Drucksache - 1068/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Beantwortung

1. EinwohnerfrageReinhard Schoenknecht

Straßenbeleuchtung

 

Wer übernimmt eine regelmäßige Kontrolle der Straßenbeleuchtung im Horstweg zwischen Schloßstraße und Sophie-Charlotten-Straße?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Die öffentliche Beleuchtung des Straßenlands wird im Auftrag des Landes Berlin durch Stromnetz Berlin GmbH betrieben und unterhalten. Auch der benannte Abschnitt des Horstwegs fällt darunter. Bürger*innen können Störungen per E-Mail mit dem Betreff "Stoerungsmeldung" an BerlinLicht@stromnetz-berlin.de oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer 0800 110 20 10 melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

2. EinwohnerfrageFred Hagemeister

Wohnungsvermietung

 

  1. Wird das BA über die SenSW darauf hinwirken, dass die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen Ihre "bezahlbaren" Neubauwohnungen zukünftig im Rahmen von KONTINGENTEN - zusätzlich zu den Wohnheimplätzen des Berliner Studierendenwerks - an die Gruppe der STUDIERENDEN (in Berlin zurzeit ca. 191.000) und - zusätzlich zu den Unterkünften in GUKs, Tempohomes und MUFs - an die Gruppe der anerkannten FLÜCHTLINGE (in Berlin zurzeit 36.500) gleichermaßen vermietet?

 

  1. Wenn ja: Welche Kontingente hält das BA für sozialverträglich und für integrationspolitisch erforderlich? Pro Gruppe und pro Jahr mehr als 10 % aller "bezahlbaren" Neubauwohnungen, die von den landeseigenen Wohnungsbauunternehmen zukünftig vermietet werden; also ca. 480 Wohnungen pro Gruppe und Jahr?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Hagemeister,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Für die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ist der Senat zuständig. Eine Verringerung von deren Neubauvolumina durch Kontingente im Sinne der Fragestellung wurde aufgrund der allgemeinen Wohnungsknappheit leider abgelehnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

3. EinwohnerfrageJoachim Neu

Protokollierung des Verlaufs der BVV und der Ausschuss-

Sitzungen

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wie werden bisher die Sitzungen protokolliert und den Medienvertretern als auch der Einwohnerschaft zugängig gemacht?

 

  1. Andere Bezirke haben u.a. seit Jahren Erfahrungen mit Live Übertragungen bzw. Mediatheken, warum lehnt das BA bisher diesen Weg ab?

 

  1. Welche Vorschläge hat die BVV Vorsteherin für die Zukunft um mit anderen Bezirken gleichzuziehen?

 

Sehr geehrter Herr Neu,

ich beantworte Ihre Einwohnerfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Protokolle werden aufgezeichnet und Sie haben als Bürger*innen sowie als Medienvertreter die Möglichkeit, eine CD im BV-Büro abzufordern.

 

zu 2.

Wir lehnen das nicht ab. Wir haben bisher noch nicht die technischen Voraussetzungen. Aktuell haben wir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich u. a. auch damit beschäftigen soll, dass die entsprechenden Finanzen auch in den Haushalt 2020/2021 eingepflegt werden. Andere Bezirksverordnetenversammlungen tagen auch in externen Räumlichkeiten, wo die Technik vom Bau des Hauses auch schon ermöglicht werden kann. Weiterhin gibt es natürlich auch noch datenschutzrechtliche Fragen, die noch nicht abschließend von der Bezirksaufsicht geklärt worden sind.


zu 3.

Natürlich möchten wir das gerne so schnell wie möglich umsetzen, aber uns fehlt das Geld und die technischen Voraussetzungen. Ich hoffe, dass wir das im Haushalt 2020/2021 eingeplant bekommen.

 

Mit freundlichen Grüße

Annegret Hansen

 

 

4. EinwohnerfrageMatthias Burchard

Ehrung Reinhard Strecker (Ungesühnte Nazi-Justiz)

 

  1. Am 23. Februar 1960 um 12:00 Uhr fand eine Pressekonferenz zur studentischen Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ im Kindel-Restaurant gegenüber der Galerie Springer, Kurfürstendamm 16 statt. Trotz Drohungen des Senats Willy Brandt weigerte sich die Haubesitzerin, dem Galeristen Springer zu kündigen. Die Ausstellung lief knapp zwei Wochen, soll achttausend Besucher gehabt haben und erregte großes Interesse besonders in der britischen Presse. Im August 2015 wurde die Ausstellung UNJ vom BM für Justiz und vom Berliner Senat sehr positiv bewertet.
    Frage: Wie gedenkt das Bezirksamt CW mit dem 60. Jubiläum am 23.02.2020 umzugehen? Ist eventuell ein dauerhaftes Gedenkzeichen vor Ort geplant?

