Drucksache - 0939/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:
Lassen Sie mich der Beantwortung voranstellen, dass das Bezirksamt die Regionale Schulaufsicht um Stellungnahme gebeten, aber bis zum Zeitpunkt der heutigen Beantwortung noch keine Auskunft erhalten hat.
1.Welche Unterstützung erfahren Eltern mit Behinderungen bei der Begleitung ihrer schulpflichtigen Kinder von Seite der Schulen, des Bezirks, des Schulamtes?
Selbstverständlich unterstützt das Schulamt die Inklusion behinderter Menschen. Diese Unterstützung zielt grundsätzlich auf die Schüler*innen, das Personal der Schule und auch auf die Eltern ab. In den letzten Jahren wurde fortlaufend u.a. der barrierearme Ausbau von Schulen vorangetrieben, so dass es gelungen ist, an mehreren Schulen Aufzüge zu installieren und z.B. behindertengerechte Sanitärräume geschaffen. Auch für die kommenden Jahre wird der barrierearme Ausbau von Schulen fortgesetzt. Selbstverständlich werden behinderte Eltern auch entsprechend bei Bedarf beraten. Hier ist allerdings festzustellen, dass in der Regel die Schulen erster Ansprechpartner sind, so dass Eltern im Schulamt nur in Ausnahmefälle um Beratung nachsuchen.
2.Welche Maßnahmen stellen sicher, dass Eltern mit Behinderungen an Elternabenden und Veranstaltungen der Schulen teilhaben können und wie wird der Informationsfluss von Lehrer/Erziehern zu den Eltern und umgekehrt sichergestellt wird?
Das Schulamt stellt für gehörlose Eltern sicher, dass diese an Elternabenden und Elterngesprächen, Elternsprechtagen und Konfliktgesprächen in der Schule ihrer Kinder teilnehmen können, in dem auf Antrag Gebärdendolmetscher finanziert werden. Die Gebärdendolmetscher stellen sicher, dass gehörlose Eltern am Schulleben ihrer hörenden Kinder teilhaben können. Für weitere Unterstützungsangebote für spezielle Behinderungen bestehen – anders als bei gehörlosen Eltern – keine rechtlichen Vorgaben.
3.Liegen dem Bezirksamt Beschwerden vor, dass einige Eltern eine Teilhabe am Schulleben ihrer Kinder nicht möglich ist, wenn ja wie viele und welche Beschwerden und welche unterstützenden Maßnahmen hat das Bezirksamt in diesen Fällen angeboten?
Nein, dem Schulamt liegen keine Beschwerden vor. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich die RSA um Zuarbeit gebeten habe, die allerdings noch nicht vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
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