Drucksache - 0699/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
aufgefordert, jährlich einen Bericht über Ergebnisse der partnerschaftlichen
Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Partnerschaftsvorlage vorzulegen. Aus
dem Bericht soll insbesondere auch ersichtlich sein, welche Aktivitäten nicht
stattgefunden haben und welche Gründe vorlagen. Der BVV ist jährlich bis zum
31. März vorzulegen. |
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