Drucksache - 0935/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat von Berlin nachdrücklich für eine Deckelung der Teile der Stadtautobahn A100 einzusetzen, die eine gesundheitsgefährdende Überschreitung der EU-Grenzwerte der Stickoxid- und Lärmbelastung verursachen. Dabei muss Einvernehmen erreicht werden, dass die Deckelung eine städtebauliche Zusammenführung der jetzt getrennten Wohngebiete durch eine Bebauung der Deckelung möglich macht. Auch für das Teilstück der Autobahn A111 vom Dreieck A100 bis zur Weltlingerbrücke muss eine Deckelung der Autobahn erreicht werden, um die Paul-Hertz-Siedlung aus ihrer Insellage zu befreien. Dazu ist weiter vom Senat von Berlin zu verlangen, dass er sich mit dem Bund bzw. der DEGES zunächst in einer Absichtserklärung auf die Beteiligung mit einem Festbetrag einigt, die er über EU-Programme teilweise refinanzieren kann. Zur Realisierung ist es dringend erforderlich, dass hierzu auf Landesebene die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Doppelhaushalt 2020/2021 geschaffen werden. Auf dieser Grundlage ist vom Land Berlin mit dem Bund bzw. der DEGES eine Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen, auf dessen Grundlage eine gemeinsame Antragstellung in Brüssel zur Nutzung des neuen EU-Programms CEF („Connecting Europe Facilities“ für Transeuropäischen Knotenpunkte, Förderperiode 2021-2027 mit einem Förder-volumen von über 30 Milliarden €) erfolgt. Das Bezirksamt wird weiter aufgefordert die zuständigen Akteure des Landes Berlin und des Bundes zur Vorstellung der bezirklichen Belange einzuladen und den fortlaufenden Planungs- und Umsetzungsprozess moderierend zu begleiten. Dabei sollen auch die Akteure der Europäischen Union (Berliner Europaabgeordnete, EU-Kommission und das Brüsseler Büro) frühzeitig einbezogen werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.
Begründung: Die Umsetzung einer solch teuren Maßnahme kann nur über eine Inanspruchnahme von Förderprogrammen auf Bundes und EU-Ebene realisiert werden. Besonders chancenreich ist das neue EU-Programm CEF („Connecting Europe Facilities“). Berlin gehört zu den wenigen Metropolen, die dieses Programm nutzen können, da es von der EU-Kommission kürzlich als „Urban Node“ (Transeuropäischer Knotenpunkt eingestuft wurde. Der Stadtring ist Bestandteil eines überlasteten Transeuropäischen Knotenpunktes. EU-Fördergelder für die Deckelung müssen aber grundsätzlich aus dem Haushalt vorgeschossen werden. Darum muss schon heute das Bezirksamt höchst aktiv eine Vorlage für den Hauptausschuss einfordern, die Voraussetzung für eine Finanzierungsvereinbarung ist, damit dieses Vorhaben in der nächsten EU-Förderperiode realisiert werden kann.
Mit der Einstufung von Berlin als „Urban Node“ gehört Berlin zu den privilegierten Metropolen, die das neue EU-Programm CEF nutzen kann. Der Stadtring ist Bestandteil eines „überlasteten“ Transeuropäischen Knotenpunktes. EU-Fördergelder für die Abdeckelung müssen aber grundsätzlich aus dem Landeshaushalt vorgeschossen und werden später nach Vorlage der Belege ausgeglichen. Nach dem Haushaltrecht muss Jahre vorher eine Vorlage für den Hauptausschuss erarbeitet und vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Diese ist wiederum Voraussetzung für eine Finanzierungsvereinbarung mit der DEGES bzw. dem Bund.
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