Drucksache - 1645/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 27.08.2020 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob das Wohnhaus in der Bayerischen Straße 27 aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung in die Denkmalliste als Baudenkmal eingetragen werden kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2020 zu berichten."
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt hat sich mit der Prüfbitte an das Landesdenkmalamt Berlin gewendet. Sobald von dort eine Rückmeldung an das Bezirksamt erfolgt, wird das Bezirksamt im Ausschuss für Stadtentwicklung unaufgefordert berichten.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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