Drucksache - 1299/5  

 
 
Betreff: Mündliche Anfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfragenMündliche Anfragen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.09.2019 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfragen

 

1. Mündliche Anfrage Alexander Sempf

 SPD-Fraktion

 Kriminalitätsbekämpfung intensivieren –

 Fünf-Punkte-Plan des Senats unterstützen!

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welches Ergebnis hatte der Bezirksbesuch des Neuköllner Bürgermeisters Martin Hikel bezüglich von Kriminalitätsbekämpfung für Charlottenburg-Wilmersdorf?
     
  2. Wie bewertet der Bezirksbürgermeister den Fünf-Punkte-Plan des Senats, mit dem der Innensenator insbesondere die Clan-Kriminalität bekämpfen will?
     

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann und Herr BzStR Herz.


2. Mündliche Anfrage Karsten Sell

 CDU-Fraktion

 Klimaschutz beim Bürgermeister die Zweite?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Was hat die Prüfung der Angebote für den Dienstwagen mit Hybridantrieb ergeben?

 

  1. Wann meldet der Bürgermeister hier Vollzug im Umrüsten von seinem Dienstwagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf?

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

3. Mündliche Anfrage Susan Drews

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Galileo-Gymnasium

 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Inwieweit ist das Bezirksamt in die eventuelle Schließung des privaten Galileo Gymnasiums in Wilmersdorf involviert?
  2. Welche Konsequenzen hat die eventuelle Schließung, und wie ist das Bezirksamt darauf vorbereitet, zirka 80 Schülerinnen und Schüler in andere Klassen im Bezirk aufzunehmen?

 

Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.

 

4. Mündliche Anfrage Felix Recke

 FDP-Fraktion

 Abwehr von Terroranschlägen als Staatsaufgabe

 

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.08.2019, dass künftig das Land Berlin den zusätzlichen Terrorschutz des Weihnachtsmarktes am Schloss Charlottenburg bezahlen muss?

 

  1. Was für Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus dem Urteil, insbesondere auf die Genehmigungspraxis für Märkte in diesem Jahr?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

5. Mündliche Anfrage Niklas Schenker

 Fraktion DIE LINKE

 Mietendeckel einführen: Mieten runter,

 Mietwahnsinn stoppen

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

1.      Welche Position zum Mietendeckel vertritt der Bürgermeister im Rat der Bürgermeister, insbesondere bezogen auf die Regelungen zum Einfrieren der Miete, die Modernisierungsregelung und die Absenkungsberechtigung?
 

2.      Von welchem personellen Aufwand geht das Bezirksamt aus und wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass das entsprechende Personal zum Inkrafttreten des Gesetzes auch tatsächlich vorhanden ist?
 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

6. Mündliche Anfrage Martin Burth

 SPD-Fraktion

 Sitzgelegenheiten weg im Klausenerplatzkiez

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Warum mussten seit Jahren vorhandene, von Bürgern stabil gebaute Sitzgelegenheiten im Klauenerplatzkiez, abgebaut werden?
     
  2. Wie versteht das Bezirksamt sein Handeln vor dem Hintergrund, dass die Initiatoren im Klausenerplatzkiez die Pflege der Grünflächen/Baumscheiben und Bänke in Abstimmung mit dem Bezirksamt durchführen?

 

 

 

7. Mündliche Anfrage Judith Stückler

 CDU-Fraktion

 Rauchendes Rathaus? – Rauch an einen

 Geeigneten Ort ziehen lassen

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass es für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses unabhängig vom Alter absolut kontraproduktiv ist Raucher vor der Tür, auch im Hinblick auf eine Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche, die unter anderem die Stadtteilbibliothek und/oder beispielsweise das Kinder- und Jugendparlament besuchen, erleben zu müssen?

 

  1. Wird sich das Bezirksamt und wenn ja wie dafür einsetzen, dass alle Mitarbeiter, Besucher, Bezirksverordnete usw. nicht mehr vor dem Haupteingang, sondern an einem anderen geeigneten Ort außerhalb des Rathauses rauchen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Auffassung wird geteilt.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt wird nach einem Ausweichstandort suchen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

8. Mündliche Anfrage Jenny Wieland

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 Hertzallee Nord – was gibt es Neues?

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Projekts Hertzallee Nord, das die Stadtentwicklungsverwaltung des Senats an sich gezogen hat?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Situation?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Aufgabenstellung für das städtebauliche Gutachterverfahren wurde Anfang September fertig gestellt. Die Zwischenpräsentation der Entwürfe soll Mitte Oktober und die finale Gremiumssitzung im Januar 2020 stattfinden.

 

 

Zu 2:

Wünschenswert wären in der Aufgabenstellung sowohl eine engere Verzahnung mit der City West bzw. den umliegenden Flächen als auch eine stärkere Auseinandersetzung mit ökologischen Belangen gewesen.

Eine explizite Stärkung der City West wurde bei den Beurteilungskriterien zu wenig berücksichtigt. Die Einbindung in das Quartier durch eine öffentliche Durchwegung westlich der Bahngleise ist nicht gesichert, die Uferbereiche des Landwehrkanals sind nicht in die Aufgabenstellung einbezogen.

Ökologische Kriterien, beispielsweise in Bezug auf Baumaterialien, hätten angesichts der prominenten Lage der Flächen und im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Stadt ambitionierter ausfallen müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

9. Mündliche Anfrage Annetta Juckel

 Fraktion DIE LINKE

 Was tun gegen Ruhestörung?

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Schritte unternimmt das Bezirksamt vor dem Hintergrund der neuen Rahmenarbeitszeitregelung der Außendienstkräfte des Ordnungsamtes künftig bei Meldungen wegen (wiederholter) nächtlicher Ruhestörung (bis 24.00 Uhr)?
     
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um häufige Ruhestörungen auf öffentlichen Sportanlagen des Bezirks zu unterbinden, sofern sich diese außerhalb der üblichen Nutzungszeiten resp. nachts und nicht im Rahmen der sportlichen Betätigung ereignen (bspw. Ordnungsmaßnahmen, bauliche Maßnahmen etc.)?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Zunächst wird auf die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage Drs-Nr. 1226/5 verwiesen.

 

Daraus ergibt sich, dass für eine Ausdehnung der regelmäßigen Arbeitszeiten des

Außendienstes des Ordnungsamtes ein erheblicher Personalaufwuchs die Voraussetzung ist.

 

Natürlich würde sich bei einer Verlängerung der Arbeitszeiten die Präsenz des Außendienstes an öffentlichen Orten, wo es zu Lärmbelästigungen kommt (z. B. Grünanlagen im Sommer) bzw. bei Haus- und Nachbarschaftslärm in den späten Abendstunden erhöhen. Häufig wird jedoch aus Gründen der Eigensicherung bei schwierigeren Einsätzen zur Nachtzeit die Hinzuziehung der Polizei erforderlich sein.

 

zu 2.

Die Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur hat mitgeteilt, dass nach Nr. 3 der Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften - SPAN) vom 02.02.2010 die Sportanlagen im Allgemeinen von 8 bis 22 Uhr für die Nutzung freizugeben sind.

 

An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen soll eine den notwendigen Bedürfnissen der förderungswürdigen Sportorganisationen entsprechende Nutzung gewährleistet werden. Der Sportbetrieb auf ungedeckten Anlagen ohne Trainingsbeleuchtung ist nur bis zum Einbruch der Dunkelheit zulässig.

 

Außerhalb dieser Nutzungszeiten sind die Sportanlagen verschlossen. Sofern dem Fachbereich Sport Erkenntnisse vorliegen bzw. zur Anzeige gebracht wird, dass eine nichtsportliche Nutzung außerhalb der zuvor genannten Nutzungszeiten vorliegt, kann diese grundsätzlich nicht legal erfolgt sein. Hier ist der Fachbereich u. a. auf die Mithilfe und entsprechenden Informationen angewiesen. In solchen Fällen würde der Fachbereich den Kontakt zur Polizei aufnehmen, da eine solche Nutzung im Bereich des Hausfriedensbruchs anzusiedeln wäre.

 

Der Abteilung liegen diesbezüglich jedoch keine Erkenntnisse vor.

