Drucksache - 0908/5
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, im Bereich Bebauungsplan Spreestadt einen Wohnanteil von mindestens 40 % zu realisieren. Bei den 40 % Wohnanteil müssen die Bedingungen der kooperativen Baulandentwicklung eingehalten werden. Dabei ist zu beachten, dass die unterschiedlichen Projekttragenden die planerischen Gesamtzusammenhänge der B-Pläne am Standort Spreestadt realisieren, in gestalterischer, ökologischer und sozialer Hinsicht.
Der BVV ist bis zum 31.03.2019 zu berichten.
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