Drucksache - 1808/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie bei der bezirklichen Wirtschaftsförderung ein besonderes Beratungsangebot für Selbstständige und Kleinstunternehmen eingerichtet werden kann, um die Gefahren der Insolvenz und Überschuldung unter den Bedingungen der Corona-Krise zu verringern. Dabei ist neben den Trägern der Schuldner*innen- und Insolvenzberatung gezielt die Kooperation mit dem Senat, der Investitionsbank Berlin und Unternehmensverbänden wie der Industrie- und Handelskammer anzustreben. Fördermittel, die für den Ausbau des Beratungsangebots zur Verfügung stehen, sind gezielt zu nutzen.
Der BVV ist bis zum 31. März 2021 zu berichten.
Begründung Durch die anhaltende Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in ihrer Existenz bedroht, vor allem Kleinstbetriebe und Soloselbstständige wissen oft nicht mehr weiter. Ihnen muss der Bezirk helfen. Die allgemeine Schuldner*innen- und Insolvenzberatung reicht da nicht aus. Selbstständige brauchen ein qualifiziertes Beratungsangebot, das ihnen hilft ihr Unternehmen durch die Krise zu führen. Im Nachbarbezirk Mitte ist es gelungen, in Kooperation mit Senat und IHK eine spezialisierte Beratung für Kleinstunternehmen einzurichten. Dort zeigt ein Expert*innenteam den Selbstständigen Wege aus der Krise. Ein nachahmenswertes Beispiel für die Wirtschaftsförderung in Charlottenburg-Wilmersdorf, um soziale Not von Menschen im Bezirk zu verhindern.
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