Drucksache - 0819/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei außerplanmäßigen Schließzeiten von Behörden oder Standorten mit Kundenkontakt auch die dafür vorliegenden Gründe zu veröffentlichen.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt vertritt grundsätzlich die Zielsetzung, ein umfassendes Maß an Transparenz und Information bei Schließzeiten zu gewährleisten. Davon sind außerplanmäßige Schließzeiten erfasst. Jedoch ist bei kleinen Einheiten/ Standorten zu berücksichtigen, dass im Falle des Vorliegens einzelbezogener personeller Gründe diese aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht näher spezifiziert werden dürfen.
In der Regel erfolgt aber bereits eine detaillierte Begründung von Schließzeiten. Als Beispiele sind hier zu nennen: - Personalversammlungen - Frauenversammlungen - Gesundheitstag - Personalentwicklungsmaßnahmen - Software-Updates - Programmumstellungen - Berlinweite Fortbildungen - Personalengpässe - Organisationsumstellung - Baumaßnahmen.
Das Bezirksamt hat die Drucksache zum Anlass genommen, die Ämter und Fachbereiche nochmals entsprechend zu sensibilisieren. Dennoch kann es gerade bei außerplanmäßigen Ereignissen weiterhin zu Situationen kommen, in denen eine umfassende Information erst im Nachgang erfolgen kann.
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