Drucksache - 0705/5  

 
 
Betreff: Familienfreundliche Bezirksverwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr. Vandrey/Wapler/Koch 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.04.2018 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.10.2018 
23. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
13.11.2018 
24. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming vertagt   
11.12.2018 
25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

1

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13.12.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt darzustellen, wie die Personalpolitik der Verwaltung so gestaltet werden kann, dass Frauen und Männer Erwerbs- und Familienarbeit besser vereinbaren können. Das bedeutet unter anderem, die Möglichkeit, Führungspositionen zu teilen, die Arbeitszeit noch flexibler und familienfreundlicher zu gestalten, Home-Office anzubieten, Eltern bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen und eine Rückkehrmöglichkeit von Teil- auf Vollzeit zu regeln.

 

 

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

  • Teilung von Führungspositionen:

Das in der Fachliteratur als „Tandemführung“ bekannte Instrument wird bisher in unserer Bezirksverwaltung nicht angewendet.

Es besteht jedoch auch für Spitzenführungskräfte die Möglichkeit, teilzeitbeschäftigt zu werden. Der dann verbleibende Stellenrest reicht jedoch oft nicht für eine eigenständige Beschäftigungsposition aus, so dass die infolge der Teilzeitbeschäftigung fehlenden Kapazitäten üblicherweise durch die planmäßige Vertretung bereitgestellt werden.

  • Arbeitszeit noch flexibler und familienfreundlicher gestalten:

In unserer Bezirksverwaltung sind bereits zahlreiche Teilzeitmodelle realisiert.

Die gewünschte Flexibilisierung findet ihre Grenzen in der Erfüllung der politischen Vorgabe, auf sachgrundlos befristete Beschäftigungsverhältnisse zu verzichten, so dass ein Zusammenfassen verschiedener Teilzeitreste unterschiedlicher Aufgabengebiete zu neuen Vertretungsstellen nicht mehr zulässig ist (fehlender Sachgrund).

  • Home-Office

Die Corona-Pandemie hat die generelle Bedeutung des Home-Office in einem zuvor so nicht erwarteten Ausmaß verdeutlicht.

Häusliches Arbeiten ohne IT-Unterstützung („Home-Office“) wird seit Jahren im Einzelfall – soweit es dienstlich möglich ist – nach Absprache mit dem/der Vorgesetzten ermöglicht.

Unabhängig davon gibt es die Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit. In diesem Zusammenhang wurden bisher seit 2018 30 Anträge auf Inanspruchnahme dieser Arbeitsform realisiert, die sich bei den Nutzenden großer Beliebtheit erfreut. Für das lfd. Jahr sind knapp 60 Anträge gestellt. Den Beschäftigtenvertretungen wurde kürzlich ein Entwurf zur Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung betr. Mobiles Arbeiten zugeleitet. Hierzu wird voraussichtlich bis Jahresende auch eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Senat und dem Hauptpersonalrat vereinbart werden.

  • Unterstützung der Eltern bei der Kinderbetreuung

Eine vor einigen Jahren nur im Kreise der damaligen Beschäftigten mit Kindern unter sechs Jahren durchgeführte Befragung, ob betriebseigene Kindergartenplätze gewünscht würden, ergab keine nennenswerte Nachfrage. Die Ablehnung eines solchen Angebots wurde seinerzeit mit der weiten Entfernung zum Wohnort und der damit fehlenden sozialen Anbindung an andere Kinder aus der Wohnumgebung begründet.

Eine erneute Abfrage bei den Beschäftigten unserer Bezirksverwaltung im Januar 2019 nach entsprechendem Bedarf führte hingegen im Ergebnis zu einem relevanten Interesse. Die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt ist im Benehmen mit der Abteilung Jugend, Familie, Bildung, Kultur und Sport beauftragt, die Möglichkeiten einer Realisierung zu prüfen.

 

  • Pflege von Angehörigen ermöglichen

Bis Ende 2018 bestand für unsere Beschäftigten erstmals das Angebot einer niedrigschwelligen Sozialberatung bei erstmaligem Akutfall. Infolge der sehr geringen Inanspruchnahme war es angesichts der dafür einzusetzenden Mittel nicht gerecht­fertigt, das Angebot aufrechtzuerhalten.

Gesetzliche Regelungen für Tarifbeschäftigte und beamtete Dienstkräfte werden kaum in Anspruch genommen.

  • Rückkehrmöglichkeit von Teilzeit auf Vollzeit

Fast alle tariflich Teilzeitbeschäftigten sind entweder auf eigenen Wunsch unbefristet oder befristet teilzeitbeschäftigt oder haben inzwischen Aufstockungsangebote erhalten.

Beamte und Beamtinnen haben ohnehin einen Vollbeschäftigungsanspruch; wenn kurzfristig Aufstockungsbedarf infolge – während des Teilzeitbewilligungszeitraums unvorhersehbar eingetretener – sozialer Härte besteht, wird dem fast immer entsprochen, da es genügend unbesetzte Stellen gibt.

  • Sonstiges

Aktuell führt gemäß Beschluss des Bezirksamtskollegiums unsere Bezirksverwaltung die Zertifizierung als familienfreundlicher Betrieb durch (Auditing berufundfamilie); die Zertifikatserteilung ist bis Jahresende angestrebt.

 

Naumann

 


 

 
 

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