Drucksache - 1264/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.09.2019 
35. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragen - Beantwortung

  1. Einwohnerfrage:   Norbert Machachej

Demokratieverständnis des Bezirksbürgermeisters; RBB Abendschau

 

  1. Sind das Bezirksamt und insbesondere der Bezirksbürgermeister nicht verpflichtet, den Forderungen des Bürgerbegehrens für den Grünflächenerhalt nachzukommen, weil dieses im Juli 2016 ohne Gegenstimmen von der BVV übernommen worden ist?

 

  1. Folgt daraus nicht die Verpflichtung, die wenigen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf verbliebenen Wiesen in der Regel zu schützen?

 

  1. Das Quartier, zu dem die Cornelsenwiese gehört, ist nach den Angaben im Umweltatlas hinsichtlich der Umweltgerechtigkeit in Wilmersdorf einmalig schlecht gestellt. Ist es dann nicht ein Unding, ausgerechnet dort die in Frage 2 genannte Regel zu verletzen?

 

Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.

 

 

  1. Einwohnerfrage:   Uwe Moldenhauer

Baden im Halensee

 

  1. Auf der 34. Sitzung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin wurden zehn Maßnahmen bzgl. der Badesituation im Halensee bzw. der Gestaltung im Friedenthal-Park (DS-Nr. 1145/5) beschlossen.
    Ich frage die BVV in welcher Form werden die o. g. Maßnahmen jetzt konkret umgesetzt?

 

  1. Wann erfolgt die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen?

 

  1. Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf der Umsetzung informieren?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

  1. Einwohnerfrage:   Stephan Hoffmann

Grünschnittarbeiten

 

  1. Durch Grünschnittarbeiten und die damit verbundener Sperrung jeweils einer Richtungsfahrbahn auf der A115 (AVUS) am heutigen Tage wurden Großstaus verursacht.
    Wer ordnet solche frei terminierbaren Arbeiten und Sperrungen eines zentralen Verkehrsweges (heute mit Staubildung bis nach Charlottenburg-Wilmersdorf) zu welchen Zeiten an und inwiefern wird die Bezirksverwaltung konsultiert?

 

  1. Durch am 28.8.2019 während des Tages durchgeführten die Grünschnittarbeiten auf der AVUS mit verlängerten Passierzeiten von bis zu 30 Minuten wurde eine erhebliche Abgasbelastung für den Bezirk verursacht. Sollten solche Belastungen z.B. durch Durchführung des Grünschnitts während der Nachzeiten in Zukunft verhindert werden?

 

  1. Kann das Bezirksamt den durch die verlängerten Passierzeiten auf der AVUS (verloren gegangene Arbeitszeiten, nicht eingehaltene Termine) entstandenen wirtschaftliche Schaden für den Wirtschaftsstandort Charlottenburg-Wilmersdorf beziffern, wäre dieser durch die Durchführung des Grünschittes in der Nacht zu vermeiden gewesen und inwiefern ist der/die Verantwortliche innerhalb der Verwaltung für die - durch die Sperrung während des Tages bedingten - Umwelt- und Wirtschaftsschäden zur Verantwortung zu ziehen?
     

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Für die an Autobahnen notwendigen Grünschnittarbeiten gilt eine Rahmenanordnung der Verkehrslenkung Berlin von 2012, innerhalb der die Autobahnmeistereien oder von ihr beauftragte Firmen die Arbeiten ausführen können. Mit der Terminierung der Pflegearbeiten ist das Bezirksamt nicht befasst.

 

zu 2.

Die Belastungen sollten natürlich so gering wie möglich gehalten werden. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die bei der Unterhaltung der Bundesautobahnen als Auftragsverwaltung tätig ist, dürfen zur Verringerung der Belastung gemäß der Rahmenanordnung Arbeiten wie Grünschnitt nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden: stadteinwärts ab 10 Uhr, stadtauswärts bis 14 Uhr.

Aufgrund des schmalen Seitenstreifens musste für die Schnittarbeiten mit Steiger jeweils eine Fahrspur gesperrt werden. Für Arbeiten mit einem Steiger sind ausreichende Lichtverhältnisse notwendig.

 

zu 3.

Nein, das Bezirksamt kann solche Summen nicht beziffern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

  1. Einwohnerfrage:   Theodora Petrova

Leerstand Fechnerstraße 7

 

  1. In unserem Haus sind 17 von 24 Wohnungen leer (teilweise länger als ein Jahr) warum wird das Zweckentfremdungsverbotsgesetzt nicht angewendet, obwohl der Leerstand bekannt und gemeldet ist?

 

  1. Die Zwischenvermietung ist laut §4 Abs.3 ZwVbG möglich, warum wird der Eigentümer nicht gezwungen die leerstehenden Wohnungen auf Zeit zu vermieten und so dem Wohnungsmarkt zuzuführen?

 

  1. Wie lange ist das Bezirksamt bereit den Leerstand in diesem Haus und im Bezirk zu dulden, Monate, Jahre? Es gibt Häuser im Bezirk, die seit Jahren komplett leer stehen.

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.

 

 

  1. Einwohnerfrage:   Rudolf Harthun

Henriettenplatz

 

  1. Wann und Wie geht die zukünftige Planung für den Henriettenplatz weiter?

 

  1. Wann wird die BI Henriettenplatz über den Fortgang informiert?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 
 

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