Drucksache - 1827/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.01.2021 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an. Sie erhalten dann die Zugangsdaten. beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen

1. Mündliche Anfrage:   Herr Dr. Jürgen Murach

      SPD-Fraktion

Unsensible „Schnellplanung“ von Radschnellwegen der Infravelo GmbH in unserem Bezirk

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) hinsichtlich der Naherholungsbedürfnisse der Bürger*innen unseres Bezirks und den Anforderungen des Naturschutzes die derzeitigen Planungen der Radschnellwege der Infravelo GmbH im Auftrag in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die vorsehen, den Radverkehr auf „Schnelltrassen“ durch das „Berliner Stadtgrün“ (gewidmete Grünanlagen, Wälder, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, NATURA 2000 und Vogelschutzgebiete) zu führen?

 

  1. Welches Stadtgrün und welche Kleingartenanlagen (wo ggf. Parzellen geräumt werden müssen) sind in Charlottenburg-Wilmersdorf von den bisher erarbeiteten Varianten der Planungen für die Radschnellwege und die Radwege des Vorrangnetzes betroffen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

2. Mündliche Anfrage:   Frau Susanne Klose

      CDU-Fraktion

      Gustav-Böß-Bühne

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum liegt seit mehr als einem Jahr immer noch kein Nutzungskonzept der bezirklichen Kulturverwaltung für die Gustav-Böß-Bühne vor, welches Voraussetzung für die Freigabe der Landesmittel für die Bühne ist?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen hält das Bezirksamt die Reaktivierung der Bühne für wirtschaftlich bzw. kann es sich finanzielle Förderung vorstellen?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

3. Mündliche Anfrage:   Frau Jenny Wieland

      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Regenrückhaltebecken Forckenbeckstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Gibt es zur aktuell diskutierten Überbauung des Regenrückhaltebeckens an der Forckenbeckstrasse neue Informationen und wenn ja, welche?

 

  1. Sofern es neue Informationen gibt, wie bewertet das Bezirksamt diese?

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

4. Mündliche Anfrage:   Herr Johannes Heyne

      FDP-Fraktion

Planungsüberarbeitung Sicherungsmaßnahmen Breitscheidplatz

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Ankündigung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Planung der Sicherungsmaßnahmen am Breitscheidplatz zu überarbeiten?
  2. Wie wird sich das Bezirksamt in diese Planungsüberarbeitung einbringen?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

5. Mündliche Anfrage:   Herr Michael Kosubek

      AfD-Fraktion

      Situation des Gewerbes in Coronazeiten

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen wurden seitens des Bezirksamts in 2020 registriert. (Aufschlüsselung in Quartale/Branchen)

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das BA die Gewerbeabmeldungen von Selbstständigen wegen Insolvenz/Überschuldung in Zeiten von Corona einzudämmen und dem Leerstand von Gewerbeflächen entgegen zu wirken?

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

6. Mündliche Anfrage:   Herr Sebastian Dieke

      Fraktion DIE LINKE

      Diagonalsperre Prinzregentenstraße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum wurden die Poller in der Diagonalsperre Prinzregentenstraße, die den Durchgangsverkehr von Autos in der Fahrradstraße verhindern sollen, trotz zahlreicher Hinweise von Verbänden nicht mit dem im Leitfaden der Senatsverwaltung vorgegebenen Abstand von maximal 1,75 m installiert und sind mit nun knapp 2,20 m viel zu breit, um die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen dauerhaft zu unterbinden?

 

  1. Welche Maßnahmen gedenkt das Bezirksamt zu unternehmen, um die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen durch die zu breiten Abstände der Poller zu unterbinden und die insgesamt bereits wieder abblätternde Farbe der Markierungen dauerhaft wiederherzustellen?

