Drucksache - 0749/5  

 
 
Betreff: Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald als Entwicklungsgebiet
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Wieland/Gusy 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
12.10.2018 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
29.01.2019 
49. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
20.02.2019 
51. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.02.2019 
28. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme
0749-5 Anlage

Ehemaliger Güterbahnhof Grunewald als Entwicklungsgebiet

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 21.02.2019 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen und darüber hinaus selbst alle ihm möglichen Maßnahmen zu ergreifen, dass das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald zu einem Entwicklungsgebiet erklärt werden kann, um die Entwicklung des Geländes durch die öffentliche Hand steuern zu können.

 

Dabei sind sowohl die Ergebnisse des Charette-Verfahrens als auch die Planungen für die Neugestaltung des Autobahndreiecks Charlottenburg sowie die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen und einzubeziehen.

 

Der BVV ist bis zum 15.03.2019 zu berichten."

 

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Das Anliegen der BVV war erfolgreich. Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald wird Teil des Entwicklungsgebiets „Stadteingang West“, für das der Senat am 5. Mai 2020 den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 des Baugesetzbuchs beschlossen hat.

 

r das Entwicklungsgebiet wird ein Wettbewerblicher Dialog durchgeführt.

Weitere Informationen und aktuelle Verfahrensstände finden sich auf der Homepage der Senatsverwaltung und auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/projekte/stadteingang-west/ und

https://mein.berlin.de/projekte/stadteingang-west/.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Arne Herz Oliver Schruoffeneger

Stellv. Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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