Drucksache - 0695/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Vorgaben der Bauordnung für temporäre großflächige Werbeplakate bei Baumaßnahmen weiterhin eng auszulegen und bei illegaler Plakatierung umgehend dagegen tätig zu werden.
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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