Drucksache - 1800/5
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen wie auch selbst die Umsetzung anzugehen, dass ein Housing-first-Projekt in Charlottenburg-Wilmersdorf realisiert werden kann, z. B. durch den Ankauf einer geeigneten Liegenschaft. Dabei ist auf die vielfältigen besonderen Bedürfnisse der Menschen einzugehen, u. a. Hundebesitzer*innen. Die von Bezirksseite benötigten Mittel soll das Bezirksamt bereitstellen. Darüber hinaus soll das Bezirksamt prüfen, wie die Mieter*innen eines solchen Projektes mitentscheiden können. Die Ergebnisse sind im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit wie das weitere Vorgehen zu beraten.
Der BVV ist bis zum 31.10.2021 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt dazu mit:
Es gibt im Land Berlin ein Modellprojekt Housing First, welches von zwei Trägern betrieben wird.
Über einen Zeitraum von drei Jahren werden bis zu 80 wohnungslose Menschen mit einer eigenen Wohnung versorgt. Die Projektträger übernehmen auch die schwierige Aufgabe der Wohnungsakquise. Die Senatssozialverwaltung stellte für 2018 143.000 Euro und in den Folgejahren 580.000 € zur Verfügung. Projektbeginn war Mitte 2018.
Die Projekte werden von der Alice Salomon Hochschule wissenschaftlich begleitet.
Es soll für die Berliner Situation, in der es viele Menschen gibt, die tatsächlich auf der Straße leben, aber auch ein dichtes Netz an Maßnahmen und Trägern der Wohnungslosenhilfe, die nach § 67 SGB XII versorgt werden, zusätzliche Angebote schaffen, um langfristig Menschen zu befähigen eigenen Wohnraum zu erhalten. Der Bezirk und die Fachstelle Soziale Wohnhilfe unterstützt den Ansatz von Housing First ausdrücklich. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit den o. g. Trägern. Einer betroffenen Frau konnte bereits eine Wohnung der Wilmersdorfer Seniorenstiftung zur Verfügung gestellt werden. Dort wird sie im Rahmen von Housing First weiterhin durch den Träger betreut. Allerdings obliegt es der Senatsverwaltung, diese zuwendungsgeförderte Maßnahme finanziell im Rahmen des Modellprojektes zu unterlegen. Die Finanzierung wird zentral durch die SenIAS sichergestellt. Die SenIAS wurde zur Unterstützung des gewünschten Housing-First-Projektes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf angefragt. Von dort wurde mitgeteilt, dass keine Möglichkeit gesehen wird, zusätzlichen Ressourcen für ein bezirkliches Projekt Housing First zur Verfügung zu stellen. Alternativ wurde Beratungshilfe angeboten. Hier wird die Rechtsgrundlage der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß SGB XII § 67 ff. als Grundlage angeführt. Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe setzt umfangreiche Maßnahmen nach diesen Rechtsvorschriften um. Bereits jetzt wird das gedeckelte Budget überschritten. Die Erfahrungen und auch die Leitlinie von Housing First (wissenschaftliche Untersuchungen in Kanada und den USA haben dieses ergeben), weisen explizit daraufhin, dass gerade nicht eine Unterbringung im Rahmen eines Verbundwohnens, aller in einem Haus, sondern die Akquise von Wohnraum in gewöhnlichen, gemischten Wohnquartieren sinnvoll ist. Bei Verbundwohnen muss auch immer der Aspekt von „Ghetto-Bildung“ betrachtet werden. Die Zentralisierung bei der Senatsverwaltung erscheint sinnvoll. Vor allen Dingen auch im Hinblick auf die Zuständigkeitsregelungen für Obdachlose. Housing First nur für Charlottenburg-Wilmersdorfer Obdachlose wäre kontraproduktiv. Menschen die sich im Bezirk aufhalten würden nicht profitieren, für den Fall, dass der Bezirk örtlich nicht zuständig ist. Darüber hinaus besteht seit Jahren eine durchaus vergleichbare Variante von Housing First im Bezirk. Im bezirkliche ProbeWohnProjekt werden wohnungslose Menschen aufgenommen. Sie erhalten ein eigenes Appartement und werden sozialpädagogisch betreut. Ein Unterschied zu Housing First besteht darin, dass die Apartments nicht auf Dauer vergeben werden können. Während des Aufenthaltes in diesem Projekt werden die Teilnehmer*innen mit dem Ziel betreut, perspektivisch, selbständig Wohnraum zu erlangen und diesen zu behalten.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
• Housing First sollte zentral angesiedelt sein, es handelt sich um eine gesamt- • Der Bezirk verfügt nicht über ausreichende Ressourcen • Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe verfügt über zusätzliche Angebote für Wohnungslose, wie das ProbeWohnProjekt als Alleinstellungsmerkmal zu allen anderen Bezirken • Bei Bedarf besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen den Trägern von Housing First und der Fachstelle, mit Vermittlung in z.B. eine Seniorenwoh- nung.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann D. Wagner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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