Drucksache - 1757/5
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Sehr geehrte Frau Vorsteherin, das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:
Am 07.01.2019 wurde dem Rat der Bürgermeister (RdB) unter der Vorlagen-Nr. 524/2019 der Beratungsgegenstand Benennung von Ansprechpersonen in den Bezirken zur Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Grundlage hierfür war die Drucksache 18/1434 des AGH aus der 33. Sitzung vom 15. November 2018.
In der Sitzung des RdB am 17.01.2019 wurde die Vorlage an den Fachausschuss Finanzen, Personal und Wirtschaft mit der Bitte um Stellungnahme zur kommenden RdB-Sitzung überwiesen.
Der RdB ist in seiner Sitzung am 14.02.2019 dem zustimmenden Votum des Fachausschusses mit der RdB-Ergänzungsvorlage Nr. 556/2019 zur Vorlage 524/2019 gefolgt. Der RdB-Beschluss enthält folgenden Hinweis an den Senat:“Der Rat der Bürgermeister unterstützt die Initiative für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Berlin. Zur Wahrnehmung der in der Vorlage genannten umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten sind die Bezirksämter nicht aufgestellt, Für die neue Aufgabenstellung an die Bezirke ist die Schaffung von jeweils einer Stelle mit einem Umfang von 75% erforderlich.“.
Aktuelle Recherchen haben ergeben, dass zu diesem RdB-Beschluss bisher keine Antwort des Senats erfolgt ist. Der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung wird durch Übersendung dieser Beantwortung dieser eher unübliche Tatbestand in Erinnerung gebracht. Parallel wird die AG Ressourcensteuerung, in der die Senatsverwaltung für Finanzen mit den Bezirken u.a. erforderliche personelle Aufwüchse bespricht, hierüber informiert.
Im Doppelhaushalt 2020/2021 der zwölf Bezirke gibt es dazu bisher keine Verankerung. Die Antwort des Senats zur personellen und finanziellen Ausstattung der Bezirke bleibt abzuwarten. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn zeitnah die erforderliche Klärung für die Umsetzung auf bezirklicher Ebene erfolgen würde. Von hieraus würde eine Realisierungsmöglichkeit dieser wichtigen zusätzlichen Aufgaben durch eine Stellenzuweisung für alle Bezirke noch in 2021 begrüßt werden. Alternativ wäre dies für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 vorzusehen, womit jedoch aus hiesiger Sicht ein weiterer unerwünschter Zeitverlust verbunden wäre.
Gemäß einer mit der Gleichstellungbeauftragten getroffenen Absprache fungiert diese in unserem Bezirk derzeit als Ansprechpartnerin für queere Belange. In der regelmäßigen Rücksprache mit mir werden entsprechend einzelne Sachverhalte erörtert.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
Hausanschrift: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin, Fernruf (0 30) 90 29 - 123 00, Telefax (0 30) 90 29 - 129 02, Internet: http://www.charlottenburg-wilmersdorf.de
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