Drucksache - 0686/5
Bezirkliche Spielplatzplanung und deren Fortschreibung
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 15.11.2018 beschlossen:
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, den bezirklichen Spielplatzplan zur langfristigen Standortplanung für öffentliche Spielplätze zu veröffentlichen und diesen jährlich fortzuschreiben. Dieser soll dem Bezirk als Maßnahmenplan zur Sicherung vorhandener Objekte ebenso dienen wie zum Ausbau vor dem Hintergrund der wachsenden und für eine kinder- und familiengerechtere Stadt. Gemäß BVV-Beschluss DS.-Nr. 0224/5 ist bei Erstellung und Fortschreibung die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Der BVV ist bis zum 31.12.2018 zu berichten.“
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Das Bezirksamt misst einer Verbesserung der Spielplatzversorgung im Bezirk eine hohe Priorität zu. Das Bezirksamt hat in den letzten Jahren daher regelmäßig die Mittel des Spielplatzsanierungsprogramms (KSSP) voll ausgeschöpft und regelmäßig im Jahresverlauf noch zusätzliche – in anderen Bezirken nicht verausgabte Mittel – eingesetzt. Dies hat zu einer hohen Qualität der bezirklichen Spielplätze geführt, die dadurch auch einem hohen Nutzungsdruck Stand halten.
Es gibt in schlecht versorgten, innerstädtischen Lagen wenige Potentiale, wachsende Bedarfe durch neue öffentliche Spielplätze zu decken. Ein Beispiel wo dies gelingt ist der Olivaer Platz, der in einem stark unterversorgtem Planungsraum liegt. Hier wird bei der Neugestaltung des Platzes die vorhandene Nettospielfläche von 122 m² auf 830 m² mehr als versechsfacht.
Da die vom Bezirksamt geführte Prioritätenliste nach fachlichen Kriterien erstellt wird und alle bestehenden, öffentlichen Spielplätze erfasst und jährlich fortgeschrieben wird, lassen sich aus ihr zumindest anstehende Maßnahmen über das jeweils aktuelle Sanierungsprogramm hinaus ablesen. Als Planungsgrundlage sind außerdem Versorgungsgrade relevant. Die Daten samt automatisierten, sozialräumlichen Auswertungen und Kartendarstellungen stellt die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Verfügung: https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/kinderspielplaetze/index.shtml Um im Bezirk mit Blick auf sozialräumliche Bedarfe und Versorgungsgrade verstärkt planerisch agieren zu können, wurde im Haushaltsplan 2020/2021 eine zusätzliche Stelle für Freiraum- und Spielplatzplanung eingerichtet.
Über die Nachträge aus dem KSSP 2018 und die Maßnahmen im KSSP 2019 wurde in der 5. Sitzung der Spielplatzkommission berichtet. Nachträglich wurden dem Bezirk zusätzlichen Mittel in Höhe von 441.500 EUR zugewiesen, welche zur Verstärkung der Sanierungen der Spielplätze Wielandstraße 10, Georg-Wilhelm-Straße 5-6 sowie die Xantener Str. 3 verwendet werden. Aus dem Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm konnten 2019 insgesamt dreizehn Kinderspielplätze teilweise oder komplett erneuert werden. Besonders Spielplätze in der Nähe von Kitas wurden gefördert. Die Wege und Spielangebote wurden - soweit möglich - inklusiv gestaltet, sodass sie gleichermaßen von Kindern mit und ohne Behinderung genutzt werden können.
Insgesamt wurden aus dem Programm Mittel in Höhe von 1,9 Mio. € verbaut. Damit hat der Bezirk erneut ein vielfaches der ursprünglichen Zuweisung umgesetzt und konnte davon profitieren, dass andere Bezirke ihre Mittel nicht voll verausgaben konnten. Die aktuelle Prioritätenliste für 2020 wurde dem Fachausschuss in seiner 37. Sitzung am 18. Februar 2020 vorgelegt.
Über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung von Spielplätzen wurde zur Weiterentwicklung der bewährten Beteiligungen eine Kooperationsvereinbarung zwischen den für Jugend und Grünflächen zuständigen Abteilungen des Bezirksamts geschlossen.
Die Versorgung mit Spielplätzen beruht jedoch auf zwei Säulen. Neben der Bereitstellung von öffentlichen Spielplätzen ist auch die nach der Bauordnung vorgeschriebene Spielplatzsicherung bei Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein wichtiger Baustein, um die Versorgung mit wohnungsnahen Spielmöglichkeiten sicherzustellen. Das Bezirksamt hat daher mit einem Modellprojekt ab dem Jahr 2016 bei insgesamt 32 größeren Neubauvorhaben überprüft, ob die Auflagen der Bauordnung umgesetzt waren. Die Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass der Verzicht auf eine Bauabnahme durch die Bauaufsicht, die durch die Novelle der Bauordnung am 1.1.2006 in Kraft trat, die Gefahr birgt, dass Spielplätze "vergessen" werden oder nicht regelgerecht angelegt werden. Bei den festgestellten Regelverstößen wurden jeweils bauaufsichtliche Verfahren eingeleitet, um die Einrichtung der erforderlichen Spielplätze auch durchzusetzen. In einem zweiten Schritt müssten nun auch die Bestandsbauten untersucht werden, für die Spielplatznachweispflicht ebenfalls gilt. Erstmals sah die Bauordnung von 1958 eine - jedoch äußerst allgemein gehaltene - Spielplatznachweispflicht vor. In der Folgezeit wurden die Vorgaben mehrfach konkretisiert. Eine solche Untersuchung konnte bisher aufgrund des fehlenden Personals nicht erfolgen.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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