 

 

7. Mündliche Anfrage:   Herr Dr. Jürgen Murach

      SPD-Fraktion

Umbauarbeiten im Bereich der Uhlandstraße?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die derzeit laufenden Vermessungsarbeiten einer Senatsverwaltung im Bereich der Uhlandstraße zwischen der Berliner Straße und der Aachener Straße, die laut der Mitarbeiter vor Ort der Vorbereitung von Umbaumaßnahmen dienen?

 

  1. Was ist das Ziel dieser Vermessungsarbeiten bzw. bevorstehenden Umbaumaßnahmen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Derzeit finden in der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Aachener Straße Vermessungsarbeiten statt. Diese wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beauftragt. Sie dienen als Grundlage für die Machbarkeitsuntersuchung zur Umgestaltung der Uhlandstraße. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Akteure, Anlieger und Bürgerinitiative Wilmersdorfer Mitte e.V. beteiligt.

 

Zu 2:

Die Machbarkeitsuntersuchung dient der Möglichkeit auszuloten, welche Varianten durchführbar sind. Dies kann unter anderem der Wegfall von Fahrspuren, Verbreiterung der Rad- und Fußgängerwege und eine bessere Wegbeziehung über die Uhlandstraße zum Volkspark Wilmersdorf beinhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

8. Mündliche Anfrage:   Herr Alexander Kaas Elias

      Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ausstattung mit Laptops und VPN-Zugängen im Bezirksamt

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Mitarbeiter*innen hat das Bezirksamt aktuell und wie viele von ihnen können mit dem Laptop von zu Hause arbeiten und von dort auf den Server des Bezirksamtes oder die Daten wie E-Mails zugreifen, die sie benötigen?

 

  1. Lässt das Bezirksamt alle Mitarbeiter*innen, die können, von zu Hause arbeiten und für welche Mitarbeiterinnen gilt das aus welchen Gründen nicht?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Kaas Elias,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Verfügte unsere Bezirksverwaltung zu Beginn der Corona-Pandemie vor gut 10 Monaten im Rahmen von Homeoffice über lediglich rund 100 direkte Zugänge in das Behördennetz, so hat sich seitdem die Anzahl aufgrund von Bestellungen sowie zuletzt aufgrund der termingerechten Lieferung von weiteren 405 mobilen Geräten (einschl. Kamera) am 15.01.2021 auf rund 700 versiebenfacht. Dies stellt eine erhebliche Verbesserung dar. Das Gesundheitsamt wurde in dieser Woche mit 30 Laptops zuerst ausgestattet; das weitere Rollout nach erforderlicher Konfiguration findet täglich statt.

 

Da die Laptops oftmals als Gruppenlaptops definiert sind und somit alternierend eingesetzt werden, haben weit mehr als 700 Beschäftigte darauf Zugriff. Die Finanzierung der zweiten Tranche im Umfang von weiteren benötigten 700 mobilen Geräten aus diesjährigen Haushaltsmitteln ist bei SenInnDS (Einzelplan 25 u.a.) bereits beantragt.

 

Zu 2.:

 

Der fortwährend tagende Arbeitsstab „Coronavirus“ hat – auch in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Senats bezüglich der sog. „systemrelevanten“ Berufe – ab 16.12.2020 mit Beginn des verschärften Lockdowns die Regelungen des Pandemieplans des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf erneut in Kraft gesetzt. Hieraus ergibt sich fortlaufend, welche Funktionen zur Aufrechterhaltung des eingeschränkten Dienstbetriebs (Schlüsselfunktionen) zwingend vor Ort benötigt werden. Die Schlüsselfunktionen werden ggf. wöchentlich vom Arbeitsstab aufgrund dienstlicher Notwendigkeiten angepasst. Die Regelungen gelten derzeit bis zum 14.02.2021. Derzeit befinden sich mit rund 900 Beschäftigten noch 40 % unserer Beschäftigten im Präsenzbetrieb. Inwieweit die aktuelle Abstimmung zwischen den zwölf Bezirken und dem Senat zu einer weitgehend einheitlichen Festlegung von Schlüsselfunktionen führen und damit zu einer ggf. weiteren Reduzierung der Präsenz kommen wird, steht zum Zeitpunkt dieser Beantwortung leider noch nicht fest.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 

9. Mündliche Anfrage:   Frau Stephanie Fest

      FDP-Fraktion

Keine Schnelllerner in Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Findet in C-W kein Auswahlverfahren für Schnelllernerklassen statt?