 

  1. Ist eventuell vorgesehen, dem Hauptinitiator Strecker einen sichtbaren Dank oder eine bezirkliche Ehrennadel aus diesem Anlass zu überreichen?

 

  1. Laut Kulturstaatssekretär Tim Renner hat die UNJ-Ausstellung von 1960 zum Ansehen Deutschlands in der Welt beigetragen. Wie denkt das Bezirksamt CW darüber, dem Hauptinitiator Strecker die Ehrenbürgerwürde von Berlin zu verleihen?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Burchard,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1. und 2:

Das Bezirksamt wird aufgrund Ihrer Anfrage entsprechende Recherchen vornehmen. Sofern Sie über geeignete Unterlagen verfügen, wird um deren Übermittlung gebeten.

 

Zu 3.:

Über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde als höchste Auszeichnung des Landes Berlinwird durch den Senat im Einverständnis mit dem Abgeordnetenhaus entschieden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

5. EinwohnerfrageRudolf Harthun

Seesener Str. 40-47

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

Wegen restlicher Nichterfüllung des städtebaulichen Vertrages zur Seesener Str. 40-47 (Kita mit 26 Plätzen und fehlendem Aussenspielplatz) ist lt. Herrn Schruoffeneger ein Bußgeldverfahren in der Schwebe.
 

Gibt es inzwischen eine Entscheidung mit welchen Ergebnissen?


Um diese Frage nicht dauernd wiederholen zu müssen, bitte ich um schriftliche Zusage des Ausgangsergebnisses.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Harthun,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Einwohnerfrage beantworte ich wie folgt.

 

Es gibt noch keine Entscheidung und im Übrigen auch kein laufendes Bußgeldverfahren. Nach mehrfacher Aufforderung liegt nun ein prüffähiger Freiflächenplan vor, der von den zuständigen Fachbereichen (Bauaufsicht, Grünflächen) geprüft wird. Erst danach kann über Konsequenzen entschieden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

6. EinwohnerfrageMonika Trieselmann

Bauvorhaben Olivaer Platz

 

Fällung der Winterlinde, Stammumfang 146 cm, unter Schutz stehend.
Die Fällung des Baumes wurde in 2018 ausgesetzt, da im Zuge der Neuanlage erneut eine fachliche Beurteilung eingeholt werden sollte, um den Erhaltungsspielraum beurteilen zu können. (Baumfällliste 13.11.2017)


1. Wurde diese fachliche Beurteilung, die dann zur Fällung geführt hat, einholt?

 

2. Wo ist diese fachliche Beurteilung einzusehen?


3. Gibt es außer den vorliegenden Begründungen zur Fällung des Baumbestandes Olivaer Platz weitere Gutachten (bislang liegen nur 11 Gutachten vor, wenn ja wo können diese eingesehen werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.

Im Herbst 2017 war vorgesehen, die Winterlinde aufgrund ihres Standorts (Überschneidung des Wurzelbereichs mit der künftigen Wegefläche) zu fällen. Es wurde dennoch vereinbart zu prüfen, ob es aufgrund des Wurzelverlaufs des Baumes, entgegen der zugrunde gelegten Annahme, bei der Überbauung zur Herstellung der Wegeflächen doch nicht zu einer gefährdenden Überbauung des Wurzelbereichs kommen würde. Leider fiel das Ergebnis der Suchschachtung per Hand negativ aus. Die fachliche Beurteilung erfolgte aus eigener Expertise.

 

Zu 2.

Alle Gutachten und Beurteilungen befinden sich in den Akten des Straßen- und Grünflächenamts, Fachbereich Grünflächen.

 

Zu 3.

