Drucksache - 0675/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.04.2018 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Einwohnerfragen - Antwort

1. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Schlangenbader Straße

 

  1. Ist dem BA bekannt, dass die Schlangenbader Straße nur einseitig beleuchtet ist und somit eine Gefährdung für Fußgänger auf der unbeleuchteten Straßenseite gegeben ist?
     
  2. Was gedenkt das BA zu tun, um diese Gefahrensituation abzuwenden und eine sichere Passage der Schlangenbader Straße auf beiden Seiten zu gewährleisten?

 

(Die unbeleuchtete Straßenseite beginnt beim Grünflächenamt/Werkhof hin bis zur Hausnummer 45 in Richtung Breitenbachplatz. Auf dieser Straßenseite befindet sich ein Kindertheater, div. Soz. Einrichtungen und ein Gymnasium.)

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

2. EinwohnerfrageLarissa Mayer-Schuchard

Lollapalooza-Festival

 

  1. Wie sieht das Verkehrs- und Parkplatzkonzept für das Lolloapalooza-Festival im Herbst 2018 aus?

(Als direkte Anwohner am Olympiastadion fordern wir lärmberücksichtigende sowie uns als Anwohner schonende Sperrungen der folgenden Straßen: Schirwindter Allee und Sarkauer Allee.)
 

Die Sarkauer Allee ist generell bei Konzerten und Events im Olympiastadion zu einem wilden Parkplatz verkommen und wird zudem als „Pinkelmeile“ benutzt, was für uns Anwohner eine Zumutung ist.

 

  1. Wie wollen Sie das vermeiden?
     
  2. Wenn man nicht bereit ist, in der Zeit seine Wohnung zu verlassen, wie gewähren Sie wirklich funktionierenden Anwohnerschutz?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

3. EinwohnerfrageJoachim Jetschmann

Sportanlage Glockenturmstraße 21

 

  1. Im Anschluss an die Einwohneranfrage zur Sitzung der BVV am 22. Februar 2018 - Drucksache Nr. 0594/5 - betr. Bezirkshaushaltspläne 2018/2019 frage ich, warum von dem Nutzer der Sportanlage in der Glockenturmstraße 21 in 14055 Berlin ab Vertragsabschluss bis heute für bestimmte Räumlichkeiten kein Nutzungsentgelt erhoben wird, obwohl die vertraglichen Grundlagen dafür gegeben sind?
     
  2. Beabsichtigt das Bezirksamt, das bis 31. Dezember 2021 bestehende Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, um mit einem neuen Vertrag die Bebauung der Sportanlage zu ermöglichen?
     
  3. Welche Baumaßnahmen sind seit Oktober 2011 auf der Sportanlage durchgeführt worden und welche finanzielle Aufwendungen sind dadurch dem Land Berlin entstanden?

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Jetschmann,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Jetschmann teile ich Folgendes mit:

 

 

1.Im Anschluss an die Einwohneranfrage zur Sitzung der BVV am 22. Februar 2018 - Drucksache Nr. 0594/5 - betr. Bezirkshaushaltspläne 2018/2019 frage ich, warum von dem Nutzer der Sportanlage in der Glockenturmstraße 21 in 14055 Berlin ab Vertragsabschluss bis heute für bestimmte Räumlichkeiten kein Nutzungsentgelt erhoben wird, obwohl die vertraglichen Grundlagen dafür gegeben sind?

 

Die Frage geht von falschen Voraussetzungen aus. Auf die Beantwortung der 1. Einwohneranfrage (s. Antwort zu 2.) - DS-Nr. 0594/2 - wird entsprechend verwiesen: Mit der die öffentliche Sportanlage nutzenden förderungswürdigen Sportorganisation war zum 01.01.2012 eine Nutzungsvereinbarung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 Berliner Sportförderungsgesetz (SportFG) i. V. m. Nr. 8 Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) in der Fassung vom 02.02.2010 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschlossen worden. Der Gesetzgeber hat bei dieser sogenannten vorrangigen Nutzung den Nutzer von der Entrichtung eines Nutzungsentgelts befreit.

 

 

2.Beabsichtigt das Bezirksamt, das bis 31. Dezember 2021 bestehende Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, um mit einem neuen Vertrag die Bebauung der Sportanlage zu ermöglichen?

 

Zu individuell vereinbarten Vertragsinhalten kann in öffentlicher Sitzung bzw. gegenüber unbeteiligten Dritten keine Auskunft gegeben werden. Das Bezirksamt beabsichtigt, die laufende Nutzungsvereinbarung unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren in Teilen veränderten Parameter in eine neue Nutzungsvereinbarung zu überführen, die mit einer für die Inanspruchnahme entsprechender Fördermittel des Vereinsinvestitionsprogramms der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ausreichend langen Laufzeit versehen werden soll. Gemäß der dringenden Empfehlung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen sollen förderungswürdigen Sportorganisationen, die in die von ihnen genutzten Grundstücke des Landes Berlin investieren wollen, langfristige Nutzungsvereinbarungen angeboten werden.

