Drucksache - 0690/2
Die BVV möge beschließen: 1.
Die Mitglieder
der BVV und des Bezirksamtes lassen sich bei der zuständigen Stelle gemäß den
Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes (StUG) ergänzend aufgrund der neuen
Erkenntnisse der sog. Rosenholz-Datei überprüfen. 2.
Jeder
Bezirksverordnete ist auf freiwilliger Basis aufgefordert, im Rahmen der
erforderlichen Antragsstellung mitzuwirken. 3.
Einreichung der
Ersuche und Entgegennahme von Mitteilungen werden über die Vorsteherin der BVV
an die zuständigen Stellen geleitet, wenn sichergestellt ist, dass die Daten
der Rosenholz-Datenbank in die Überprüfung mit einfließen. 4.
Analog ist bei
der Mitteilung des Ergebnisses zu verfahren. 5.
Die Vorsteherin
unterrichtet anschließend die Fraktionsvorsitzenden und einen Vertreter der
Fraktionslosen schriftlich über die freiwillig erteilten Ersuche zur
Überprüfung und über die einzelnen vorgelegten Ergebnisse der Bundesbehörde,
soweit sie belastend für den Antragsteller sind. |
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