 

  1. Nehmen 9 – 10 jährige Kinder aus C-W an dem Eignungstest teil, der zusätzlich zu den Grundschulnoten als Zulassung für die Schelllernerklassen erhoben wird?

 

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

In Rücksprache mit der Regionalen Schulaufsicht gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf keine Schnelllernerklassen.

Grundsätzlich sind am 1. August 2013 sieben Schulen als Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung und Schnellernerklassen beginnend mit Jahrgangsstufe 5 anerkannt worden. Dieses Angebot mündet nach der 10. Klasse in den Kursen der gymnasialen Oberstufe. Kennzeichen sind beschleunigtes und vertiefendes, erweitertes Lernen während der Unterrichtszeit.

 

 

zu 2.

Es nehmen immer wieder einzelne Kinder an den Tests teil, wenn sie auf eine der entsprechenden Schulen wechseln möchten. Da die Schulen aber in anderen Bezirken liegen, gibt es dazu keine Statistik.

 

Mit freundlichen Grüßen  

     

 Heike Schmitt-Schmelz

 

 

10. Mündliche Anfrage:   Frau Annetta Juckel

      Fraktion DIE LINKE

Förderung der sozialen Infrastruktur in Charlottenburg-Wilmersdorf

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen für die Arbeit und den Ausbau von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Daseinsfürsorge hat der Bezirk aus den Mitteln des Doppelhaushalts 2020/2021 a) geplant und b) bislang umgesetzt (bitte Haushaltstitel und -volumen nennen)?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren des Landes Berlin a) bisher umgesetzt und sind b) in der Planung, um Angebote in allen Bezirksregionen zu gewährleisten (bitte einzeln auflisten)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu 1:

Die Liste nachfolgende Liste umfasst sowohl die Maßnahmen des Sozialwesens als auch die, die im Rahmen des Psychiatrieentwicklungsprogrammes (incl. der Stärkung der psychiatrischen Versorgung geflüchteter Menschen) zuwendungsfinanziert werden. Insofern deckt sie den gesamten von der Abteilung Soziales und Gesundheit bearbeiteten Zuwendungsbereich ab.

 

Zuwendungsfinanzierte Maßnahmen

Ausgaben
2020

Planung
2021

Kapitel 3910 - Titel 68404

 

 

Wohnungslosenhilfe (Kältehilfe Notschlafplätze)

116.554 €

128.186 €

Kapitel 3910 - Titel 68406

 

 

Freiwilligenagentur
(in 2020 noch im Rahmen der Auftragswirtschaft aus Senatsmitteln finanziert)

94.249 €

95.000 €

Kapitel 3910 - Titel 68411

 

 

soziokulturelle Einrichtung Herbartstr.

59.321 €

60.000 €

Stadtteilzentrum Nehringstr. 8

19.223 €

38.447 €

Wohnungslosenhilfe (Kältehilfe Suppenküchen etc.)

97.429 €

95.739 €

Wohnungslosenhilfe (Tagesstätten)

427.514 €

427.000 €

 

 

 

Kapitel 3910 - Titel 68420

 

 

Schuldner- und Insolvenberatung

625.830 €

634.000 €

 

 

 

Kapitel 3910 - Titel 68432

 

 

Mehrgenerationenhäuser

20.000 €

30.000 €

 

 

 

Kapitel 4100 - Titel 68432

 

 

Aufsuchende Drogenhilfe

86.000 €

86.000 €

 

 

 

Kapitel 4100 - Titel 68473

 

 

Psychiatrie-Entwicklungs-Programm

5.436.288 €

5.527.615 €

davon für:

 

 

Kontakt- und Beratungsstellen

586.324 €

605.000 €

Suchtberatung

387.895 €

397.000 €

Zuverdienstprojekte

273.468 €

274.000 €

Landeskrisendienst

4.188.601 €

4.251.615 €

 

 

 

im Rahmen der Auftragswirtschaft aus Senatsmitteln

 

 

Allgemeine unabhängige Sozialberatung

53.680 €

99.600 €

 

Die Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur teilt aus dem Fachbereich Sportförderung mit, dass im Volkspark Jungfernheide eine neue Kita gebaut wurde (Titel 71501, Fkt KB 270, Kapitel 4021 im Doppelhaushaltsplan 2018/19 mit 1.731.081,90 (2018) und 2.032.000 Euro (2019) angemeldet. Die Restarbeiten fanden im Jahr 2020 statt. Die Bauarbeiten wurden Mitte 2020 abgeschlossen. Die Kita Erlebniswald wurde am 1. September 2020 geöffnet (100 erlaubte Plätze).

 

Weiter teilt die Abteilung Jugend ergänzend mit: I-Planung 2019 - 2023, Stand: Revision SenFin (aktuelleres liegt hier nicht vor), Kap. 3715 - 71515: Umbau und Ersatzbau der Funktionsgebäude auf der Sportanlage Hubertusallee 50 (Hubertussportplatz), Gesamtkosten 2.800 T€, Rate 2020: 1.000 T€, Rate 2021: 900 T€, Rate 2022: 900 T€ - VE 2020: 900 T€, VE 2021: 900 T€.

 

Eine vollständige Übersicht war der  Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur bei der kurzen Bearbeitungszeit nicht möglich.

 

 

Zu 2:

Die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) obliegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung.

Die Stadtteilzentren (STZ) werden zum großen Teil aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales (SenIAS) finanziert. Im Rahmen der Zuwendungen, auf Grundlage des IFP STZ, liegen die Sachberichte lediglich der SenIAS vor. Die für die Beantwortung genutzten Sachberichte und Jahresberichte der letzten Jahre wurden durch die SenIAS zur Verfügung gestellt.

 

Laut Strukturempfehlung für STZ im Bereich der Nachbarschaftsarbeit des IFP STZ, sind diese in Berlin ein essentieller Bestandteil zur Förderung des gesamtstädtischen und bürgerschaftlichen Engagements. Sie fundieren als wesentliches Werkzeug der zivilgesellschaftlichen gemeinnützigen Organisation und der öffentlichen Verwaltung. Grundlage und unverzichtbare Voraussetzung sind die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, sowie die vielseitigen Formen der Kooperation mit weiteren Akteuren im Bereich sozialer Arbeit. Alle drei Stadtteilzentren weisen Angebote nach den Anforderungen des Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren zur Bürgerbeteiligung und zum nachbarschaftlichem Engagement auf. Die Angebotsbereiche sind breit gefächert und orientieren sich an den Bedürfnissen der Nutzergruppen. Außerdem lässt sich in allen drei Stadtteilzentren die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zur gesellschaftlichen Teilhabe erkennen. Die beispielhaften erfolgten Maßnahmen im Rahmen des IFP STZ beinhalten daher Aspekte der Begegnung, Bewegung, Bürgerschaftliches Engagement, Beratung und Bildung:

 

         Auf Ehrenamtlichen Engagements ausgerichtet; mehrere Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Ehrenamtliche abgehalten.

         Im Bereich der Arbeit mit Senioren war der Fachtag „Mobil im Kiez“ eine sehr gelungene Veranstaltung.

         Verschiedene Veranstaltungen zum Thema Demokratie und Toleranz durchgeführt.