 

 

3.Welche Baumaßnahmen sind seit Oktober 2011 auf der Sportanlage durchgeführt worden und welche finanzielle Aufwendungen sind dadurch dem Land Berlin entstanden?

 

Hinsichtlich Ihrer dritten Frage wird Ihnen das Bezirksamt in schriftlicher Form eine Beantwortung zukommen lassen. Aufgrund der Umfänglichkeit und des momentan hohen Arbeitsaufkommen in den Fachabteilungen war eine Beantwortung bis zum heutigen Sitzungstermin leider nicht möglich. Ich gehe von einer Beantwortung im Mai aus.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

Sehr geehrter Herr Jetschmann,

zu der Einwohneranfrage des Herrn Jetschmann teile ich zu Frage 3 Folgendes mit:

 

3.Welche Baumaßnahmen sind seit Oktober 2011 auf der Sportanlage durchgeführt worden und welche finanzielle Aufwendungen sind dadurch dem Land Berlin entstanden?

 

Folgende (Bau-)Maßnahmen wurden in den Jahren 2011 bis 2014 im Rahmen des Sportanlagensanierungsprogramms des Landes Berlin in Höhe von zusammen 1.456.000 € finanziert: Dachdeckungs- und Blitzschutzarbeiten, Raumoptimierung zur Verbesserung der Funktionalität, Maßnahmen gemäß neuer Energieeinsparverordnung (Außenfassaden und Dämmung, Fenster, Dach, Heizungsanlage), Maßnahmen gemäß Erneuerbare Energie Wärmegesetz (Wärmepumpe, Elektrik, Raumlufttechnische Anlagen), Maßnahmen, um der Trinkwasserverordnung gerecht zu werden, Maßnahmen im Rahmen der Barrierefreiheit, Planungs- und Objektüberwachungsarbeiten.

 

Aufgrund von zum Zeitpunkt der Kostenschätzung nicht erkennbaren Substanzmängeln des Gebäudes sowie Mängeln, die erst im Rahmen der Sanierung bekannt wurden (Rückbau baurechtswidriger Zustände, Keller nicht gedämmt, Asbest im Technikgebäude, Statik des Schwimmbads unzureichend u. a.), Neufassung von zu berücksichtigenden Bauvorschriften (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz -> Neukonzeption Wärmeversorgung und Wärmedämmung/Neufassung Trinkwasserverordnung -> gesamte Kalt- u. Warmwasserkonzeption neu) kamen in den Jahren 2011 bis 2016 weitere 930.000 € aus der bezirklichen Immobilienunterhaltung hinzu.

 

Im nachgefragten Zeitraum sind durch den die Sportanlage nutzenden Sportverein Pro Sport Berlin 24 e. V. folgende (Bau-)Maßnahmen durchgeführt worden:

 

 

Sportgebäude:

            Ausstattung von drei Sporträumen mit Sportgeräten und Einbauten (Spiegelwände, Ballettstangen usw.

            Ausstattung des Kraftraumes und des Ergometerraumes mit Trainingsgeräten incl. Einbau eines Beratungstresens

            Ausstattung der Umkleiden mit Spinden, Bänken und Hakenleisten

            Ausstattung eines Büros und einer Hausmeisterwerkstatt

            Einbau einer Sauna im Rahmen eines Lehrlingsprojektes mit der Knobelsdorff-Schule (OSZ Bautechnik I)

 

 

Halle:

            Aufbereitung des Hallenbodens, Anschaffung von Toren und Ballfangnetzen

            Abdichtung des Hallendaches und Reparatur der Fenster und Eingangstüren

            Einbau einer neuen Elektroverteilung, neuer LED-Hallenbeleuchtung und Infrarotstrahler

            Entmüllung und Abriss ehemaliger Kiosk am Halleneingang

            Herrichten der Außenanlagen um Halle

 

 

Außenanlagen:

            Gärtnerische Aufbereitung der gesamten Außenanlagen incl. Rückschnitt von Hecken usw.

            Demontage und Entsorgung der verkehrsunsicheren Banden, Mannschaftshäuschen und Lautsprecheranlage an der ehemaligen Eisfläche

            Herrichtung und Reparatur der Einfriedung

            Entsorgung des ehemaligen Kunststoffmattentennisbelags

            Anlegen von zwei Beach-Volleyballspielfeldern auf beschädigten Tennishartplätzen

            Entmüllung des ehemaligen Betonbunkers und Herrichtung als Gerätelager

 

 

Tennisplätze:

            Grundinstandsetzung  von vier, teilweise mutwillig beschädigten Tennissandplätzen (Abtrag der durchwurzelten Oberschicht, Neuaufbau des Tennisbelags incl. Neueinbau Netzpfostenanlagen und Linierung)

            Grundinstandsetzung eines Rebound-Ace Tennishartplatzes

            Reparatur der Böschungen und der Tribünenanlage sowie der Ballfangzäune

            Instandsetzung Beregnungsanlage und Außen-Wasserversorgung

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

4. EinwohnerfrageLutz Kaufmann

Shisha-Bars

 

  1. Wird bei der Drucksache - 0626/5 (Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen) neben dem erforderlichen Schutz der Shisha-Bar-Besucher auch der Schutz der direkten Anwohner thematisiert?

