Drucksache - 0972/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Es gibt in keinem der genannten Bereiche aussagekräftige Bestandsaufnahmen. Die Beseitigung von Barrieren kann nur eingebunden in die alltäglichen Umsetzungsmaßnahmen gelingen und steht und fällt mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Ressourcen.
Der Fachbereich Tiefbau setzt besispielsweise jährlich verschiedene Baumaßnahmen um, bei denen die Schaffung von Barrierefreiheit mit einfließt. Die Umsetzung begrenzt sich nicht alleine auf das Bordsteinabsenkungsprogramm, dessen Mittel von der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Bezirken zur Verfügung gestellt werden, sondern auf viele weitere Programme von Sen UVK. Darunter sind das Fahrbahnsanierungsprogramm, Programm zur Verbesserung des Fußverkehrs für die Schaffung von Fußgängerüberwegen, Ausbau von Bushaltestelle mit taktilen Elementen und Einbau von Kasseler Bordsteinen sowie auch der Umbau von LSA – Anlagen, die je-doch von der Fa. Alliander umgesetzt werden.
Anzahl der barrierefreien Umbauten:
Baumaßnahme 201720182019 Bordsteinabsenkungen435 Fahrbahnsanierung201 + x Fußgängerüberwege326 Bushaltestellen218
Im Jahr 2018 konnte aufgrund eines massiven Personalengpasses nur eine geringe Anzahl an Baumaßnahmen umgesetzt werden. Für 2019 verbessert sich der Perso-nalbestand nur geringfügig, aber durch Umstrukturierung erwarten wir ein Ansteigen der umzusetzenden Baumaßnahmen.
Weiterhin hat das Bezirksamt 2015 eine repräsentative Befragung unter 1.871 Menschen mit einer anerkannten Behinderung zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderung durchgeführt (DS-Nr.: 0509-4; Bericht online abrufbar). Erfragt wurde hierbei unter anderem wie die Barrierefreiheit des Wohnumfeldes, von Gebäuden und Einrichtungen wahrgenommen wird und ob den kulturellen und freizeitlichen Bedürfnisse entsprochen wird. Mit der offen gestellten Frage „Was müsste man tun, um die Lebensumstände von Menschen mit Behinderungen zu verbessern?“ wurden Problemlagen deutlich. Eine differenzierte Auswertung für mobilitätseingeschränkte Menschen erfolgte nicht. Zudem kann aus den Antworten nicht eindeutig herausgestellt werden, ob ein Ausschluss von der gesellschaftlichen Teilhabe erfolgt.
Folgende Ergebnisse der Befragung liegen vor:
Sport und damit auch der organisierte (Vereins-)Sport ist eine nahezu ideale Möglichkeit, Inklusion zu leben. Die Aktivitäten der Sportvereine bieten vielfältig Gelegenheiten für den nachgefragten Personenkreis, sportliche und soziale Angebote der Vereine anzunehmen. Im Klartext: Es ist für das Bezirksamt in vielen Fällen nicht erkennbar, ob und gegebenenfalls welcher Teil des nachgefragten Personenkreises die vielfältigen Vereinssportangebote inklusiv wahrnimmt und das ist auch gut so und ganz im Sinne der Inklusion.
Insofern kann die Große Anfrage nur bezüglich spezieller, erkennbar für einen eingeschränkten Personenkreis zugeschnittener Angebote beantwortet werden. Auch bei diesen "Spezialangeboten" findet sich häufig eine Durchmischung von Menschen mit und ohne Behinderungen und unterschiedlichen Alters. Ebenso können in die Beantwortung nur Sportangebote einfließen, die auf durch den Bezirk betriebenen öffentlichen Sportanlagen realisiert werden, da weitere hier nicht bekannt sind. Über die Angebote der Sportvereine im Schwimmsport können keine verlässlichen Aussagen getroffen werden, da die Organisation der Wasserzeiten in den Schwimmbädern den Berliner Bäder-Betrieben AöR obliegen und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit keine Informationen eingeholt werden konnten. Sowohl auf den Websites des Landessportbundes Berlin als auch des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands Berlin und der einzelnen Vereine können weitere Informationen abgerufen werden.
Spezielle Angebote im Sinne der Großen Anfrage sind u. a.: • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abt. Sozialwesen: Seniorensport • BSC Comet: Fußball für Schwerhörige und Gehörlose • Rollstuhl-Sport-Club Berlin: Rollstuhl-Badminton, Rollstuhl-Basketball, Rollstuhl-Tischtennis • Sportgemeinschaft Handicap: Rollstuhl-Basketball, Hockey, Bosseln, Fußballtennis, Gymnastik, Cheerleading, Bewegung Integrale, Fußball • Paralympischer Sport Club Berlin: Handball • ECC Preussen: Sledgehockey • Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Berlin e.V.
Für das Bezirksamt gibt es keine gesetzliche Grundlage einen barrierefreien Umbau von bestehenden Arztpraxen zu fordern. Meist werden bestehende Arztpraxen an einen/eine Kollegen/Kollegin verkauft bzw. übertragen, sodass die neuen Kollegen sich auf einen Bestandsschutz beziehen können. Bei neu geplanten reinen Arztpraxen wird das Bezirksamt nicht eingebunden, da es keine Anzeigepflicht beim Bezirksamt gibt. Daher sind dem Bezirksamt auch nicht alle Arztpraxen im Bezirk bekannt. Sofern es sich um eine Arztpraxis handelt, in der ambulante Operationen durchgeführt werden, ist eine Anzeigepflicht auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Berliner Hygieneverordnung gegeben. Hier kann das Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Bauamt auf einen barrierefreien Zugang im Sinne der UN-Behindertenkonvention beratend einwirken.
Im weiteren Sinne in diesem Zusammenhang hat sich das Bezirksamt anlässlich Beschluss Nr. 4/2017 des bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderung an die Kassenärztliche Vereinigung gewandt und um bessere Identifizierungsmöglichkeiten von Arzt- und Therapiepraxen im Hinblick auf bestimmte Arten von Barrierefreiheit gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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