzept für den Bezirk endlich veröffentlichen und umsetzen
Ich frage das Bezirksamt:
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