Vor der Umsetzung der Maßnahme wurden drei aufeinander aufbauende Baumgutachten zum gesamten Baumbestand auf dem Olivaer Platz erstellt. Weiterhin liegt ein Vermerk über 11 Anlagenbäume vom 13.11.2017 vor, auf den die Fragestellung mutmaßlich Bezug nimmt. Anlässlich eines Ortstermins am 15. Februar 2018 wurden zu zwei weiteren Bäumen Gutachten eingefordert. Bei diesen Bäumen waren im Rahmen von Schnittarbeiten bei der Neuanlage des Platzes erhebliche Schäden festgestellt worden. Am 27. März 2018 fand ein Ortstermin unter Teilnahme von Mitglieder der Fraktionen in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf statt, bei dem die vorgesehenen Baumfällungen eingehend erläutert wurden. Das Ergebnis der beauftragten Gutachten mit Datum vom 19.12.2018 empfahl in beiden Fällen eine Entnahme des Baumes (aufgrund von Schädigungen insbesondere des Kronenansatzes durch Fäule). Bei einem weiteren Ortstermin am 01.März 2019 wurde eine ergänzende baumgutachterliche Untersuchung von vier Bestandsbäumen veranlasst, um mögliche Auswirkungen auf die im November 2018 erfolgten Baumneupflanzungen entlang der Nordkante des Olivaer Platzes untersuchen zu lassen. Die Begutachtung mit Datum vom 07.03.2019 liegt vor und empfiehlt in allen vier Fällen konkrete Rückschnittoptionen, die einen schadfreien Aufwuchs der neugepflanzten Bäume bei gleichzeitigem Erhalt der Bestandsbäume darstellen.

 

Dem Fachbereich Grünflächen liegen zu den Anlagenbäumen auf dem Olivaer Platz also folgende Expertisen vor:

 

-Baumgutachten BM-083-4 vom 08.12.2010

-Baumgutachten BM-083-6 vom 10.09.2012

-Baumgutachten BM-083-17 vom 21.07.2016

-Vermerk zu vorgesehenen Baumfällungen 2017 vom 13.11.2017

-Gutachten BM-083-37 vom 19.12.2018

-Gutachten BM-083-38 vom 19.12.2018

-Vermerk Rückschnitt von vier Bäumen BM-083-41 vom 07.03.2019

 

Angemerkt sei an dieser Stelle, dass die Aussagefähigkeit von Gutachten in Punkto Verkehrssicherheit nach einem Jahr abnimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

7. EinwohnerfrageMichael Roeder

Dienstreisen

In seinem "Leistungsbericht 2018" von Februar 2019 stellt der Landesrechnungshof u.a. fest, dass für Dienstreisen "zu viel Geld ausgegeben" wird (Morgenpost 16.2.2019). Ich frage daher (und bitte um tabellarische Beantwortung):

 

Dienstreisen (a) wohin (b) aus welchem Anlass (c) von wann bis wann (d) unter Begleitung welcher Mitglieder von Bezirksamt und/oder BVV und (e) mit welcher finanziellen Gesamtbelastung für den Bezirksetat je Reise hat der Herr Bezirksbürgermeister in der jetzigen Wahlperiode (2016-2021) durchgeführt bzw. welche sind noch geplant?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

für das Bezirksamt beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Durchführung von Dienstreisen durch Beschäftigte des Bezirksamtes ist im Rahmen des Dienstbetriebes erforderlich. Dementsprechend ist dafür im Haushaltsplan ein entsprechender Titel vorgesehen. Die Ausgabenentwicklung in den Jahren 2016 – 2018 sowie die Ansatzbildung 2019 stellen sich wie folgt dar:

 

201622.128,09 € (Ansatz: 25.000,00 €)

201710.368,65 € (Ansatz: 24.000,00 €)

201829.650,78 € (Ansatz: 24.000,00 €)

2019(Ansatz: 24.000,00 €).

Wie der Aufstellung zu entnehmen ist, unterliegt die Inanspruchnahme dieses Titels nicht unerheblichen Schwankungen. Von 2016 – 2018 sind insgesamt 62.147,52 € für Dienstreisen verausgabt worden. Die Ausgabenentwicklung in diesem Jahr bleibt abzuwarten.

 

In den Verantwortungsbereich des Bezirksbürgermeisters fällt insbesondere die Pflege der 21 Städtepartnerschaften und der einen freundschaftlichen Beziehung, die der Bezirk hat. Im Vertretungsfall wird dies durch den Stellvertretenden Bezirksbürgermeister oder auch ein anderes Bezirksamtsmitglied wahrgenommen.