         Das Spektrum reichte von regelmäßigen „Kiezgesprächen“ und Bürgersprechstunden mit den BezirkstadträtInnen, über eine gemeinsame jüdische Frühlingsfeier mit Geflüchteten, Diskussionsveranstaltungen zum Thema Mieten und Wohnen, der Teilnahme am Tag der offenen Gesellschaft und der gemeinsamen Feier von Opfer- und Zuckerfest mit den Nachbarn.

         Erweiterung soziokultureller Angebote der Nachbarschaftsarbeit, die Entwicklung des Café „CharNo" zu einem offenen Nachbarschaftscafé.

         Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsprävention, sowie Selbsthilfeunterstützung, der Anschub von Ansätzen und Angeboten im Bereich der Einbindung von Anwohnergruppen mit Migrationshintergrund (Willkommenskultur) sowie der Ausbau von Kooperationsansätzen im Sozialraum im Fokus.

         Kooperationen im Sozialraum und als sozialräumliche Anlauf- und Unterstützungsstelle für ehrenamtliches und freiwilliges Engagement aus der Anwohnerschaft.

         Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitsfürsorge und -prävention oder die Unterstützungsmöglichkeiten des Stadtteilzentrums im Rahmen des Ehrenamts- und Freiwilligenbetreuungssystems.

         Des Weiteren gehörten dazu die niedrigschwellige Ansprechpartner- und Vermittlungsfunktion bei sozialen Problemlagen und die Beratungsangebote des Stadtteilzentrums sowie die Vorbereitung gemeinsamer Veranstaltungen im Sozialraum.

         An der Weiterentwicklung der seniorenpolitischen und wohlfahrtspflegerischen Arbeit mitgewirkt und viele Modellprojekte erfolgreich realisiert.

         In den „Dialog 80+“ der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat sich ein STZ intensiv eingebracht. Ebenfalls als Organisator und Veranstalter der Berliner Seniorenwoche hat sich ein STZ bewährt.

 

Die Stadtteilzentren reichen keine Planungen, sondern Jahresberichte ein. Grundlage für die Beantwortung der Frage nach der weiteren Planung kann daher nur die Gemeinsame Empfehlungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Kooperationspartners DPW Landesverband Berlin e.V. zur Ausrichtung der Stadtteilzentren und der Selbsthilfekontaktstellen des Infrastrukturförderprogramms Stadtteilzentren (IFP STZ) im Rahmenvertragszeitraum 2021-2025 sein. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Infrastrukturprogramms Stadtteilzentren sollen zukünftig nachfolgende übergeordnete Aufgabeninhalte und Querschnittsthemen

einbezogen werden:

 

 Berücksichtigung demografischer Entwicklungen

 Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements und Demokratieförderung

 Kooperation von Stadtteilzenten und Selbsthilfekontaktstellen

 Strukturelle Beteiligung der Bezirke (Vernetzung)

 Teilhabe (Gender Mainstreaming, Inklusion, Integration, interkulturelle Öffnung)

 Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit

 

Ziel ist es, Potenziale der Bewohnerinnen und Bewohner zu mobilisieren sowie Bürgerschaftliches Engagement aktiv unterstützten und damit aktive Nachbarschaften, lebendige Kieze und stabile Sozialstrukturen als Voraussetzungen für Demokratie und Teilhabe zu ermöglichen.

 

Die Sozialraumorientierte Planungskoordination teilt mit, dass Soziale Infrastruktur mit Kindertagesstätten und Schulen, Sport- und Freizeitanlagen und Kultureinrichtungen, wie Bibliotheken Musik- und Volkshochschulen nur einen Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge bildet.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist gemäß der zum dem 01.01.2021 modifizierten Systematik der lebensweltorientierten Räume in 5 Prognoseräume, 11 Bezirksregionen und 53 Planungsräume eingeteilt. Eine Übersicht ist hier zu finden: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/basisdaten_stadtentwicklung/lor/.

