Drucksache - 0508/5  

 
 
Betreff: Dauer der behördlichen Wartezeiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Bolsch/Dr. Seyfert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Antwortdokument

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie lange beträgt per 15.11.2017 die - durchschnittliche - Bearbeitungszeit ab Antragstellung bis zur (Bescheid-) Erteilung bei Anträgen auf

-     Ausstellung einer Geburts- oder Sterbeurkunde

-     Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

-     Bewilligung von Wohngeld

-     Bewilligung von Erziehungsgeld

-     Bewilligung von Unterhaltsvorschuss

-     Bewilligung von Grundsicherung im Alter

-     Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG?

 

  1. Wie lange müssen Bürgerinnen und Bürger per 15.11.2017 - durchschnittlich - warten, bis sie einen Termin im Bürgeramt bzw. Standesamt erhalten für

-     die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses

-     die An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes

-     Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis

-     eine standesamtliche Eheschließung?

 

  1. Kann das Bezirksamt die vom Abgeordnetenhaus von Berlin geforderte zweiwöchige Termingarantie bis spätestens zum Jahresende 2017 erreichen und falls nein, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein?

 


 

 
 

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