 

Sollte der Fragestellerin diesbezüglich Erkenntnisse vorliegen, wäre der Fachbereich Sport für entsprechende Informationen sehr dankbar und würde sich der Sache umgehend annehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

10. Mündliche Anfrage Alexander Sempf

 SPD-Fraktion

 Preußenpark: Einbeziehung von Beteiligten

 aus der Verwaltung und öffentliche Information

 

Bezugnehmend auf den BVV-Beschluss "Thaiwiese mit Zukunft - ein gemeinsames Konzept für den Preußenpark" (DS 0813/5)

frage ich das Bezirksamt:
 

  1. Wann und in welcher Form wurden Beteiligte aus der Verwaltung (z.B. Beauftragte für Gleichstellung und Integration und die Wirtschaftsförderung) in den bisherigen Prozess einbezogen?
     
  2. Warum hat das Bezirksamt bisher auf eine Information und Dokumentation sowie auf eine Aufbereitung der Verfahrensschritte (z.B. der Veranstaltung im Frühjahr) auf den Internetseiten des Bezirks verzichtet?
     

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Nach dem genannten BVV-Beschluss hat das Bezirksamt einen landschaftsplanerischen Ansatz vorangestellt, um die Nutzungskonflikte zunächst auf diese Art und Weise zu bearbeiten. In diesem Jahr wurde durch die Semesterarbeiten von Studierenden der Technischen Universität eine Basis geschaffen, auf der das Bezirksamt die konkreten Planungen für die Neugestaltung des Parks entwickelt. Alle Entwürfe berücksichtigten das von der Bezirksverordnetenversammlung und dem Bezirksamt adressierte Spannungsfeld zwischen der Naherholungsfunktion einer Grünanlage einerseits und dem gewünschten Erhalt eines thailändischen Food-Markets andererseits sowie dem damit verbundenen Nutzungsdruck. Die Studierenden waren in der Erarbeitung frei. Alle Abteilungen des Bezirksamts hatten Kenntnis von der Erarbeitung und Präsentation der Entwürfe. Die Entwürfe wurden in einer öffentlichen Veranstaltung und in mehreren Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung präsentiert.

 

Anschließend wurde ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt, gemeinsam mit den beiden Studierenden, die den allgemein favorisierten Entwurf erarbeitet haben, eine landschaftsplanerische Gesamtplanung zu erarbeiten und dabei auch positiv bewertete Ideen der anderen Arbeiten zu berücksichtigen. Im November soll der Planungsentwurf in Bezirksamt, BVV und Öffentlichkeit vorgestellt bzw. abgestimmt werden.

 

Sobald damit Klarheit über die landschaftsplanerische Entwicklung des Preußenparks besteht, soll unter der Regie der in der Fragestellung genannten Stellen ein Konzept für den Betrieb eines zukünftigen Food Markets ausgearbeitet werden.

 

Zu 2:

Es gab keinen bewussten Verzicht auf eine entsprechende Veröffentlichung im Internet. Das Bezirksamt holt die Information und Dokumentation nach.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

11. Mündliche Anfrage Dagmar Kempf

 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 100 Jahre Groß-Berlin-Gesetz vom 1.10.1920

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Feierlichkeiten und Kulturveranstaltungen sind anlässlich des 100jährigen Bestehens von Groß-Berlin am 1.10.2020 geplant?
     
  2. Wie wird die Bezirksverordnetenversammlung anlässlich ihres Jubiläums der 1. Wahlperiode mit eingebunden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kempf,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu 1.:

Die Abt. Jug hat mitgeteilt, dass das Museum Charlottenburg-Wilmersdorf sich an dem Kooperationsprojekt „Groß-Berlin 1920|2020“ beteiligt, das anlässlich des 100-jährigen Jubiläums von Groß-Berlin als gemeinsames Projekt der Stiftung Stadtmuseum Berlin und aller Berliner Regionalmuseen in Vorbereitung ist.

Mit einer zentralen Ausstellung im Märkischen Museum und zwölf dezentralen Aus-stellungsprojekten in den Bezirken stellt das Kooperationsprojekt im kommenden Jahr die Bedeutung und die Folgen des Zusammenschlusses dar. Über die historischen Entwicklungen hinaus werden mögliche Impulse für die Gegenwart und Zukunft des Lebensraums Berlin in den Blick genommen.