 

(Ein Thema, das in den gemischtgenutzen Quartieren von Charlottenburg und den Außenbereichen der Bars auf der Straße bzw. den Entlüftungen und geöffneten Fenster der Bars zu den Hofbereichen sehr aktuell ist.)

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

  1. Wird bei der Drucksache - 0626/5 (Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen) neben dem erforderlichen Schutz der Shisha-Bar-Besucher auch der Schutz der direkten Anwohner thematisiert?

 

(Ein Thema, das in den gemischtgenutzen Quartieren von Charlottenburg und den Außenbereichen der Bars auf der Straße bzw. den Entlüftungen und geöffneten Fenster der Bars zu den Hofbereichen sehr aktuell ist.)

 

Innerhalb der Debatte im Rahmen der BVV können dies nur die Fraktionen beantworten. Im Rahmen seiner eigenen Prüfung wird das Bezirksamt bemüht sein, alle Interessen zu berücksichtigen.

 

Aus Sicht des Bezirksamtes wurde bei der Schaffung des Bundesgaststättengesetzes der Schutz sowohl der Gäste als auch der Schutz der Anwohner berücksichtigt. Dies kann man an

 

§ 5 Gaststättengesetz

 

(1) Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutze

 

  1. der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,

 

  1. der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder

 

 

  1. gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit

 

erteilt werden.

 

und anhand des

 

§ 4 Versagungsgründe

 

(1) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

 

  1. die zum Betrieb des Gewerbes oder zum Aufenthalt der Beschäftigten bestimmten Räume wegen ihrer Lage, Beschaffenheit, Ausstattung

oder Einteilung für den Betrieb nicht geeignet sind, insbesondere den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen oder

 

  1. der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume dem öffentlichen Interesse widerspricht, insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.

 

Die in der Drucksache geforderten zusätzlichen landesrechtlichen Regelungen, insbesondere im Nichtraucherschutz und Baurecht, die u. a. ein ausreichendes Be- und Entlüftungssystem in den Betriebsräumen und immissionsarme Zubereitungsmöglichkeiten für die Kohle vorsehen soll, berücksichtigen auch die Interessen der Anwohner, da diese Forderungen auch die Belästigungen der Anwohner minimieren werden.

 

Ob das Rauchen in den Außenbereichen der Betriebe eingeschränkt werden kann, erscheint hier fraglich, da bisher auch Einschränkungen bezüglich des Zigarettenrauches in Außenbereichen nicht möglich waren. Das hinter Ihrer Frage implizierte Ansinnen kann das Bezirksamt allerdings gut nachvollziehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz

 

5. EinwohnerfrageAnne Krol

Bauvorhaben Quedlinburger Str. 45

 

  1. Wie groß ist die geplante Müllfläche und welche bauliche Maßnahmen werden getroffen, um Lärmschutz zu gewährleisten (Flascheneinwurf), Geruchsbildung zu vermeiden und Ratten fern zu halten?
     
  2. Wie wird die Mauer zum Nachbargrundstück aussehen und sind Lärmschutz und Bepflanzung geplant?
     
  3. Anzahl der geplanten Wohnungen insgesamt. Wie viele Ein-,Zwei-,Drei und Vier-Zimmer-Wohnungen? Wie viele Bewohner sind insgesamt vorgesehen?

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Krol,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

1.             Wie groß ist die geplante Müllfläche und welche baulichen Maßnahmen werden getroffen, um Lärmschutz zu gewährleisten (Flascheneinwurf), Geruchsbildung zu vermeiden und Ratten fern zu halten?

 

2.             Wie wird die Mauer zum Nachbargrundstück aussehen und sind Lärmschutz  und Bepflanzung geplant?

 

3.             Anzahl der geplanten Wohnungen insgesamt. Wie viele Ein-, Zwei-, Drei und Vier-Zimmer-Wohnungen? Wie viele Bewohner sind insgesamt vorgesehen?

 

Zu 1.:

 

Einleitend weise ich auch an dieser Stelle darauf hin, dass Bauherrin nicht das Bezirksamt, sondern die städtische Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) ist. Antworten auf Detailfragen zum Bauvorhaben können aktuell der Internetseite des Integrationsbüros mit Verlinkung zur WBM und zum LAF entnommen werden. Hier finden Sie auch die Kontaktpersonen der WBM und des LAF, um ggf. in einen konkreten Dialog zu aus Ihrer Sicht wichtigen Detailfragen zu treten.

