Drucksache - 1609/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass die Formulare für das An- bzw. Ummelden auch für Familien komfortabler ausgestaltet wird. Dabei ist sicher zu stellen, dass mögliche Vollmachtsmuster den Familien zur Verfügung gestellt werden. Es muss zudem auch möglich gemacht werden, dass der Standardvorgang des Um- bzw. Anmeldens einer Familie mit den dazugehörigen Kraftfahrzeugen in einem Termin möglich ist.
Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Das im Internet abrufbare Formular "Anmeldung einer Wohnung" wird bundeseinheitlich genutzt. Das Formular ist sehr einfach gehalten und ist für sämtliche Familienmitglieder nutzbar. Eine Vollmacht für Familienmitglieder ist bei der Anmeldung im Bürgeramt nicht notwendig. Lediglich nicht verheiratete Personen müssen sich per Vollmacht legitimieren, hier reicht eine formlose Erklärung.
Grundsätzlich können bis zu drei Dienstleistungen in einem Termin bearbeitet werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Arne Herz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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