Drucksache - 1871/5  

 
 
Betreff: Energieberichte für 2019 und 2020 vorlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Burth 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.03.2021 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Unter diesem LINK können Sie die BVV verfolgen: https://www.youtube.com/watch?v=peOpLDtgOyM überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen Beratung
15.06.2021 
53. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen - Zoom-Meeting - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten vertagt     
24.08.2021 
54. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz, Liegenschaften und Grünflächen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.09.2021 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Energiebericht 2019  für die öffentlichen Gebäude des Bezirks vorzulegen und im zuständigen BVV-Ausschuss zu erläutern. Der Energiebericht für 2020 ist zeitnah (bis Juli 2021) zu erarbeiten.

Neben der Darstellung des Bestandes ist auch darzustellen, wie bei den seit 2020 geplanten und begonnenen Investitionen in Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude im Bezirk (insbesondere bei der Schulbauoffensive) der Niedrigstenenergie-Standard nach EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bzw. nach Gebäudeenergiegesetz des Bundes (GEG) erreicht oder unterschritten wird. Abweichungen von den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards (≤ 40 KWh/m²*a) sind zu begründen. Der Bezirk muss hier wg. der Klimakrise seiner Vorbildfunktion (vgl. Par. 6 EGW Bln) dringend nachkommen.

 

 
 

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