 

Das Bauvorhaben wird von der WBM gemäß den gesetzlichen Vorschriften realisiert. Für die Anzahl von Müllcontainern pro Wohneinheit bzw. Bewohner*in gibt es Berechnungsansätze der BSR, anhand derer die Anzahl der notwendigen Behälter ermittelt wird. Bei der Planung wird von der WBM auf eine möglichst flächeneffiziente Aufstellung geachtet.


Zu 2.:

 

In der Planung der Freianlagen ist eine Abgrenzung zu den Nebennutz- und Spielflächen des Nachbargrundstücks in Form einer begrünten Mauer bis zu einer Höhe von ca. zwei Metern vorgesehen. Weitere Informationen liegen dem Bezirksamt zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor.

 

Zu 3.:

 

Die derzeitige Planung der WBM sieht eine Appartement-Nutzung mit folgender Aufteilung vor:

 

  • 60 1-Zimmer-Wohnungen
  • 40 2-Zimmer-Wohnungen
  • 47 3-Zimmer-Wohnungen
  • 05 4-Zimmer-Wohnungen

 

Das entspricht 152 Wohneinheiten. Die Belegungszahl beläuft sich nach gegenwärtiger Planung auf maximal 570 Menschen. Wie von Senatorin Breitenbach in der ersten Informationsveranstaltung dargelegt, gibt es noch keine Festlegungen seitens des dafür zuständigen LAF zur Zusammensetzung der künftigen Belegung dieses MUF-Standortes.

 

Naumann

 

6. EinwohnerfrageRudolf Harthun

Seesener Straße

(zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

Ich beziehe mich auf die Antworten von Herrn Schruoffenegervom 22.12.17 und 27.2.18 und auf meinen Brief an Herrn Schruoffeneger vom 7.4.18.
 

  1. Welches Ergebnis gibt es zum Verhandlungsprozess mit dem Bauherrn zur Vertragserfüllung?

Dies ist von elementarischer politischer Stadtbedeutung.

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

Ich beziehe mich auf die Antworten von Herrn Schruoffeneger vom 22.12.17 und 27.2.18 und auf meinen Brief an Herrn Schruoffeneger vom 7.4.18.

Welches Ergebnis gibt es zum Verhandlungsprozess mit dem Bauherrn zur Vertagserfüllung?

Dies ist von elemenarischer politischer Stadtbedeutung.

 

Die Vertragsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher kann das Bezirksamt hierzu keine Auskunft erteilt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

7. EinwohnerfrageNorbert Machachej

Cornelsenwiese

 

Wird das Bezirksamt an der Cornelsenwiese wieder Schilder aufstellen lassen, welche die Wiese als geschützte Grünanlage ausweisen, wie das jahrzehntelang der Fall war?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schruoffeneger.

 

 

8. EinwohnerfrageMilada Bormann

Sömmeringstr. 20

 

  1. Im Bebauungsplan 4-9a ist für das Grundstück in der Quedlinburger Straße 45 eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 angegeben. Wie groß ist das Baugrundstück und welche Bruttogeschossfläche ist daher zulässig?
     
  2. Welche Bruttogeschossfläche hat die am 28. Februar vorgestellte Planung?
     
  3. Wird die zulässige Geschossflächenzahl von 3,0 mit der geplanten GFZ überschritten und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher rechtswirksamen Begründung?

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Im Bebauungsplan 4-9a ist für das Grundstück in der Quedlinburger Straße 45 eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 angegeben. Wie groß ist das Baugrundstück und welche Bruttogeschossfläche ist daher zulässig?
     
  2. Welche Bruttogeschossfläche hat die am 28. Februar vorgestellte Planung?
     
  3. Wird die zulässige Geschossflächenzahl von 3,0 mit der geplanten GFZ überschritten und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher rechtswirksamen Begründung?

 

zu 1. – 3

 

Für die Bebauung liegt derzeit eine Projektskizze vor, welche die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte im Rahmen der Einwohnerversammlung am 28.2.18 vorgestellt hat.

Diese Skizze sieht eine L-förmige Bebauung mit EG + 6 OG auf dem 4385m² großen Grundstück vor. Im Bereich der Quedlinburger Straße ist zudem ein 7.OG geplant. In diesem Bereich soll eine Kita vorgesehen werden. Die Kitafreifläche soll auf dem Dach realisiert werden. Im EG ist an der Quedlinburger Straße ein Quartierstreff vorgesehen.

 

Der für das Grundstück einschlägige Bebauungsplan 4-9a setzt im Bereich des Grundstücks ein gemischtes Gebiet mit einer IV-VII geschossigen geschlossenen Bauweise bei einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 3,0 fest.

