Drucksache - 0431/5  

 
 
Betreff: Zukunft des Sondernutzungskonzepts für die Außengastronomie
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/Bolsch 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
12.10.2017 
13. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Was für Auswirkungen hat das seit 2015 geltende Sondernutzungskonzept für

Außengastronomie auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Einheimischen und Touristen sowie auf die Umsatzentwicklung und die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer(innen) der betroffenen gastronomischen Betriebe?

 

  1. Welche Folgerungen zieht das Bezirksamt aus den festgestellten Auswirkungen

des seit 2015 geltenden Sondernutzungskonzepts sowie stattgefundener Gespräche mit IHK und DEHOGA und eventuellen Stellungnahmen der betroffenen Branchengewerkschaften?

 

  1. Wie haben sich die Gebühreneinnahmen des Bezirksamts aus der Erteilung von

Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie in den Jahren 2013, 2014,

2015 und 2016 entwickelt und was für Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

meine Damen und Herren,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

  1. Was für Auswirkungen hat das seit 2015 geltende Sondernutzungskonzept für

Außengastronomie auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Einheimischen und Touristen sowie auf die Umsatzentwicklung und die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer(innen) der betroffenen gastronomischen Betriebe?

 

Mit dem Sondernutzungskonzept wurde 2015 ein Ausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse am ungehinderten Gemeingebrauch und gewerblichen Individualinteressen fortentwickelt.

Eine wesentliche Änderung im Sondernutzungskonzept 2015 war die Abschaffung von Nutzungsmöglichkeiten im Unterstreifen des Gehweges und die Sicherstellung einer ausreichenden Passierbreite für Passanten.

Vom Wegfall der Unterstreifennutzung war nur eine begrenzte Anzahl von Betrieben betroffen.

Die sich aus der Aufstellung von Gegenständen im Unterstreifen sowie durch übergroße Schankvorgärten ergebenden verkehrlichen Probleme und Beeinträchtigungen für Passanten haben sich nach Einführung des Konzeptes deutlich verbessert.

Dies hat sich merklich positiv auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Anwohner und Touristen in unserem Bezirk ausgewirkt. Die Beschwerden dieses Personenkreises über Verkehrsbehinderungen sind zurückgegangen.

 

Da das Konzept sehr ausführliche Informationen zu der bezirklichen Genehmigungspraxis liefert, können die Gewerbetreibenden diese nachvollziehen. Auch Beschwerden über Konkurrenzbetriebe sind damit zurückgegangen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Konzept bereits an  einigen Einzelfällen geprüft und nicht beanstandet.
Kenntnisse über die Umsatzentwicklungen und Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer liegen hier nicht vor.

Diese spielen rechtlich bei der Beurteilung der Erlaubnisfähigkeit von Sondernutzungen auch grundsätzlich keine Rolle. Das OVG Münster führt hierzu in seinem Beschluss vom 1.7.2014 – 11 A 1081/12 aus : „Das Sondernutzungserlaubnisrecht ist daher im Grundsatz wirtschafts- und wettbewerbsneutral. Es ist nicht Aufgabe der Straßenbaubehörde, über § 18 NRWStrWG bewusst Wirtschaftsförderung zu betreiben oder betriebswirtschaftlich nicht überlebensfähige Unternehmen durch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu unterstützen. Ebenso wenig kann ein Gewerbetreibender etwa verlangen, dass sein Interesse an einer Gewinnmaximierung als besonders und vorrangig zu berücksichtigender Belang bei der Interessenabwägung im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Berücksichtigung findet.“

 

Soweit die eine Seite der Medaille. Gleichzeitig sehe ich Berlin als Stadt und Charlottenburg-Wilmersdorf als Innenstadtbezirk an, der ein einer weltoffenen Metropole würdiges Leben auch im öffentlichen Straßenland ermöglicht und fördert. Man könnte auch Lebensart sagen. Und dabei liegt der Fokus bei weitem nicht ausschließlich auf gewerblichem Interesse, sondern mindestens ebenso bei den Berlinerinnen und Berlinern sowie unserer in- und ausländischen Gäste. Das Straßencafe an der Ecke oder der Außenbetrieb des Restaurants im Sommer soll und darf nicht verschwinden, ohne dass wir deswegen nicht auch berechtigte Interessen der Anwohner und Fußwegnutzer*innen als gleichberechtigt mitdenken müssen. Genau diesen Balanceakt wollen wir gemeinsam und selbstverständlich unter Beteiligung der BVV ausloten, um dann gegebenenfalls zu einer Anpassung zu kommen. Richtig bleibt, dass wir möglichst alle Interessenlagen bedenken und unter einen Hut bringen, damit auch in kommendem Sommer das Leben bei uns pulsiert.

 

  1. Welche Folgerungen zieht das Bezirksamt aus den festgestellten Auswirkungen

des seit 2015 geltenden Sondernutzungskonzepts sowie stattgefundener Gespräche mit IHK und DEHOGA und eventuellen Stellungnahmen der betroffenen Branchengewerkschaften?

 

Endgültige Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt sinnvollerweise erst, wenn die Überprüfungen seitens des Bezirksamtes und der IHK abgeschlossen sind und nicht vorzeitig in einem populistischem Schnellschuss. Dass die IHK und ich gemeinsame Prüfungsansätze sehen, habe ich bereits mehrfach in Ausschüssen dargestellt und werde dort auch fortlaufend berichten und einbinden.

 

  1. Wie haben sich die Gebühreneinnahmen des Bezirksamts aus der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Außengastronomie in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 entwickelt und was für Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt daraus?

 

Die Anzahl der bezirklichen Sondernutzungen hat sich nicht wesentlich verändert. Ebenso wenig, wie die Gebühreneinnahmen zwischen den Jahren 2014 bis 2016:
 

2014: 1.146.630,50 €

2015: 1.021.208,67 €

2016: 1.106.962,71 €
 

Darüber hinaus kann keine Aussage getroffen werden, weil bei den Einnahmetiteln nicht unterscheiden wird, wofür die Sondernutzungsgebühr erhoben wurde (Tische und Stühle, Herausstellen von Waren, Ausnahmegenehmigungen nach der StVO, Veranstaltungen und Filmdreharbeiten).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arne Herz


 

 
 

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