 

Ferner hat der Rat der Bürgermeister für diese Wahlperiode den Bezirksbürgermeister in den Kulturausschuss sowie den Sportausschuss des Deutschen Städtetages als Vertreter der Berliner Bezirke entsandt. Indessen weiteren Ausschüssen erfolgt die Präsenz durchandere Bezirksbürgermeister*innen sowie Bezirksstadträt*innen.

 

Da die Fragestellung mit dem Ziel einer detaillierten Einzelübersicht den Rahmen des Instruments der Einwohnerfrage deutlich überschreitet – in dieser BVV sind weitere 15 Einwohnerfragen auf der Tagesordnung – erfolgt eine Beantwortung zusammengefasst wie folgt:

 

Im erfragten Zeitraum sind 21 Dienstreisen des Bezirksbürgermeisters erfolgt.  Für 19 Dienstreisen wurden insgesamt  5.551,91 € aufgewendet. Zwei Dienstreisen sind kostenneutral durchgeführt worden (Verzicht auf Kostenerstattung/Finanzierung aus Bundesmitteln). Auf die Frage betr. Begleitung(BA/BVV) kann nicht eingegangen werden, da die Abrechnung von Dienstreisen personenbezogen erfolgt. Je nach Einladung wird die Pflege der städtepartnerschaftlichen Kontakte durch den gegenseitigen Besuch von Delegationen ausgeübt.

 

Besuche in städtepartnerschaftlichem Zusammenhang haben in Mannheim, Marburg-Biedenkopf (Kirchvers), Kulmbach, Forchheim, Bad Iburg, Mering,  Or Yehuda und Karmiel (Israel), Trento (Italien), Linz (Österreich), Kiew-Petschersk (Ukraine), Gladsaxe (Dänemark) und Peking-Dongcheng (China) stattgefunden.

 

Die Ausschusssitzungen des Deutschen Städtetages wurden in Oberstdorf, Gotha, Bayreuth, Kiel und Saarbrücken durchgeführt.

 

In Bilbao (Spanien) hat es einen fachlichen Besuch gegeben (Stadionbesichtigung).

 

Für die Planung 2019 wird auf die Partnerschaftsplanung 2019 (DS-Nr. 0926/5) hingewiesen.

 

Der Kulturausschuss des Deutschen Städtetages wird am 4./5. April in München tagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

8. EinwohnerfrageAlban Becker

U-Bahnstation Sophie-Charlotte-Platz

 

Die BVG unterhält in der Bismarckstraße/Ecke Wilmersdorfer Straße eine Dauerbaustelle zwecks Einbau eines Fahrstuhls und Renovierung der Bahnsteige, wobei es ist nicht erkennbar ist, wann diese die Arbeiten dort fortgesetzt, geschweige denn abgeschlossen werden.

 

Anstatt diese Baumaßnahme erstmal fertig zu stellen und den Aufzug in Betrieb zu nehmen, hat man vor einigen Wochen an der U-Bahnstation Sophie–Charlotte–Platz die Eingänge an  Suarezstraße und Schlossstraße geschlossen und nach großräumiger Absperrung eine Baustelle eingerichtet, an der nach anfänglichem Gebuddel  sich inzwischen nichts mehr rührt.

 

  1. Wurde das BA über diese Maßnahmen informiert und wenn ja, welche Anforderungen wurden an den zeitlichen Verlauf der Arbeiten gestellt?

 

  1. Hat sich das BA einen Überblick am Sophie-Charlotte-Platz über die Arbeiten und die seltsam großzügigen  Absperrungen der Baustellen vor Ort gemacht? Wie bewerten Sie diese Angelegenheit?

 

  1. Jeder U-Bahndamm am Sophie-Charlotte-Platz hat nur einen Aus – und Eingang. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Haltestelle schon einmal in Brand geraten war (02.04.2016), muss die Frage erlaubt sein, welche Brandschutzmaßnahmen hier getroffen wurden? Denn die jetzt zugänglichen Ein- Ausgänge wurden nach dem Brand im U-Bahnhof Deutsche Oper (8. Juli 2012) aus Brandschutzgründen vor wenigen Jahren (04.05.2006) errichtet.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1. und 2.