 

Konkrete Aussagen über die Zulässigkeit des Vorhabens insbesondere zum Planungsrecht können derzeit nicht getätigt werden, da kein Bauantrag mit detaillierten Flächenangaben vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

9. EinwohnerfrageManfred Markgraf

Quedlinburger Str. 45

 

  1. Der Boden des Grundstückes Quedlinburgerstrasse 45 ist stark kontanminiert.
    Wurde hierzu ein Bodengutachten erstellt und kann dieses Gutachten von Bürgern eingesehen werden?
     
  2. Welche Art und welcher Umfang (Intensität und Bodentiefe) der Kontaminierung wurden vom Gutachter festgestellt ?
     
  3. Sind Maßnahmen zur Sanierung des Bodens erforderlich, bevor ein Gebäude errichtet werden kann ? Wenn ja, welche ? Wenn nicht, warum nicht ?

 

Es erfolgt schriftliche Beantwortung, da die Fragestellerin nicht anwesend war.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Der Boden des Grundstückes Quedlinburgerstrasse 45 ist stark kontanminiert.
    Wurde hierzu ein Bodengutachten erstellt und kann dieses Gutachten von Bürgern eingesehen werden?

 

Es gibt eine Vielzahl von Gutachten zu den vorliegenden Kontaminationen des Bodens. Diese können nach vorheriger Terminvereinbarung durch Bürger und Bürgerinnen eingesehen werden.

 

  1. Welche Art und welcher Umfang (Intensität und Bodentiefe) der Kontaminierung wurden vom Gutachter festgestellt ?

 

Es handelt sich hauptsächlich um Kontaminationen durch Leichtflüchtige Chlorierte Kohlenwasserstoffe LCKW, diese wurden auf einer Fläche von etwa 1200 m2 bis zu einer Tiefe von maximal 6 m in sanierungswürdigen Konzentrationen angetroffen.

 

  1. Sind Maßnahmen zur Sanierung des Bodens erforderlich, bevor ein Gebäude errichtet werden kann ? Wenn ja, welche ? Wenn nicht, warum nicht ?

 

Es sind Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Diese werden vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen durchgeführt. Geplant ist eine Quellensanierung durch Bodenaustausch. Dazu wird ausgehend vom aktuellen Niveau zunächst eine etwa 2m tiefe und flächige Startbaugrube ausgehoben. Dann wird mittels überschnittenen Großlochbohrungen im Pilgerschriftverfahren der Boden bis zu einer Tiefe von maximal 6 m unter dem aktuellen Geländeniveau ausgetauscht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Schruoffeneger

 

 

10. EinwohnerfrageRita Pawelski

Flüchtlingsunterkünfte

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wo und wie viele Standorte für Flüchtlingswohnungen mit jeweils wie vielen Bewohnern sind im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geplant?
     
  2. Welche Standorte von Wohnanlagen für Flüchtlinge mit über 570 Personen sind in Berlin beispielhaft, weil sie ohne Probleme, Sicherheitsbedenken, Nachbarschaftskonflikten sind.
     
  3. Kennen die Verantwortlichen im Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf die Probleme, die entstehen, wenn Menschen, die durch ihre Fluchtwege und die Erlebnisse in ihrer Heimat traumatisiert sind, in einem kasernenähnlichen Wohnblock auf einem extrem kleinen Raum untergebracht werden?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Pawelski,

 

die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

 

4.             Wo und wie viele Standorte für Flüchtlingswohnungen mit jeweils wie vielen Bewohnern sind im Stadtbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf geplant?

 

5.             Welche Standorte von Wohnanlagen für Flüchtlinge mit über 570 Personen sind in Berlin beispielhaft, weil sie ohne Probleme, Sicherheitsbedenken, Nachbarschaftskonflikten sind.

 

6.             Kennen die Verantwortlichen im Bezirksamt Charlottenburg -Wilmersdorf die Probleme, die entstehen, wenn Menschen, die durch ihre Fluchtwege und die Erlebnisse in ihrer Heimat traumatisiert sind, in einem kasernenähnlichen Wohnblock auf einem extrem kleinen Raum untergebracht werden?

 

Zu 1.:

 

Die Unterbringung der derzeit noch in für ein auf Dauer ausgerichtetes Wohnen völlig ungeeigneten Notunterkünften untergebrachten rund 19.000 zu uns geflüchteten Menschen in qualitativ angemessenen Gemeinschaftsunterkünften erfolgt in allen 12 Bezirken. Zu unterscheiden sind dabei sogenannte Tempohomes (Container) mit einer Laufzeit von ca. drei Jahren sowie die sogenannte Modulare Unterbringung für Flüchtlinge (MUF). Die MUF-Standorte sind als feste Gebäude die langfristige Lösung und werden so gebaut, dass sie schon aus Wohnungen bestehen. So können die Gebäude nach Ablauf der gegenwärtigen Zweckbestimmung (max. 3 x 3 = 9 Jahre) dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden.

