Drucksache - 1609/5  

 
 
Betreff: Anmeldung und Ummeldung für Familien erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Dr. Buß 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.08.2020 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
22.09.2020 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Bitte melden Sie sich im BVV-Büro an. ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.10.2020 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zu Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die Formulare für das An- bzw. Ummelden auch für Familien komfortabler ausgestaltet wird. Dabei ist sicher zu stellen, dass mögliche Vollmachtsmuster den Familien zur Verfügung gestellt werden. Es muss zudem auch möglich gemacht werden, dass der Standardvorgang des Um- bzw. Anmeldens einer Familie mit den dazugehörigen Kraftfahrzeugen in einem Termin möglich ist.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Das im Internet abrufbare Formular "Anmeldung einer Wohnung" wird bundeseinheitlich genutzt. Das Formular ist sehr einfach gehalten und ist für sämtliche Familienmitglieder nutzbar. Eine Vollmacht für Familienmitglieder ist bei der Anmeldung im Bürgeramt nicht notwendig. Lediglich nicht verheiratete Personen müssen sich per Vollmacht legitimieren, hier reicht eine formlose Erklärung.

 

Grundsätzlich können bis zu drei Dienstleistungen in einem Termin bearbeitet werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann  Arne Herz

Bezirksbürgermeister  Bezirksstadtrat

 

 

 

 

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