Drucksache - 0646/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Aufgaben des bezirklichen Gesundheitsdienstes verzichtbar oder privatisierbar sind. Zugleich soll ein Zeitplan für den Fortfall von nicht mehr vom Bezirk zu erbringenden Leistungen bzw. für die Privatisierung von Leistungen vorgelegt werden. Der BVV ist bis zum 31.12.2003 zu berichten. Begründung: Bei kritischer Prüfung der durch den öffentlichen Gesundheitsdienst wahrgenommenen Aufgaben im Zuge der Staatsaufgabenkritik ist es z.B. der Stadt Leverkusen gelungen, die bisher vom Gesundheitsdienst selbständig erbrachten Leistungen in private Hände zu deutlich günstigeren Kostensätzen zu übertragen, so dass schlussendlich die Gesundheitsämter aufgelöst werden konnten. In Anbetracht der exorbitant hohen Produktkosten ( z.B. Schuleingangsuntersuchung, selbständig durchgeführte Schutzimpfungen ) des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erscheint hier eine Aufgabenkritik unter Nutzung der positiven Erfahrungen wie zum Beispiel in Leverkusen dringend geboten. |
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