 

Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sind nach aktueller Beschlussfassung des Senats insgesamt drei MUF-Standorte geplant.

 

Der MUF-Standort Quedlinburger Straße 45 (landeseigenes Grundstück), für den seitens der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) als Bauherrin inzwischen konkrete Baupläne vorliegen, wurde vom Senat bereits 2016 beschlossen. Die Belegungszahl beläuft sich nach gegenwärtiger Planung auf maximal 570 Menschen.

 

Zwei weitere MUF-Standorte je Bezirk (= 24) wurden Ende März 2018 vom Senat beschlossen. Für unseren Bezirk sind dies auf Vorschlag des Bezirksamtes eine Teilfläche beim Stadtbad Wilmersdorf / Mecklenburgische Straße 80 (BBB-Grundstück) und eine noch näher zu identifizierenden Fläche am Olympiastadion außerhalb des Denkmalschutzbereiches. Die Planungen stehen hier noch völlig am Anfang.

 

Das Tempohome Forckenbeckstraße auf dem Gelände des Stadions Wilmersdorf ist fertiggestellt und soll nach bisheriger Planung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten im Mai 2018 bezogen werden. Vorgesehen ist eine Belegung mit 170 Personen.

 

Zu 2.:

 

Da der Aufbau des dringend benötigten Wohnraums für die zu uns geflüchteten Menschen in allen Bezirken erst seit kurzem realisiert wird, liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

Zu 3.:

 

Die Belegung unterliegt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht der Zuständigkeit des LAF. Wie von Senatorin Breitenbach in der ersten Informationsveranstaltung zum MUF-Standort Quedlinburger Straße 45 dargelegt, gibt es dafür noch keine Festlegungen.

 

Grundsätzlich kann nicht vorhergesagt werden, wie geflüchtete Menschen auf ihre unterschiedlichen und zum Teil traumatisierenden Erfahrungen der zurückliegenden Fluchtwege reagieren werden. Dies ist individuell zu betrachten. Von herausragender Bedeutung für eine gelingende Integration und damit eine verbundene anteilige Verarbeitung des auf der Flucht Erlebten ist ein zügiger und erfolgreicher Erwerb der deutschen Sprache und die Aufnahme einer sinnvollen Beschäftigung, insbesondere einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit.

 

Ergänzend sei auf die soziale Infrastruktur in Verbindung mit den Gemeinschaftsunterkünften hingewiesen. Bisherige Erfahrungen zeigen positiv, dass sich Konflikte vor allem durch eine gute Kommunikation klären lassen, sei es mit professioneller oder auch ehrenamtlicher Unterstützung. Ein weiterer wichtiger Partner ist darüber hinaus die Polizei, die in einem Austausch mit der jeweiligen Unterkunft und der Nachbarschaft steht.

 

Naumann

 

11. EinwohnerfrageJoachim Neu

Barrierefreie Schwimmbäder

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Ist es richtig, dass außer dem Schwimmbad Wilmersdorf kein Hallen- und Sommerbad in CW barrierfrei ist, obwohl ein enormer Bedarf vorhanden ist?
    (340000 Einwohner, zweitälteste Bezirkseinwohnerschaft in Berlin,im Jahr 20120 werden fast 1/4 über 65 sein,der demographischen Steigerung der Gruppe Ü65 um 12500 bis 2020, die Zahl der Schwerbehinderten z.zt. über 30 000 d.h.60% der ü65**Gruppe)
     
  2. Was hat bzw. wird das BA gegenüber den Berliner Bäderbetrieben unternommen/unternehmen, um diese Situation zu ändern und wird das BA darauf drängen das alte Bad (gemeinsam mit dem Denkmalschutz) sowie das neue Bad in der Krummestr.(anläßlich der anstehenden Sanierung 2019?) nachzurüsten?
     
  3. Welch Zahlen liegen dem BA vor, was den Bedarf der Vereine,Schulen,Bevölkerung an barrierefreien Schwimmangebote betrifft?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Neu,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Neu teile ich Folgendes mit:

 

 

Durch Gesetz über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäder-Anstaltsgesetz - BBBG) vom 25.09.1995, in Kraft getreten am 30.09.1995, sind die in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Schwimmbäder durch die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) zum 1. Januar 1996 übernommen worden. Dazu gehörten zu dieser Zeit auch a) das Freibad Jungfernheide, b) das Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-, c) das Stadtbad Charlottenburg -Neue Halle-, d) das Hallenbad Alliiertenbad Reichssportfeld, e) das Sommerbad Olympia-Stadion, f) das Sommerbad Alliiertenbad Reichssportfeld, g) das Stadtbad Wilmersdorf I, h) das Stadtbad Wilmersdorf II, i) das Sommerbad Wilmersdorf, j) das Freibad Halensee. Die Staatsaufsicht (Aufsichtsbehörde) wird von der für den Sport zuständigen Senatsverwaltung ausgeübt.

