Drucksache - 1669/5
Die BVV beschließt:
die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt soll darauf hinwirken, den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Pandemie im bezirklichen Gesundheitsamt auf die „Katastrophenhilfe“ gemäß Artikel 35 Absatz 2 und 3 Grundgesetz zu beschränken, bspw. im Falle eines sog. Lockdowns.
Weiterhin soll das Bezirksamt Sorge dafür tragen, dass Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Katastrophenhilfe von Beschäftigten der Bezirksverwaltung oder anderen Berliner Behörden und zivilen Helfer*innen durchgeführt werden, bspw. durch die gezielte Ansprache und befristete Einstellung von zivilen Kräften über die Dauer eines Katastrophenfalls.
Der BVV ist bis zum 31. Dezember 2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |