Drucksache - 0458/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfrage

 

1. EinwohnerfrageIngrid Staege

Kleingartenrestgelände Oeynhausen

 

Als verbliebener Kleingärtner auf dem Gelände frage ich:

 

  1. Warum mein restliches noch bestehendes Kleingartengelände auf dem ehemaligen Postgelände, auf dem ich meinen Kleingarten betreibe, noch nicht als Kleingartengelände im Bebauungsplan festgesetzt worden ist, da doch für die andere Hälfte des "Groth"-Geländes längst eine Baugenehmigung erteilt wurde, so wie es den Kleingärtnern versprochen wurde?

 

  1. Um persönliche Planungssicherheit für größere Investitionen (Lauben-Neubau, Geländesanierung usw., Investitionen im vierstelligen Bereich) für meinen Kleingarten zu erlangen wäre eine Festschreibung des Bestandsschutzes in Zahlen sehr hilfreich. Für wie lange plant das Bezirksamt den Bestand des benannten Kleingartengeländes und wann tritt dahingehend der neue "grüne" Bebauungsplan in Kraft?

 

  1. Der Grünstreifen (die grünen Mietergärten mit mindestens 55 alten Bäumen) zwischen den Sozialwohnungen des Nachbargrundstücks und den geplanten Neubauen der Grothgruppe wurde als langjähriges Senatspachtland vom Bezirksamt CW mit Begründung des Baus der öffentlichen Durchgangsstraße "Nenndorfer Str." den Mietern gekündigt. Es soll jedoch keine öffentliche Straße entstehen, sondern eine Privatstraße durch die Grothgruppe.Wie verhält es sich mit den Rechts- und Besitzverhältnissen der beiderseitig auf beiden Grundstücksseiten in den Planungsunterlagen eingetragenen "Nenndorfer Str." ? Bekommt die Grothgruppe nun das Senatsgelände "Nenndorfer Str." geschenkt?

 

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Frau Staege,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Als verbliebener Kleingärtner auf dem Gelände frage ich:

  1. Warum mein restliches noch bestehendes Kleingartengelände auf dem ehemaligen Postgelände, auf dem ich meinen Kleingarten betreibe, noch nicht als Kleingartengelände im Bebauungsplan festgesetzt worden ist, da doch für die andere Hälfte des "Groth"-Geländes längst eine Baugenehmigung erteilt wurde, so wie es den Kleingärtnern versprochen wurde?

und

  1. Um persönliche Planungssicherheit für größere Investitionen (Lauben-Neubau, Geländesanierung usw., Investitionen im vierstelligen Bereich) für meinen Kleingarten zu erlangen wäre eine Festschreibung des Bestandsschutzes in Zahlen sehr hilfreich. Für wie lange plant das Bezirksamt den Bestand des benannten Kleingartengeländes und wann tritt dahingehend der neue "grüne" Bebauungsplan in Kraft?

 

Zwischen Bezirksamt und Groth-Gruppe wurde 2016 ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, der u. a. sicherstellt, dass die Kleingartenfläche auf der östlichen Teilfläche des Grundstücks „durch Weiterführung des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens durch den Bezirk oder durch die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Nutzung als Dauerkleingärten verbindlich festgesetzt wird.“

 

Der im Verfahren befindliche Bebauungsplan IX-205a wird nach einem Änderungsbeschluss durch das Bezirksamt in seinem Geltungsbereich auf diese östliche Teilfläche angepasst und den Standort für die geplante Kindertagesstätte berücksichtigen. Die Festsetzung als „Dauerkleingärten“ ist unbefristet. Bis zum Inkrafttreten des „grünen“ Bebauungsplans sind noch einige Verfahrensschritte erforderlich.

 

 

  1. Der Grünstreifen (die grünen Mietergärten mit mindestens 55 alten Bäumen) zwischen den Sozialwohnungen des Nachbargrundstücks und den geplanten Neubauen der Grothgruppe wurde als langjähriges Senatspachtland vom Bezirksamt CW mit Begründung des Baus der öffentlichen Durchgangsstraße "Nenndorfer Str." den Mietern gekündigt. Es soll jedoch keine öffentliche Straße entstehen, sondern eine Privatstraße durch die Grothgruppe.Wie verhält es sich mit den Rechts- und Besitzverhältnissen der beiderseitig auf beiden Grundstücksseiten in den Planungsunterlagen eingetragenen "Nenndorfer Str." ? Bekommt die Grothgruppe nun das Senatsgelände "Nenndorfer Str." geschenkt?

 

Die durch Fluchtlinien aus dem Jahre 1901 festgesetzte geplante Nenndorfer Straße liegt zur Hälfte auf dem Privatgelände der Groth-Gruppe und reicht dort für die Erschließung der neuen Wohnbebauung aus. Die andere Hälfte befindet sich im Vermögen des Bezirks. Die dortigen Mietergärten sind gekündigt worden, um den Höhenunterschied der benachbarten Grundstücke auszugleichen und somit einen möglichst barrierefreien Übergang zu schaffen.

 

Nach dem Entwurf des Erschließungsvertrages zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe sollen den Betroffenen bei Interesse wieder neue Verträge über Mietergärten angeboten werden. Dieser Geländestreifen wird wieder als Grünfläche angelegt und verbleibt im Vermögen des Bezirks.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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