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf ist in einem Regionalen Beirat (mehrere Bezirke bilden eine Region) vertreten. Den Regionalen Beiräten stehen - im Rahmen gesetzlich vorgegebener Themen - Beratungs- und Vorschlagsrechte zu.

 

 

1.Ist es richtig, dass außer dem Schwimmbad Wilmersdorf kein Hallen- und Sommerbad in CW barrierfrei ist, obwohl ein enormer Bedarf vorhanden ist?

(340000 Einwohner, zweitälteste Bezirkseinwohnerschaft in Berlin,im Jahr 20120 werden fast 1/4 über 65 sein,der demographischen Steigerung der Gruppe Ü65 um 12500 bis 2020, die Zahl der Schwerbehinderten z.zt. über 30 000 d.h.60% der ü65**Gruppe)

 

Nach Kenntnis des Bezirksamtes ist keines der durch die BBB in Charlottenburg-Wilmersdorf betriebenen Schwimmbäder barrierefrei. (Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hatte am 31.12.2017 338.831 Einwohner, von denen 23,3 v. H. über 65 Jahre alt gewesen waren (2. Rang nach Steglitz-Zehlendorf). Für 2030 wird der Anteil der im Bezirk wohnenden über 65-Jährigen auf 27 v. H. prognostiziert. Die Zahl der Menschen mit Behinderung betrug Ende 2017 37.535. Der Anteil der über 65-Jährigen an allen Menschen mit Behinderung betrug Ende 2015 63 v. H., damit betrug der Anteil der Menschen mit Behinderung in der Gruppe der über 65-Jährigen 26 v. H.)

 

 

2.Was hat bzw. wird das BA gegenüber den Berliner Bäderbetrieben unternommen/unternehmen, um diese Situation zu ändern und wird das BA darauf drängen das alte Bad (gemeinsam mit dem Denkmalschutz) sowie das neue Bad in der Krummestr. (anläßlich der anstehenden Sanierung 2019?) nachzurüsten?

 

Das Bezirksamt hat sich mehrfach und verteilt über die fünf Wahlperioden für die Barrierefreiheit öffentlicher Bäder innerhalb der Bezirksgrenzen eingesetzt. Ebenso wurden die Staatsaufsicht, gleichzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der BBB, und die Antidiskriminierungsstelle eingeschaltet. Auch der bezirkliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen hat mehrfach auf eine Realisierung entsprechender Maßnahmen, meistens im Zusammenhang mit dem Stadtbad Charlottenburg -Alte Halle-, gedrungen.

 

Nach aktueller Auskunft des zuständigen Bädermanagers der BBB soll die Barrierefreiheit bei der geplanten grundhaften baulichen Sanierung des Stadtbades Charlottenburg -Neue Halle- und dem Sommerbad Wilmersdorf in das Lastenheft (Anforderungen des Auftraggebers BBB) aufgenommen werden.

 

 

3.Welch Zahlen liegen dem BA vor, was den Bedarf der Vereine, Schulen, Bevölkerung an barrierefreien Schwimmangebote betrifft?

 

Dem Bezirksamt liegen keine dementsprechenden Zahlen vor.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

12. EinwohnerfrageChristian Bäßler

Kleingartenkolonie Oeynhausen

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 1441/4 hinsichtlich der Festlegung des verbliebenen Teiles der Kolonie Oeynhausen als Kleingartennutzfläche?
    (Mittlerweile baut der Investor bereits sehr intensiv. Insoweit ist der erste Teil der Vereinbarung erfüllt.)
     
  2. Ist zu befürchten, dass auch der zweite Teile der Kolonie Oeynhausen durch den Bauherrn Groth bebaut wird?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1.  Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 1441/4 hinsichtlich der Festlegung des verbliebenen Teiles der Kolonie Oeynhausen als Kleingartennutzfläche?
    (Mittlerweile baut der Investor bereits sehr intensiv. Insoweit ist der erste Teil der Vereinbarung erfüllt.)
     

Zur Umsetzung des BVV-Beschlusses hat das Bezirksamt am 19. Januar 2016 einen Beschluss gefasst, der u.a. beinhaltet, dass die wesentliche Teilfläche mit einer bestimmten Geschossfläche bebaut werden soll und die östliche Teilfläche durch einen Bebauungsplan als Dauerkleingartenfläche festgesetzt werden soll.

 

Diese Vorgaben wurden dann in einem Städtebaulichen Vertrag vom 20./21. Oktober 2016 zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe rechtsverbidnlich beschlossen.

 

Zum Stand der Vereinbarung ist mitzuteilen, dass für alle vier Baublöcke (A,B,C,D) positive Bauvorbescheide erteilt worden sind. Für drei Baublöcke (B,C,D) liegen inzwischen Baugenehmigungen vor. Für den nördlichen Block (A) an der Forckenbeckstraße ist noch kein Bauantrag gestellt worden.