 

Das Konzept der sozialraumorientierten Arbeitsweise geht von der Betrachtung der Bezirksregionen und deren spezifischen, an den Bedarfen der Bevölkerung orientierten Ausstattung mit Einrichtungen und Angeboten der Daseinsfürsorge aus. Sozialraumorientierung wird dabei als Struktur- und Handlungskonzept verstanden, bei dem die lebensweltorientierten Räume als Planungs- und Gestaltungsraum begriffen und als Ebene zur Steuerung der Ressourcen genutzt werden. Ziel der Sozialraumorientierung ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Bewohner*innen mit spezifisch auf deren Lebensraum zugeschnittene Maßnahmen und Angeboten. Hierzu gehört auch die Ausstattung der Bezirksregionen mit sozialer Infrastruktur, wie z.B. mit Stadtteilzentren, die allen Bewohner*innen zur Nutzung zur Verfügung steht.

 

Die Organisationseinheit der Sozialraumorientierten Planungskoordination befindet sich im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf im Aufbau (siehe hierzu auch Schriftliche Anfrage Nr. 0620/5). Derzeit fehlen die personellen Ressourcen, um die ämterübergreifende sozialraumorientierte Planung im Bezirk gemäß Handbuch Sozialraumorientierung umzusetzen.

 

Die Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur hat hierzu mitgeteilt, dass der Stadtumbau Charlottenburger Norden, Programmjahr 2021: „Machbarkeitsstudie Ertüchtigung der Sportanlagen“in der Planung ist. Das ist im Zusammenhang mit der Aufgabe des Großspielfeldes am Bildungszentrum Halemweg zu betrachten und beträfe bez. der Kompensation die Sportanlagen Jungfernheide und Heckerdamm.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

D. Wagner

 

 

11. Mündliche Anfrage:   Herr Alexander Sempf

      SPD-Fraktion

Freiflächen für Kulturveranstaltungen im Bezirk?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand der Bearbeitung des Antrags der Clubcommission für eine Genehmigung zur Durchführung von Messungen für ein Immissionsschutzgutachten im Park am Schleusenkanal?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt (über die bereits vorgeschlagenen Standorte hinaus) die Clubcommission bei der Suche nach Freiflächen zu unterstützen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Seitens der Clubcommission wurde am 24.11.2020 eine Anfrage an das Bezirksamt gestellt. Es wurden betroffene Immissionsorte erfragt, um ein Lärmimmissionsgutachten durch ein Akustikbüro in Auftrag zu geben. Das Bezirksamt hält als Flächeneigentümer die angefragte Fläche jedoch für nicht geeignet, weshalb keine Empfehlungen abgegeben wurden.

 

Zu 2:

Die Clubcommission war als Institution in einer Bezirksamtssitzung zu Gast, die seitens des Bezirksamts vorgeschlagenen Orte wurden nicht für geeignet befunden. Weitere sich aufdrängende Flächenpotentiale im Einflussbereich des Bezirksamts werden nicht gesehen, jedoch sind weitere Gespräche vereinbart.

 

Anfang Februar lädt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu einem Auftaktgespräch zum Projekt „Kultur im Grünen“ ein, an dem sowohl das Bezirksamt wie auch die Clubkommission teilnehmen werden. Das Bezirksamt erwartet sich von diesem Projekt die Klärung von Rahmenbedingungen wie die sich zurzeit noch widersprechenden Interessen der Clubcommission und den Regelungen des Grünflächengesetzes zusammengeführt werden können, um Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen dann auch in einem für alle akzeptablen rechtlichen und finanziellen Rahmen zu ermöglichen.

 

Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Druck auf bzw. in den öffentlichen Raum aus verschiedensten Nutzungsinteressen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat und es dringend einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an diese Situation benötigt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

12. Mündliche Anfrage:   Herr Sebastian Dieke

      Fraktion DIE LINKE

      Spielplatz – Aschaffenburger Straße

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Aus welchem Grund lässt das Bezirksamt am Spielplatz in der Aschaffenburger Straße die letzten dort stehenden Bäume fällen und wann und in welcher Zahl ist mit einer Neupflanzung mit zu rechnen?

