Drucksache - 0684/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird
beauftragt für jede Abteilung Aufgaben zu ermitteln und diese der BVV
mitzuteilen, bei denen es eine Doppel- oder ungeklärte Zuständigkeit in den
Bezirken und auf der Senatsebene gibt. Es ist ein Konzept zu entwickeln, das
überzeugend darlegt, welche eindeutigen Zuständigkeiten im Sinne einer
bürgernahen und effizienten Verwaltung bei den Bezirken verbleiben müssen. Im Rat der Bürgermeister soll
das Bezirksamt auf eine gemeinsame Linie aller Bezirke hinarbeiten, die den
Erhalt der Bezirke zum Ziel hat. |
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