Am Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz werden seit Anfang des Jahres Sperrmaßnahmen für den Einbau von Fahrstühlen und eine Tunnelsanierung durch die BVG vorgenommen. Die Baumaßnahme wird gem. Antrag der BVG vermutlich bis 28.05.2021 andauern. Aus Sicherheitsgründen hat die Verkehrslenkung Berlin die Einzäunung des gesamten Baufeldes auf beiden Straßenseiten straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Das Bezirksamt gibt vor Anordnungen der VLB Stellungnahmen ab, kann aber keine zeitliche Anforderungen vorgeben. Aufgrund der Sicherheitsbelange kann eine Änderung des Zustandes nicht erzwungen werden. Im Übrigen handelt es sich um ein Bündel komplexer Baumaßnahmen (s.u.).

 

Die BVG hat zur Häufung und Umfang der Baustellen mitgeteilt:

 

"Da die BVG sich das Ziel gesetzt hat, möglichst alle U-Bahnhöfe barrierefrei auszubauen, und gleichzeitig bis zu 20 U-Bahnhöfe aktuell saniert werden müssen, ist eine zeitliche und räumliche Überschneidung an einigen Standorten nicht zu vermeiden. Eine interne Abstimmung und Abwägung hat selbstverständlich stattgefunden. Die Baustelleneinrichtungsflächen (BE) am U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz sind an beiden Ausgängen auf das Nötigste beschränkt. Die Maßnahme beinhaltet auch die notwendige Erneuerung der beiden Ausgangsanlagen im Rahmen einer Grundinstandsetzung. Hinzu kommt, dass um die Ausgänge herum die Leitungsverwaltungen sehr zahlreich Leitungen liegen haben, die für unsere Maßnahme vorab umverlegt oder gesichert werden müssen. Dies geschieht aktuell, bevor die eigentliche Maßnahme beginnen kann. Auch hierdurch kommt es immer wieder zu Verzögerungen, weil vereinbarte Zeitfenster von den Leitungsverwaltungen (z.B. BWB und Telekom) nicht eingehalten werden, obwohl gut koordiniert wurde. Deshalb kann aktuell immer wieder mal der Eindruck entstehen, dass keine Bauaktivität besteht. Tatsächlich ist die ausführende Firma der BVG aber stets auch im Bahnhof aktiv."

 

zu 2.

Das Bezirksamt hat die BVG zur Frage des Brandschutzes um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort erhalten:

 

"Zur Planung dieser Baumaßnahme wurde ein Brandschutzkonzept für den zukünftigen, dann neuen Bestand des Bahnhofs erstellt. In der Planungsphase wurden Konzepte zur Umsetzung der Baumaßnahmen erstellt, die u.a. auch die Entfluchtung des Bahnhofs berücksichtigen. Eine Abstimmung hierzu hat mit der zuständigen Genehmigungsbehörde stattgefunden. Aktuell ist ein zweiter Fluchtweg für beide Bahnsteige als Laufweg im Gleis bis zum nächsten Notausstieg in Richtung U-Bhf. Bismarckstraße eingerichtet. Zusätzlich ist der Bahnhof mit Personal besetzt, damit eine sichere Leitung der Fahrgäste im Ernstfall gegeben ist. Für die Sicherheit der Fahrgäste ist somit ausreichend gesorgt worden."

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

9. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Cornelsenwiese

 

Wie ist der aktuelle Stand zum Thema:  Bebauung der sogenannten Cornelsenwiese?

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.

 

 

10. EinwohnerfrageJoachim Neu

Shared Space oder Chaos auf Bürgersteigen und Straßen

im nächsten Sommer?

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Gastronomie, Roller, Fahrräder, Scooter, Boards, Pkw Falschparker, Kinderwagen, Rollstühle, Lieferdienste. Welche Vorstellungen hat das Ordnungsamt mit beschränkter Personalzahl und reduzierten Arbeitszeiten ausufernde "moderne" Entwicklungen in der Zukunft zu steuern?

 

  1. Da das BA ein Verkehrsgutachten rund um den Stuttgarter Platz grundsätzlich ablehnt: wird an einen 2.Versuch der geographischen und zeitlichen Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung nachgedacht?

 

  1. Sieht das BA die Möglichkeit für "alternative Fortbewegungsfahrzeuge" mehr Platz auf Kosten des "ruhenden PKW Verkehrs" zu schaffen?

 

Einwohnerfrage wurde seitens des Ältestenrats nicht zugelassen. Obsolet!

 

 

11. EinwohnerfrageFred Hagemeister

Überbauung von Straßenland

 

Stimmt das BA einer Überbauung des öffentlichen Straßenlandes (z. B. des Gehweges) zu, wenn rechtsverbindlich gewährleistet ist, dass das Straßenland in seiner öffentlichen Funktion erhalten bleibt und mindestens 25 % der gesamten Geschossfläche für mietgünstige Sozialwohnungen zur Verfügung stehen?

