Drucksache - 0951/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Nein, es gibt bisher eine Entwurfsfassung einer Neuausschreibung.
Nach dem Auslaufen des jetzigen Mietvertrags zum 31.12.2018 muss zunächst der genaue Sanierungsbedarf ermitteln werden, der bei laufendem Betrieb nicht abschließend geklärt werden kann. Sobald der voraussichtliche Abschlusstermin der Sanierungsarbeiten beziffert werden kann, kann auch die Ausschreibung erfolgen.
Ja. Dadurch, dass Kantinenräume und Ratskeller eine gemeinsame Küche nutzen, lässt sich während der Sanierung eine Teilfortführung des Betriebs leider nicht einrichten. Nach der Sanierung wird jedoch wieder ein gastronomisches Angebot mit sozialer Komponente entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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