Neben den Ausstellungen und einem umfangreichen Begleitprogramm entsteht mit dem gemeinsam konzipierten Online-Portal „1000 x Berlin“ eine digitale illustrierte Geschichte Berlins der letzten 100 Jahre: 100 Fotoserien und 100 Biografien aus den Sammlungen der Bezirksmuseen erzählen von der Entwicklung Berlins zur Metropole der Gegenwart.

 

In weitere Planungen wurde der Bezirk bislang nicht einbezogen. Da es sich um eine gesamtstädtische Aufgabe handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Hauptverwaltung.

 

 

Im Rat der Bürgermeister wurden die Bezirke darüber noch nicht informiert, ebenso gibt es bisher keinen Kenntnisstand über sicherlich stattfindende Feierlichkeiten u.a. .

 

Zu 2.:

Sowie dem Bezirksamt nähere Informationen, insbesondere zum Begleitprogramm vorliegen, wird mit der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung Kontakt aufgenommen werden, um sich über ggf. zusätzliche Aktivitäten auszutauschen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

12. Mündliche Anfrage Frederike-Sophie Gronde-Brunner

 Fraktion DIE LINKE

 Lollapalooza – Verstöße gegen Lärmschutz

 konsequent aufarbeiten und verhindern

 

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Inwiefern hat das Bezirksamt darauf hingewirkt, dass Lösungsvorschläge gemäß dem Antrag 0492/5 bereits vor Stattfinden des diesjährigen Lollapalooza-Festivals im Sinne der Anwohner*innen umgesetzt wurden?
     
  2. Inwieweit wird das Bezirksamt tätig, um die wiederholten Verstöße des Veranstalters in gemeinsamen Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung und dem Veranstalter aufzuarbeiten und vor dem 2020 stattfindenden Festival darauf hinzuwirken, dass die Auflagen im Sinne der Anwohner*innen nicht erneut umgangen werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Gronde-Brunner,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1.:

Das Bezirksamt stand, ohne unmittelbar zuständig zu sein, in direktem Kontakt mit dem Veranstalter, der am 15.01.2019 und am 18.06.2019 jeweils zur Sitzung des Bezirksamtskollegiums eingeladen wurde. Dort wurden positiv wie negativ gemachte Erfahrungen ausgetauscht und die neuen Planungen besprochen. Technik und Besucherführung wurden verbessert. Außerdem hat das Bezirksamt auf Verbesserungsmöglichkeiten der Informationsflüsse sowie beim Angebot von Ausweichquartieren und Tickets für Anwohnende hingewiesen.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt die Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr als Genehmigungsbehörde und Beschwerdeinstanz unterstützt, indem Informationen des Veranstalters, Kontaktadressen für Beschwerden und ein Link zum Genehmigungsbescheid einschließlich der Auflagen auf der Homepage des Bezirksamtes unter „Aktuelles“ veröffentlich wurden.

Zu 2.:

Durch die Bekanntmachung auf der Homepage des Bezirksamtes wurde in diesem Jahr augenscheinlich erreicht, dass mehr Bürgerinnen und Bürger über die Beschwerdehotline informiert waren und sich direkt dorthin gewandt haben. Diese Vorgehensweise soll deshalb beibehalten werden.

Im Übrigen darf das Bezirksamt lediglich Hinweise an die zuständige Genehmigungsbehörde geben und steht zu diesem Zweck mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr in Kontakt. Die Auswertung der diesjährigen Veranstaltung ist dort bereits in Arbeit. Es ist vereinbart, dass das Bezirksamt zur Verfügung steht, falls aufgrund der Auswertung der Genehmigungsbehörde eine Unterstützung von Bezirksseite erforderlich sein sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

 

13. Mündliche Anfrage Constanze Röder

 SPD-Fraktion

 Leerstand Laubacher Str. 42

 

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in der Laubacher Str. 42 mehrere Wohnungen leer stehen?
  2. Wurde Leerstand nach dem Zweckentfremdungsverbot beantragt?

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

zu 1.

Das Gebäude ist dem Fachbereich Wohnen/ Zweckentfremdung seit Juli 2019 bekannt. Der Vorgang ist in der Bearbeitung.

 

zu 2.

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

 

 
 

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