Drucksache - 1333/5
Die BVV beschließt:
§ 38 (4) - Anträge
Vor dem letzten Satz werden folgende Sätze eingeschoben:
Anträge können vom Antragsteller - ungeachtet bereits erfolgter Abstimmungen in zuständigen Ausschüssen - bis zum Ende der Sitzung des federführenden Ausschusses zurückgezogen werden. So zurückgezogene Anträge können vom Ausschusses in gleicher Sitzung als Beschlussvorschlag des Ausschusses in die BVV eingebracht werden.
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