 

  1. Ist zu befürchten, dass auch der zweite Teile der Kolonie Oeynhausen durch den Bauherrn Groth bebaut wird?

 

Nein. Der im Verfahren befindliche B-Plan IX-205a wird durch einen Änderungsbeschluss des Bezirksamtes in seinem Geltungsbereich um die Flächen der Wohnbebauung (westlicher Teilbereich) und um die Grundstücksfläche für die Kindertagesstätte an der Forckenbeckstraße reduziert und mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ festgesetzt.

 

Die erfolgt nach Bestandskraft der Baugenehmigung für den „letzten“ Baublock A.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

13. EinwohnerfrageAlexandra Zakharenko

Bebauung Quedlinburger Str. 45

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Laut Bebauungsplan 4-9a ist der Bebauungsplan festgesetzt. Was bedeutet das?
     
  2. Welche Auswirkungen hat das auf die Bebauung des Gründstücks Quedlinburger Str.45?
     
  3. Wie groß ist das zu Bebauung gestellte Grundstück Quedl. Str. 45 genau (wie viel qm)?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Laut Bebauungsplan 4-9a ist der Bebauungsplan festgesetzt. Was bedeutet das?
     
  2. Welche Auswirkungen hat das auf die Bebauung des Gründstücks Quedlinburger Str.45?
     
  3. Wie groß ist das zu Bebauung gestellte Grundstück Quedl. Str. 45 genau (wie viel qm)?

 

zu 1. – 3.

Für die Bebauung liegt derzeit eine Projektskizze vor, welche die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte im Rahmen der Einwohnerversammlung am 28.2.18 vorgestellt hat.

Die Skizze sieht eine L-förmige Bebauung mit EG + 6 OG auf dem 4385 m² großen Grundstück vor. Im Bereich der Quedlinburger Straße ist zudem ein 7. OG geplant. In diesem Bereich soll eine Kita vorgesehen werden. Die Kitafreifläche soll auf dem Dach realisiert werden. Im EG ist an der Quedlingburger Straße ein Quartierstreff vorgesehen.

 

Der für das Grundstück einschlägige Bebauungsplan 4-9a setzt im Bereich des Grundstücks ein gemischtes Gebiet mit einer IV-VII geschossigen geschlossenen Bauweise bei einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 3,0 fest.

 

Konkrete Aussagen über die Zulässigkeit des Vorhabens insbesondere zum Planungsrecht können derzeit nicht getätigt werden, da kein Bauantrag mit detaillierten Flächenangaben vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

 

14. EinwohnerfrageIngo Zebger

Bebauung Quedlinburger Str. 45

(schriftliche Beantwortung)

 

  1. Im Bebauungsplan 4-9a ist für das Grundstück Quedlinburger Straße 45 eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 angegeben.
    Wie groß ist das Baugrundstück und welche Bruttogeschossfläche ist daher zulässig?
     
  2. Welche Bruttogeschossfläche hat die am 28. Februar 2018 vorgestellte Planung?
     
  3. Wird die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 mit der geplanten GFZ überschritten und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher rechtswirksamen Begründung?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die o.g. Einwohnerfrage beantworte ich fürs Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Im Bebauungsplan 4-9a ist für das Grundstück Quedlinburger Straße 45 eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 angegeben.
    Wie groß ist das Baugrundstück und welche Bruttogeschossfläche ist daher zulässig?
     
  2. Welche Bruttogeschossfläche hat die am 28. Februar 2018 vorgestellte Planung?
     
  3. Wird die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 mit der geplanten GFZ überschritten und wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher rechtswirksamen Begründung?

 

zu 1. – 3.

Für die Bebauung liegt derzeit eine Projektskizze vor, welche die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte im Rahmen der Einwohnerversammlung am 28.2.18 vorgestellt hat.

Die Skizze sieht eine L-förmige Bebauung mit EG + 6 OG auf dem 4385 m² großen Grundstück vor. Im Bereich der Quedlinburger Straße ist zudem ein 7. OG geplant. In diesem Bereich soll eine Kita vorgesehen werden. Die Kitafreifläche soll auf dem Dach realisiert werden. Im EG ist an der Quedlingburger Straße ein Quartierstreff vorgesehen.

 

Der für das Grundstück einschlägige Bebauungsplan 4-9a setzt im Bereich des Grundstücks ein gemischtes Gebiet mit einer IV-VII geschossigen geschlossenen Bauweise bei einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 3,0 fest.

 

Konkrete Aussagen über die Zulässigkeit des Vorhabens insbesondere zum Planungsrecht können derzeit nicht getätigt werden, da kein Bauantrag mit detaillierten Flächenangaben vorliegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger


 

 
 

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