 

Die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Neben einer verkehrlichen muss auch eine städtebauliche Verträglichkeit von Überbauungen gegeben sein. Konkret liegt aktuell der Antrag "Öffentliches Straßenland dient nicht der Rentabilität von privaten Bauvorhaben" dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor, der sich gegen eine Überbauung eines Gehwegbereichs an der Uhlandstraße ausspricht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

12. EinwohnerfrageMichael Roeder

Gemeinsame Sache des Bezirksamtes mit der Fa. Vonovia

Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf Einwohnerfrage 10 vom Februar 2019 eingeräumt, dass ihm bekannt ist, "dass die Fa. Vonovia stark in der öffentlichen Kritik steht und ihr vorgeworfen wird, Gewinnstreben über das Wohl ihrer Mieter zu stellen (siehe Handelsblatt 7.12.2018: https://orange.handelsblatt.com/artikel/52634)". Gleichzeitig hat das Bezirksamt dieser Firma die Kommunale Galerie als Bühne für ihren "Vonovia Award für Fotografie" zur Verfügung gestellt und dabei sogar selbst mitgewirkt. Ich frage daher und bitte nunmehr um eine fragenbezogene Antwort:

 

Wie passt es zusammen, dass das Bezirksamt (wenn auch recht zögerlich) Milieuschutzgebiete einrichtet, um Mieter z.B. vor Modernisierungen zur Erzielung von höheren Mieten zu schützen - und dann solch eine Firma, die dieses Geschäftsmodell der Modernisierung umfangreich betreibt, sogar durch den persönlichen Einsatz eines Bezirksamtsmitglieds dabei unterstützt, ihr angegriffenes Image durch Kunstmäzenentum aufzubessern?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Roeder teile ich Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Antwort auf Einwohnerfrage 10 vom Februar 2019 eingeräumt, dass ihm bekannt ist, "dass die Fa. Vonovia stark in der öffentlichen Kritik steht und ihr vorgeworfen wird, Gewinnstreben über das Wohl ihrer Mieter zu stellen (siehe Handelsblatt 7.12.2018: https://orange.handelsblatt.com/artikel/52634)". Gleichzeitig hat das Bezirksamt dieser Firma die Kommunale Galerie als Bühne für ihren "Vonovia Award für Fotografie" zur Verfügung gestellt und dabei sogar selbst mitgewirkt. Ich frage daher und bitte nunmehr um eine fragenbezogene Antwort:

 

Wie passt es zusammen, dass das Bezirksamt (wenn auch recht zögerlich) Milieuschutzgebiete einrichtet, um Mieter z.B. vor Modernisierungen zur Erzielung von höheren Mieten zu schützen – und dann solch eine Firma, die dieses Geschäftsmodell der Modernisierung umfangreich betreibt, sogar durch den persönlichen Einsatz eines Bezirksamtsmitglieds dabei unterstützt, ihr angegriffenes Image durch Kunstmäzenatentum aufzubessern?

 

Die Formulierung des Fragenden Einwohners suggeriert, das Bezirksamt würde gemeinsame Sache mit der Fa. VONOVIA machen.

Das ist nicht zutreffend und unangemessen, denn das BA – hier der Fachbereich Kultur – verfolgt keine Interessen des Unternehmens.

 

Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auf den Kulturkreis der Deutschen Wirtschaft verwiesen – ein bundesweites Netzwerk von Unternehmen, die sich für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen.

 

 

Die Ausstellung ZUHAUSE präsentiert die Ergebnisse des VONOVIA Fotopreises, der seit 2017 ausgeschrieben wird. Wie auch in anderen Unternehmen wird Kunst, Kultur und kulturelle Bildung gefördert. Hier liegt der Schwerpunkt in der Fotografie.

 

Das Unternehmen hat das Projekt in die Verantwortung einer professionellen und unabhängigen Fachjury gegeben. Die Werke wurden für die beiden geplanten Ausstellungen – nämlich in Berlin und anschließend im Kunstmuseum der Stadt Bochum  – aufwendig geprintet und gerahmt.

 

Die Zusammenarbeit mit Kultureinrichtungen, in diesem Fall der Kommunalen Galerie Berlin stellt dabei das Unternehmen nicht in den Vordergrund.

