Drucksache - 0807/5
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Wie viele Wohnungslose gibt es im Bezirk und wie hat sich ihre Anzahl in den vergangen Jahren verändert? Anzahl der Wohnungslosen im Bezirk:
Die in der Tabelle genannten Daten entsprechen der Wohnungslosenstatistik für die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Für das erste Halbjahr 2016 war eine Auswertung aus personellen Gründen nicht möglich. Die Statistik für das erste Halbjahr 2018 ist zum 15.08.2018 fällig und liegt dem Bezirksamt noch nicht vor. 2. Was sind die häufigsten Ursachen für Wohnungslosigkeit und wie kann das Bezirksamt dazu beitragen, diese zu vermeiden? Die häufigste Ursache ist der Verlust von Wohnung, in der Regel auf Grund von Mietrückständen. Die gestiegen Anzahl der Wohnungslosen im Zeitraum seit 2015 ist durch die Anzahl der Geflüchteten bestimmt. Eine zweite wesentliche Ursache für Wohnungslosigkeit hängt mit der Zunahme geflüchteter Menschen zusammen. 3. Wo kann der Bezirk Wohnungslose unterbringen bzw. wie kann er sie mit Wohnungen im Bezirk versorgen und reichen dem Bezirksamt die hierzu vorhandenen Mittel aus? Das Bezirksamt (die Soziale Wohnhilfe der Abteilung Soziales und Gesundheit) bringt Wohnungslose berlinweit unter; prioritär in kontrollierten Einrichtungen der noch existierenden Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL), darüber hinaus in Hotels, Hostels und Pensionen. Über die Qualität dieser privaten Einrichtungen findet intern unter den Wohnhilfen ein regelmäßiger Austausch statt. Hinzu kommen Einrichtungen des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin (LAF). Geflüchtete haben die Möglichkeit auch nach ihrer Anerkennung in den LAF-Einrichtungen zu verbleiben, bis eine Wohnung gefunden wurde. Dem Bezirksamt, wie allen anderen Bezirken auch, stehen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Passgenaue Möglichkeiten der Unterbringung sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Der Bezirk kann nicht auf Plätze von LAF-Einrichtungen zurückgreifen, einzige Ausnahme ist die bereits oben beschriebene. Im Rahmen des Geschützten Marktsegments ist es möglich Wohnungen zu vermitteln. Darüber hinaus greifen in geeigneten Fällen Betreuungsmaßnahmen gemäß §§ 68, 69 SGB XII. Hierbei handelt es sich in der Regel um Trägerwohnungen. Charlottenburg-Wilmersdorf ist in der Strategiekonferenz Wohnungslosenhilfe in 6 von 9 Arbeitsgruppen vertreten. Arbeitsgruppe 1: WohnungslosenstatistikCW Arbeitsgruppe 2: Junge Obdachlose – Straßenkinder Arbeitsgruppe 3: Prävention von Wohnungslosigkeit CW Arbeitsgruppe 4: Medizinische Versorgung – Suchthilfe – Psychiatrie Arbeitsgruppe 5: EU-Bürgerinnen und EU-BürgerCW Arbeitsgruppe 6: Weiterentwicklung der KältehilfeCW Arbeitsgruppe 7: Soziale Wohnhilfen in den Bezirken – FachstellenkonzeptCW Arbeitsgruppe 8: Wohnraumversorgung, Hilfe- und Unterbringungssystem Arbeitsgruppe 9: Frauen und Familien in WohnungsnotCW
Darüber hinaus beteiligt sich Charlottenburg-Wilmersdorf an der Überarbeitung der Standards des geschützten Marktsegments (GM).
Mit freundlichen Grüßen Arne Herz
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