Drucksache - 1531/5  

 
 
Betreff: Keine Einsparmaßnahmen in den Bezirken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
28.05.2020 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
11.06.2020 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich bitte per Mail im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 11.06.2020 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass im laufenden Doppelhaushalt 2020/21 den Bezirken aufgrund der Corona-Pandemie keine finanziellen Kürzungen auferlegt werden, die die Aufstellung eines Ergänzungsplans zur Folge hätten. Stattdessen sollte ein Ausgleich für die zu erwartenden Einnahmeausfälle auf Seiten der Bezirke gefunden werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Durch Änderungen am Haushaltsgesetz 2020/2021 im Rahmen der Beratungen zu den Haushaltsnachträgen wegen der Corona-Pandemie wurde der Paragraph 12a neu eingeführt.

 

§ 12a

Isolierte Jahresabschlüsse der Bezirke, SIWA,

Haushaltsreste

 

(1) Die isolierten Jahresabschlüsse der Bezirke für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 werden neutral gestellt; die Ergebnisvorträge der Bezirke aus den Jahren 2018 und 2019 gelten insoweit fort.

 

(2) Für die Planjahre 2020 und 2021 sind haushaltswirtschaftliche Sperren nach § 41 der Landeshaushaltsordnung innerhalb des SIWA nur mit Zustimmung des Hauptausschusses zulässig. Eine Corona-bedingte Revision ist ausgeschlossen.

 

(3) Aus dem Haushalt nicht verbrauchte Mittel, insbesondere aus den Konjunkturpaketen des Bundes sowie aus den kreditfinanzierten Soforthilfen und Rücklagen, werden der Rücklage nach § 62 der Landeshaushaltsordnung (Einzelplan 29, Titel 91903) zugeführt. Eine Entnahme aus dieser Rücklage bedarf der vorherigen Zustimmung des Hauptausschusses; § 37 der Landeshaushaltsordnung findet insoweit keine Anwendung.


 

Maßgeblich im Kontext dieses BVV-Beschlusses ist der Absatz 1. Dieser legt fest, dass es für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 im Rahmen des jeweiligen Basiskorrekturprozesses eine Neutralstellung bezüglich des isolierten Jahresergebnisses geben wird. Das bedeutet, dass das nach dem regulären verwaltungsmäßigen Verfahren der Basiskorrektur errechnete vorläufige, isolierte Jahresergebnis auf Null korrigiert wird. Bei einem negativen Abschluss fließt also zusätzliches Geld in den Jahresabschluss des Bezirks, bei einem positiven Abschluss wird der Überschuss abgeschöpft. Als Ausgleich bleiben die Jahresergebnisse der Jahre 2018 und 2019 erhalten. Sie entfalten ihre Wirkung in den Haushaltsjahren 2022 und 2023, dürfen allerdings in 2020 bzw. 2021 nicht verbraucht werden. Ferner gab es keine konkreten, pandemiebedingten Einzel-Basiskorrekturen.

 

Konkret auf Charlottenburg-Wilmersdorf bezogen bedeutet dies:

 

Der Haushalt 2020 schloss mit einem isolierten Jahresergebnis von -16.302.118 € ab. Dementsprechend erfolgte eine Neutralstellung in Höhe von 16.302.118 €. Das Jahresabschlussergebnis des Jahres 2018 von insgesamt 10.132.280 € blieb, wie von der Senatsverwaltung für Finanzen zugesagt, erhalten.

 

Das Jahresabschlussergebnis für 2021 liegt natürlich noch nicht vor. Durch das beschriebene Verfahren wird der positive Abschluss von 12.702.728 € aus dem Jahr 2019 für 2023 stehenbleiben.

 

Mit dem Verfahren, dass auf intensive Anstrengungen auch der Bezirke zustande kam, ergab sich keine Notwendigkeit zur Erstellung eines Ergänzungsplans oder zum Erlass haushaltswirtschaftlicher Beschränkungen.

 

Die Basiskorrektur 2020 führte im Folgejahr weder zu einer Kürzung der gebildeten Ansätze noch zu einer Einschränkung in der Bewirtschaftung des Stellenplanes.

 

 

 

 

Naumann

 

 
 

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