Drucksache - 0619/5  

 
 
Betreff: Ausschreibungsmodalitäten für die Schulreinigung modifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Hertel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften Beratung
20.03.2018 
13. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften vertagt   
17.04.2018 
14. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Klimaschutz und Liegenschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
20.04.2018 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss

 

Beitritt:SPD-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Musterausschreibung für die Aufträge

der Gebäudereinigungen der bezirklichen Schulen zu erstellen. Ziel soll dabei

sein, die Arbeitszeit für die zu reinigenden Flächen insgesamt vertraglich zu

erhöhen. Wenn möglich, sollen die Reinigungsintervalle im allgemeinen

Leistungsverzeichnis wieder gesteigert werden, um eine tägliche Reinigung

der Schulen zu gewährleisten. Dabei sollen besondere Bedürfnisse und

Anforderungen der Schulen im schulspezifischen Leistungsverzeichnis

möglichst miteinbezogen werden.

Ferner wäre eine Modifizierung der Ausschreibungsmodalitäten dahingehend

wünschenswert, so dass nicht immer der günstigste (wirtschaftlichste)

Anbieter die Ausschreibung gewinnt, indem das Anforderungsniveau

insgesamt erhöht wird. Eine Weitergabe der Reinigungsaufträge an Sub-

Unternehmen soll vertraglich untersagt werden.

Diese erwähnten Anforderungen sind durch das Bezirksamt zu prüfen und ein

grundsätzliches Konzept dem Schul-, dem Umwelt- und dem

Haushaltsausschuss (ff.) zur Abstimmung vorzulegen. Die dadurch

resultierenden Mehrkosten sollen nicht vom Bezirk gedeckt, sondern -

gemeinsam mit den anderen Bezirken - beim Berliner Senat und dem

Abgeordnetenhaus von Berlin eingefordert werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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