 

  1. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt, um eine Beteiligung von Bürger*innen bei der geplanten Umgestaltung des Spielplatzes abzusichern – auch unter Berücksichtigung der Verbesserung des Lärmschutzes der Anwohner*innen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Fällmaßnahmen auf dem Spielplatz an der Aschaffenburger Straße 21/22 wurden aufgrund von Sicherheitsmängeln zur Gefahrenabwehr erforderlich. Im Rahmen der vom Gesetzgeber auferlegten Verkehrssicherungspflicht wird jeder einzelne Baum auch auf Spielplätzen routinemäßig mindestens einmal jährlich, diese Bäume sogar aufgrund ihrer Auffälligkeiten zweimal jährlich, von einem bezirkseigenen Baumkontrolleur begutachtet. Diese regelmäßige Kontrolle dient dazu sicherzustellen, dass erforderliche Maßnahmen rechtzeitig im Baumkataster erfasst und nach Dringlichkeit beauftragt werden.

 

Die besagten sieben Pappeln wiesen seit 2016 arttypische Schadsymptome und Auffälligkeiten am Stamm- und Kronenbereich auf. Infolgedessen wurden die Pappeln seit 2016 bereits mehrfach baumpflegerisch bearbeitet. Dabei wurden die Kronen der Pappeln um bis zu 50% eingekürzt. Bei der Kontrolle im Herbst 2020 wurde zudem eine fortgeschrittene Stamm- und Wurzelhalsfäule dokumentiert. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht mussten die Bäume nun gefällt werden. Aus Naturschutzgründen muss die Maßnahme noch vor dem 28. Februar 2021 abgeschlossen werden. Die Maßnahmen an den Pappeln sind im Baumkataster hinterlegt.

 

Das Bezirksamt wird im Frühjahr 2021 sieben neue Weiden und im Herbst 2021 weitere vier Weiden als Ersatz auf dem Spielplatz an der Aschaffenburger Straße 21/22 pflanzen.

 

Zu 2:

Die Fällungen standen nicht im Zusammenhang mit der geplanten Neugestaltung des Spielplatzes. Kinderspielplätze gehörten als wichtige Einrichtungen für Kinder in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung. Der hiervon ausgehende Lärm ist regelmäßig sozialadäquat. Hier liegt auch kein atypischer Sonderfall vor, der ausnahmsweise eine andere Bewertung rechtfertigt. Geräusche spielender Kinder sind Ausdruck der kindlichen Entwicklung und Entfaltung und daher grundsätzlich zumutbar.

 

In der Regel sind alle öffentlichen Spielplätze, wie z. B. der in der Aschaffenburger Str. mit einem Rahmengrün aus Strauch- und Baumpflanzungen eingefriedet. Diese Bepflanzung als „optische Barriere“ wirkt subjektiv lärmmindernd.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

13. Mündliche Anfrage:   Frau Dr. Ann-Kathrin Biewener

      SPD-Fraktion

Wann werden die Jungfernheidebühnen wach geküsst?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wann wurde das Lärmschutzgutachten zur Nutzung der Gustav-Böß-Freilichtbühne in Auftrag gegeben und seit wann liegt es der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie der Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur vor?

 

  1. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus dem Lärmschutzgutachten für Veranstaltungen auf der Freilichtbühne bzw. inwieweit wurden darin die in dem Konzept der Abteilung Kultur genannten Veranstaltungsformate berücksichtigt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Am 25.8.2020 ging das Nutzungskonzept der Abteilung Jugend, Familien, Bildung, Sport und Kultur bei der Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ein und wurde von dieser unter naturschutz- und lärmschutzrechtlichen Kriterien bewertet. Die entsprechenden Stellungnahmen wurden der Abteilung Jugend, Familien, Bildung, Sport und Kultur am 8.9.2020 übersandt. Nach der letztendlich trotz vielfacher Bemühungen des bezirklichen Haushaltsamtes seit Frühjahr 2020 erst am 5.1.2021 erfolgten Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die Senatsverwaltung für Finanzen könnten jetzt auch externe Gutachten beauftragt werden, sofern die für das Betriebskonzept verantwortliche Verwaltung dies für erforderlich hält.