 

Hier werden die Werke aus dem Fotopreis vorgestellt. Es ist die erste öffentliche Präsentation der Wettbewerbsergebnisse. Die Kommunale Galerie Berlin bietet den Beteiligten, darunter auch Fotografinnen und Fotografen, die in Berlin leben und arbeiten, ein Forum, ihre Werke professionell zu präsentieren und damit in den öffentlichen Dialog zu treten.

 

Aus dem zuvor beschreibenden Format der künstlerischen Förderung eine positive oder ablehnende Haltung, zur konkreten Unternehmerpraxis abzuleiten, hält einer reflektierten Betrachtung nicht stand.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

13. EinwohnerfrageJoachim Neu

Siemensbahn

(mündliche und schriftliche Beantwortung)

 

  1. Rampe oder Aufzug am S-BHF Jungfernheide: ist eine zeitnahe Umsetzung der Planung noch für sinnvoll, da durch den Wiederaufbau der Siemensbahn eine neue Entwicklung eingeleitet werden muss?

 

  1. Wie steht das BA zur Idee von der Siemensstadt eine ergänzende Streckenführung der Siemensbahn über Westend, ICC Nord/Witzleben nach Charlottenburg zu führen? (ehemalige Nordverbindung von der Stadtbahn zur Ringbahn)

 

  1. Könnte in diesem Zusammenhang der neue Eigentümer des ehemaligen - weiterhin planfestgestellten - Areals des Rangierbahnhofes Charlottenburg als logistischen Zentrum an der Siemensbahn ausbauen und damit die FNP und B-Plan Vorstellungen von Senat als auch Bezirk gegenstandslos werden?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Sollte in der Fragestellung ein barrierefreier Zugang zur Verbindungsbrücke zwischen Schlosspark und Tegeler Weg gemeint sein, ist festzuhalten, dass keine ausgearbeitete, umsetzbare Planung vorliegt. Eine Machbarkeitsstudie sollte die Reaktivierung der Siemensbahn in jedem Fall berücksichtigen.

 

zu 2.

Eine solche Streckenführung würde die Anbindung der Siemensstadt an weite bzw. weitere Teile des Bezirks verbessern. Angesichts der bereits existierenden guten Verbindung durch die U-Bahnlinie 7, sollte das aber nicht das alleinige Kriterium sein. Die für die Nutzer*innen beste Integration einer reaktivierten Siemensbahn in das ÖPNV-Netz kann das Bezirksamt aber ebenso wenig beurteilen wie den Nutzen einer Reaktivierung der seit 1944 nicht mehr im Betrieb befindlichen Nordringkurve zwischen den Bahnhöfen Halensee und Charlottenburg. Eine gesamtstädtisch sinnvolle Nahverkehrsplanung kann (und wird) nur von der zuständigen Senatsverwaltung vorgenommen werden.

 

zu 3.

Dem Bezirksamt sind derartige Überlegungen nicht bekannt. Weiterhin hat das Bezirksamt sein Vorkaufsrecht für diese Flächen ausgeübt und plant unverändert, dieses gemeinsam mit dem Senat durchzusetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 

14. EinwohnerfrageMichael Roeder

Cornelsenwiese, BzBm und OA

Auf einer gutbesuchten Veranstaltung der Berliner Morgenpost vom 19. Februar sprach sich das Oberhaupt des Bezirksamtes zum Thema "Bebauung der Cornelsenwiese" - die seit einem BVV-Beschluss vom 22.3.2018 davor bewahrt ist - für deren Bebauung mit folgendem Argument aus: "Das vermeintlich ökologische Biotop ist an der Stelle faktisch ein Hundeklo. Ich finde es faktisch pervers, Hundeklos zu ökologischen Biotopen zu erklären:

 

1)     Hat der BzBm - aufgrund seiner Kenntnis von diesem für die Bürger unakzeptablen Zustand der Wiese - das Ordnungsamt auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht - und falls ja, wann - und hat er auf Maßnahmen zur Besserung gedrängt?

 

2)     Was genau hat das Ordnungsamt unternommen - und ist die Wiese jetzt immer noch "faktisch ein Hundeklo"?

