Drucksache - 1401/5  

 
 
Betreff: Städtebauliche und ökologische Anforderungen an die Planungen des ehemaligen Reemtsma-Geländes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Kempf/Wapler/Kaas Elias/Gusy/Wieland 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
04.03.2020 
76. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
30.06.2020 
82. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich per E-Mail im BV-Büro anmelden! vertagt   
07.08.2020 
83. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich bitte im BV-Büro anmelden vertagt   
02.09.2020 
86. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher möchten sich im BV-Büro anmelden mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2020 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

sich bei dem Bauvorhaben auf dem ehemaligen Reemtsma-Gelände dafür einzusetzen, dass

 

-          die Integration in die anliegenden Stadtteile sowie Vernetzung weiträumiger betrachtet und geplant wird. Dabei ist sowohl darauf zu achten, dass ausreichend kulturelle und gastronomische Angebote für die Nachbarschaft geschaffen werden, damit das Quartier für die Anwohnerinnen und Anwohner interessant und erlebbar wird. Gleichzeitig sind Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel, die bestehende Gastronomie und die bestehenden kulturellen Angebote der Umgebung zu prüfen und Nachteile für die Kieze durch die neue Entwicklung zu vermeiden. Insbesondere dürfen das bestehende Zentrengefüge und der Erhalt und die Entwicklung  von an fußläufiger Erreichbarkeit aus den Wohnquartieren orientierten Nahversorgungsstrukturen nicht gefährdet werden. Großflächiger Einzelhandel soll untersagt werden.

-          durch architektonische Wettbewerbe eine bestmögliche Voraussetzung für ein gestalterisch hochwertiges, nachhaltiges und klimagerechtes Quartier entsteht. Dabei ist auch auf eine attraktive Gestaltung der Außenräume zu achten, damit die Aufenthaltsqualitäten im Freien sichergestellt werden.

-          eine Bürgerbeteiligung  den gesamten Stadtteil umfasst und nicht nur die direkten Nachbarn. Die Geschäftsstraßen-Initiative Breite Straße/ Berkaer Straße solle in die Planungen einbezogen werden.

-          die verkehrliche Anbindung vornehmlich durch den öffentlichen Verkehr sowie Radverkehr CO2 –arm durchgeführt wird. Stellplätze sind zu begrenzen, besonders unter der Berücksichtigung der Herausforderungen der Verkehrswende und der zur Erreichung der Klimaziele erforderlichen konsequenten Reduzierung des MIV sowie Entwicklung der neuen Mobilität, z.B. auch durch eine Erschließung mit einem abgasfreien autonom fahrenden Bussystem mit bedarfsgerechter Beförderungskapazität, Auto- und Fahrradmietsysteme. Eine Verkehrsanbindung im Lieferverkehr muss ebenfalls auch mit den umliegenden Gebieten geprüft und gebündelt werden. Kurierfahrten und Kleinsttransporte sollen mit dem Lastenfahrrad bedient werden.

-          zukunftsfähige energetische  Standards gesetzt werden durch die Reduzierung vom Verbrauch und die regenerative Energieerzeugung von z.B.  Strom durch Solar und Windenergie. Die von den Projektentwicklern erreichte  Platin-Zertifizierung des Quartiers nach DGNB-Nachhaltigkeits-Kriterien wird begrüßt.

-          hohe ökologische Standards durch Entsiegelung, Baumpflanzung, Begrünung von Dächern und Fassaden, Einsatz ökologischer, klimaneutraler Baustoffe, Bauweisen und Gebäudekonzepte sowie der Möglichkeit der Versickerung von Regenwasser und Grauwassernutzung gesetzt werden.

-          die geordnete städtebauliche Entwicklung und Verbindlichkeit von Planungszielen und –vorgaben durch ein ordentliches Bebauungsplanverfahren für das Gesamtprojekt zu gewährleisten. niedrigschwellige Gewerbemiet-Angebote für Start-Ups und lokales Handwerk in ausreichendem Maß umgesetzt werden

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten, zu prüfen, auch mit kultureller und sozialer Infrastruktur nichtkommerzielle Angebote für die Nachbarschaft zu schaffen und bei Bedarf in Kooperation mit freien Trägern selbst aktiv zu werden.

Der BVV ist bis zum 31. März 2020 zu berichten.

 

 
 

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