 

Zu 2:

Die Einschätzungen basieren auf rechtlichen Grundlagen wie zum Beispiel den Immissionsrichtwerten. Die stärkeren Beschränkungen gehen nach Einschätzung des Bezirksamtes von natur- und landschaftsschutzrechtlichen Anforderungen aus. Besonders kritisch ist beispielsweise die Nutzung von Tonverstärkern und eine Bespielung in den Nachtstunden. Auch ist bei einer hohen Zahl von Besucher*innen von einer nicht unerheblichen Störung des Schutzgebietes auszugehen.

Die Verordnung zum Schutze der Landschaft des Volksparks Jungfernheide im Bezirk Charlottenburg von Berlin und des Dauerwäldchens Siemensstadt im Bezirk Spandau von Berlin vom 9. Mai 1962 ist im Internet abrufbar (Link: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-VoparkJungfernhLSchvVBErahmen).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

14. Mündliche Anfrage:   Frau Annetta Juckel

      Fraktion DIE LINKE

Personalplanung und  -entwicklung im Bezirksamt 2021

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter:innen beschäftigte das Bezirksamt per 31.12.2016 sowie aktuell per 31.12.2020 (bitte Angabe in VZÄ sowie aufgeschlüsselt in Fachämter)?

 

  1. Wie viele Mitarbeiter:innen werden voraussichtlich bis 2026 bspw. durch Ruhestand aus dem Dienst ausscheiden und welchen Personalbedarf leitet das Bezirksamt daraus sowie aufgrund anderer Erfordernisse (AG wachsende Stadt etc.) ab (bitte Angabe in VZÄ sowie aufgeschlüsselt in Fachämter)?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Juckel,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Übersicht Beschäftigte / VZÄ 2016 -2020:

 

Abt.

31.12.2016

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2020

Anzahl

VzÄ

Anzahl

VzÄ

Anzahl

VzÄ

Anzahl

VzÄ

Anzahl

VzÄ

366

330,98

359

331,40

361

328,44

356

319,17

378

343,19

Pers

163

153,37

161

153,99

153

146,51

164

156,64

215

188,49

Jug

429

377,16

429

379,55

445

390,38

449

395,60

460

418,71

Soz

474

420,31

470

416,66

459

403,76

468

406,78

491

424,02

Stadt

572

527,15

531

494,97

547

513,30

547

508,31

558

543,89

Gesamt

2004

1808,97

1950

1776,58

1965

1782,40

1984

1786,51

2102

1918,29

 

In dieser Übersicht wurde aufgrund der pandemiebedingten Arbeitssituation eine Darstellung nach Abteilungen und nicht nach Fachämtern umgesetzt.

 

 

Zu 2.:

 

Übersicht der bis 2026 ausscheidenden Beschäftigten:

 

Abt.

bis einschließlich 2026 ausscheidende Beschäftigte in VZÄ

Hinweise

56,00

 

Pers

10,00

Bereits jetzt ist erkennbar, dass alle Stellen durch neue Mitarbeitende ersetzt werden müssen.

Jug

78,70

 

Soz

96,28

 

Stadt

104,53

Es bleibt festzuhalten, dass grundsätzlich diese Stellen - vorbehaltlich sich möglicherweise ändernde organisatorische Rahmenbedingungen - auch einer Nachbesetzung zugeführt werden sollen, mitunter bereits auch Wissenstransfer angemeldet wurde.

Gesamt

345,51

 

 

 

Auch in dieser Übersicht wurde aufgrund der pandemiebedingten Arbeitssituation eine Darstellung nach Abteilungen und nicht nach Fachämtern umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 
 

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