Drucksache - 1591/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 27.8.2020 beschlossen:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich mit externen Fachleuten und in Amtshilfe mit der Berliner Feuerwehr eine Brandsicherheitsschau in den in der VzK zur DS 0368/5 genannten Einrichtungen durchzuführen. Besondere Priorität haben dabei die 63 bezirklichen Schulen und 115 Kitas, Krankenhäuser und Heime, in denen eine Brandsicherheitsschau überfällig ist.
Das Bezirksamt wird weiter aufgefordert, eine Bewertung der tatsächlichen Situation um die Brandsicherheitsschauen bezüglich Personalsituation, deren zukünftige Planung inkl. möglicher externer Beauftragungen und Amtshilfen, einen Überblick mit Datum der letzten Brandsicherheitsschauen je Kita, Schule. Krankenhaus und Datum der geplanten Brandsicherheitsschau, abzugeben.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, eine Beurteilung der Gefährdungslage von Kindern, Jugendlichen, Patientinnen und Patienten aufgrund der fehlenden Brandsicherheitsschauen abzugeben.
Der BVV ist die Einschätzung der augenblicklichen Situation und der erste Bericht über seine Planungen zum 30.September 2020 zu geben. Weitere Berichte sind der BVV quartalsweise bis zur Beseitigung der Sicherheitslücke vorzulegen." Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Die Brandsicherheitsschauen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten durchgeführt. Wie in der Vorlage zur Kenntnisnahme auf Drucksache 0368/5 dargestellt, ist die personelle Situation im Fachbereich Bauaufsicht hier nicht ausreichend bemessen. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf unterliegen derzeit etwa 850 Objekte der Brandsicherheitsschau. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit wären ca. 2,5-3 VZÄ erforderlich, die komplett mit Brandsicherheitsschauen betraut sind.
Effektiv steht der Bauaufsicht für diese Aufgabe derzeit nur ein VZÄ zur Verfügung. Derzeit werden 2 neue Kolleg*innen in diesem Bereich angelernt, um anteilig neben der Bearbeitung von Bauanträgen Brandsicherheitsschauen durchzuführen. Nach der Einarbeitungszeit würden zum Jahresende rund 1,75 VZÄ zur Verfügung stehen. Zudem ist nunmehr mit der Besetzung von zwei Technikerstellen zu rechnen, die neben Außendiensttätigkeiten Brandsicherheitsschauen - überwiegend in Kitas - durchführen werden. Die Stellen wurden im Sommer 2019 frei gemeldet und befanden sich dann wie folgt im Verfahren:
- Eine Stellenfreimeldung an Stellenwirtschaft 25.07.2019 - Ergänzung der Stellenfreimeldung um eine zweite Stelle 27.08.2019 - Ausnahme nach § 47 LHO bzw. Fehlanzeige durch PM erteilt am 29.11.2019 - Rücklauf Stellenmeldung aus PM über Stellenwirtschaft am 03.12.2019 - Eingang Ausschreibung bei ZBB 03.12.2019 - Weitergabe Ausschreibung an PS für BeschV (ca. 3 Wochen) 07.05.2020 - Rücklauf Ausschreibung von Pers aus BeschV 22.05.2020 - Veranlassung der Veröffentlichung der Ausschreibung (REXX) 26.05.2020 - Veröffentlich im Amtsblatt am 05.06.2020 - Fristende 03.07.2020 - Auswahlgespräch 01.08.2020 - Fertigung Auswahlentscheidung durch Stadt I und Abgabe an ZP 17.08.2020 - Weitergabe Auswahlentscheidung durch ZP an ZBB 19.08.2020 - Eingang der Auswahlentscheidung aus Büroleitung bei ZBB 24.08.2020 - Eingang der Endfassung Auswahlvermerk 24.08.2020 - Erste Weitergabe Besetzungsvorschlag an PS für BeschV 28.08.2020 - Erster Rücklauf Besetzungsvorschlag von PS aus BeschV 17.09.2020 - Versendung der Absagen an unterlegene Bewerber 17.09.2020 - Ende Konkurrentenklagefrist 01.10.2020.
Nach der Einstellung und Einarbeitung der zwei Techniker*innen könnten ab Mitte 2021 die mind. erforderlichen 2,5 VZÄ zur Verfügung stehen.
Die Feuerwehr wird i.d.R. durch die Bauaufsicht zu den Brandsicherheitsschauen hinzugeladen. Aufgrund personeller Kapazitäten nimmt die Feuerwehr jedoch häufiger nicht an den Brandsicherheitsschauen teil. Eine Verlagerung auf externe Fachleute ist rechtlich nicht vorgesehen. Dies scheint auch wenig sinnvoll, da die Zahl der Prüfingenieur*innen für Brandschutz sehr begrenzt ist und die Büros bereits für die Beurteilung von Bauvorhaben über wenige Kapazitäten verfügen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch hier keine Kapazitäten für die Durchführung von Brandsicherheitsschauen bestehen würden.
Ein Überblick je Kita, Schule und Krankenhaus und das Datum der geplanten Brandsicherheitsschau scheint angesichts der personellen Situation und der dargestellten Unmöglichkeit der Übertragung der Aufgabe wenig seriös. Eine Brandsicherheitsschau dient einem Abgleich der Vor-Ort-Situation mit dem genehmigten Bestand. Eine Beurteilung der Gefährdungslage erfolgt in dieser nicht.
Angesichts der dargestellten Situation wird verwaltungsintern als Lösungsansatz der Fokus auf die Stellenbesetzung, der Ausbildung und der Aufgabenverteilung gelegt. Das Bezirksamt bittet unter Zusicherung einer quartalsweisen Wiedergabe des aktuellen Stands im Bericht aus der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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