 

3)     Falls die Antwort zu 2) wieder darauf hinweisen sollte, dass der Allgemeine Ordnungsdienst mit seinen 48 Vollzeitstellen (so BzStR Herz im Interview: http://blog.klausenerplatz-kiez.de/archive/2017/02/26/was_nutzt_den_buergern_eigentl) überlastet sei: Was hat das BA seit Anfang 2017 unternommen, um diesen für die Bürger besonders wichtigen Bereich des Ordnungsamtes endlich erheblich zu verstärken (besonders im Vergleich zu den 96 Vollzeitstellen fürs bloße Abkassieren in der sog. "Parkraumbewirtschaftung")?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Nein.

 

Zu 2. und 3.:

 

Bei der sogenannten Cornelsenwiese handelt es sich nicht um eine gewidmete öffentliche Grünfläche, so dass eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes nicht gegeben ist. Eine Bestreifung erfolgt daher nicht. Für den Zustand ist der Eigentümer bzw. der ansonsten Berechtigte (Fachbereich Grünflächen) verantwortlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 

15. EinwohnerfrageIngo Zebger

Quedlinburger Straße 45

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. 1.Was macht Bezirksamt zur Zeit, um die zugesagte Durchmischung und Reduktion in der Belegung in der Quedlinburger Str. 45 umzusetzen?

 

  1. Werden im Rahmen einer angestrebten unmittelbaren Erstellung von Sozialwohnungen in der Quedlinburger Str. 45 (d.h. von Beginn an), neben öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften auch private Investoren bzgl. einer Unterbringung von Flüchtlingen in Sozialwohnungen über den ganzen Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf angesprochen, um eine bessere Integration zu gewährleisten?

 

  1. Wann wird das Bezirksamt Mitte zum Erfahrungsaustausch kontaktiert, wo ein entsprechendes Konzept bereits umgesetzt wird?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Zebger,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

Anmerkung: Die mündlich vorgetragenen Ergänzungen sind im
Antworttext nicht abgebildet.

 

Zu 1.:

 

Für die Belegung der Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) im Land Berlin ist grundsätzlich die Senatsverwaltung zuständig. Diese steht, wie Sie wissen, mit der hiesigen Bauherrin Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte GmbH (WBM) sowie dem Bezirksamt in Gesprächen zu der Thematik.

 

Entgegen Ihrer Fragestellung hat das Bezirksamt keine Durchmischung und Reduktion der Belegung zugesagt, da es hierfür überhaupt keine Entscheidungskompetenz hat. Vielmehr besteht die Zusage dahingehend, dass wir uns gegenüber dem Senat dafür einsetzen. Die geführten Gespräche mit den damit verbundenen Prüfungsnotwendigkeiten (Alternative Kompensation) haben noch zu keinem Ergebnis geführt.

 

Zu 2.:

 

Dies wird nach erreichter Klarheit betr. Form und Anzahl der Belegung ggf. erfolgen.

 

Zu 3.:

 

Nach Kontaktaufnahme mit dem Bezirksamt Mitte ist festzuhalten, dass sich die tatsächlichen Gegebenheiten deutlich unterscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Naumann

 

16. EinwohnerfrageAlexandra Zakharenko

Quedlinburger Straße 45

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Laut Auskunft des Bezirksamtes akzeptiert die WBM nun den Bau einer Kita im Bauvorhaben Quedlinburger Str. 45?

 

  1. Wird der ursprüngliche Plan diese auf dem Dach zu bauen beibehalten oder ist geplant die Kita, auch aus Sicherheitsgründen (kürzere Fluchtwege), ins Erdgeschoss zu verlegen?

 

  1. Wann genau und wo plant das Bezirksamt die nächste Informationsveranstaltung mit Details zum eingereichten und geänderten Bauantrag der WBM?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1.

Ja.

 

zu 2.

Der ursprüngliche Plan wird nicht beibehalten, Ziel ist eine Realisierung im Erdgeschoss.

 

zu 3.

Da bisher kein geänderter Bauantrag der WBM eingereicht wurde, kann das Bezirksamt auch keine Eckdaten zu einer entsprechenden Informationsveranstaltung benennen.

Grundsätzlich begleitet das Bezirksamt mit weiteren Kooperationspartnern (DorfwerkStadt & Mobiles Beratungsteam der SPI) das Bauvorhaben in der Quedlinburger Straße 45 mit dem Dialogprozess. Das Bezirksamt informiert u.a. über die Webseite des Integrationsbüros über weitere geplante Informationsveranstaltungen zu dem Bauvorhaben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schruoffeneger

 


 

 
 

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