Drucksache - 1734/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt hat hierzu keine Erkenntnisse. Es ist in diesem Fall auch nicht die zuständige Genehmigungsbehörde. Auch die BVG konnte hierzu kurzfristig keine Auskunft erteilen, da es sich im Wesentlichen um ein Vorhaben der Urbanis handelt.
Das Bezirksamt hat hierzu keine Erkenntnisse. Nach Auskunft der BVG befindet man sich am Anfang aller Planungen, auch für den zweiten Ausgang.
Das Bezirksamt hat hierzu keine Erkenntnisse, da es den Nahverkehr nicht plant, bestellt, finanziert oder bereitstellt. Zu den potentiellen U-Bahn-Verlängerungen, für die eine Machbarkeitsstudie durch den Senat beauftragt wurde, gehört der benannte Abschnitt der U1 nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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