Drucksache - 0701/5  

 
 
Betreff: Flüchtlingsunterkunft in mobiler Bauweise in der Mecklenburgischen Straße 80
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.04.2018 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

 

Unter Bezugnahme auf die Presseberichterstattung (u. a. „Der Tagesspiegel“ und „Berliner Morgenpost“, jeweils vom 27.03.2018) fragen wir das Bezirksamt:

 

 

  1. Wann soll mit der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in mobiler Bauweise (MUF) auf dem vom Berliner Senat bestimmten Areal in der Mecklenburgischen Str. 80 begonnen und wann soll Bezugsfertigkeit auf welcher Grund- und welcher Geschossfläche für wie viele und was für Menschen (z. B. Familien oder alleinstehende junge Männer) hergestellt werden?

 

  1. Ist dieser Standort nach Auffassung des Bezirksamts im Hinblick auf die vorhandene Infrastruktur (z. B. Kitas, Schulen, Ärzte, ÖPNV etc.) und im Hinblick auf das Wohnumfeld (z. B. Stadtbad, Sankt-Gertrauden-Krankenhaus, Alters- und Sozialstruktur der autochthonen Bevölkerung) geeignet, um einen solchen Bevölkerungsaufwuchs zu verkraften, falls ja, welche Tatsachen begründen dies und falls nein, welche Maßnahmen wären - zu welchen Kosten - zu ergreifen?

 

  1. Wann und in welcher Form beabsichtigt das Bezirksamt, die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplante Errichtung der MUF in der Mecklenburgischen Stre 80 zu informieren und zu beteiligen, z. B. entsprechend der §§ 41 Abs. 2 und 42 S. 3 BezVG, Unterrichtung der Einwohnerschaft und Einwohnerversammlung?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

  1. Wann soll mit der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in mobiler Bauweise (MUF) auf dem vom Berliner Senat bestimmten Areal in der Mecklenburgischen Str. 80 begonnen und wann soll Bezugsfertigkeit auf welcher Grund- und welcher Geschossfläche für wie viele und was für Menschen (z. B. Familien oder alleinstehende junge Männer) hergestellt werden?

 

Das Grundstück des Stadtbads Wilmersdorf Mecklenburgische Straße 80 (BBB-Eigentum) kommt nach übereinstimmender Auffassung des Senats und des Bezirksamtes als MUF-Standort (Teilbebauung) in Betracht. Die Planung steht hier völlig am Anfang.

 

  1. Ist dieser Standort nach Auffassung des Bezirksamts im Hinblick auf die vorhandene Infrastruktur (z. B. Kitas, Schulen, Ärzte, ÖPNV etc.) und im Hinblick auf das Wohnumfeld (z. B. Stadtbad, Sankt-Gertrauden-Krankenhaus, Alters- und Sozialstruktur der autochthonen Bevölkerung) geeignet, um einen solchen Bevölkerungsaufwuchs zu verkraften, falls ja, welche Tatsachen begründen dies und falls nein, welche Maßnahmen wären - zu welchen Kosten - zu ergreifen?

 

Der Standort wurde vom Bezirksamt dem Senat vorgeschlagen, der ihn nach Prüfung als einen von zwei weiteren MUF-Standorten neben dem bereits festgelegten MUF-Standort Quedlinburger Straße 45 im März 2018 beschlossen hat. Aus Sicht des Bezirksamtes und des Senates ist er stadt- und sozialräumlich gut verortet. Die Beachtung der vorhandenen Infrastruktur sowie der gesellschaftlichen Ressourcen wird im weiteren Planungsprozess eine Rolle spielen, wie es ja schon bei dem MUF-Standort Quedlinburger Straße durch die Öffnung in den Kiez und die Einrichtung einer Kita der Fall war.


  1. Wann und in welcher Form beabsichtigt das Bezirksamt, die Anwohnerinnen und Anwohner über die geplante Errichtung der MUF in der Mecklenburgischen Straße 80 zu informieren und zu beteiligen, z. B. entsprechend der §§ 41 Abs. 2 und 42 S. 3 BezVG, Unterrichtung der Einwohnerschaft und Einwohnerversammlung?

 

Wenn eine konkrete Planung existiert, die mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, soll es selbstverständlich auch hier eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner geben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Naumann

 

 

 


 

 
 

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